Pro Natura - Schweizerischer Bund für Naturschutz
Pressemitteilung, 10.10.2025
Schutz vor invasiven Arten stärken: Prävention und Umsetzung entscheidend
Zur Vernehmlassung «Änderung des Umweltschutzgesetzes»
Invasive Tier- und Pflanzenarten gehören zu den grössten Treibern des Artensterbens. Zudem sind sie ein Gesundheitsrisiko und verursachen Millionenschäden, unter anderem in der Forst- und Landwirtschaft. Die Revision des Umweltschutzgesetzes soll diese Bedrohung eindämmen. Ob die neuen Regeln ausreichen, hängt jedoch von der konkreten Umsetzung ab.
Ein Drittel der Tier- und Pflanzenarten in der Schweiz ist vom Aussterben bedroht - auch weil sich invasive Arten wie die Kanadische Goldrute oder amerikanische Krebsarten rasant verbreiten. Von Menschen eingeschleppt, gefährden sie die einheimische Artenvielfalt, die menschliche Gesundheit und verursachen jährlich Schäden in Millionenhöhe. Im Rahmen der Revision des Umweltschutzgesetzes soll der Bund deshalb verpflichtet werden, sie wirksamer zu bekämpfen. Ob das gelingt, hängt massgeblich von einer Liste ab, die erst noch erarbeitet werden muss.
Kernstück der Revision ist eine noch nicht vorliegende Liste der invasiven gebietsfremden Organismen mit hohem Gefährdungspotenzial. Nur für die dort aufgeführten Arten können Bund und Kantone Massnahmen ergreifen. Pro Natura warnt davor, diese Liste zu eng zu fassen. Sie muss umfassend und wissenschaftlich fundiert sein, damit sie wirksam zum Schutz der Artenvielfalt beiträgt. Neu soll der Bund auf eigenen Flächen wie Nationalstrassen, Militärplätzen und Flughäfen, Bekämpfungsmassnahmen umsetzen. Gleichzeitig erhalten die Kantone die Kompetenz, weitergehende Gesetze und Bestimmungen zu erlassen. Pro Natura begrüsst diese Stärkung des föderalen Zusammenspiels und die klare Anerkennung der Dringlichkeit durch den Bund. Diese neue kantonale Ermächtigung darf jedoch nicht durch bundesrechtliche Einschränkungen ausgehebelt werden.
Pro Natura setzt sich dafür ein, dass der Prävention und somit der
Vermeidung einer Besiedlung durch neue invasive gebietsfremde Arten
besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Die aktuelle Revision macht
hier einen wichtigen Schritt. Neu soll der Bund auch Kontrollen
durchführen können, um die unbeabsichtigte Einfuhr zu verhindern. Für
eine wirksame Prävention ist das von grosser Bedeutung. Kritisch
beurteilt Pro Natura jedoch die Einschätzung des Bundesrates, die
Revision könne kostenneutral umgesetzt werden. Für erfolgreiche
Massnahmen sind zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen
nötig. Nur so lassen sich langfristig Schäden und Kosten für
Gesellschaft und Wirtschaft reduzieren und das Artensterben
bekämpfen.
Weitere Informationen:
Vernehmlassung 2025/55: Änderung des Umweltschutzgesetzes: Massnahmen
zur Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Organismen
https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2025/55/cons_1
Anmerkung der SB-Redaktion:
Unter Vernehmlassung versteht sich - hier für die Schweiz -
der Einbezug von Organisationen und Regionen im Sinne einer
demokratischen Möglichkeit oder Maßnahme zur Willensbildung und
Entscheidungsfindung für den Gesetzgebungsprozess.
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Quelle:
Pressemitteilung, 10.10.2025
Pro Natura - Schweizerischer Bund für Naturschutz
Postfach, 4018 Basel
Dornacherstr. 192, 4053 Basel
Internet: https://www.pronatura.ch/de
veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 17. Oktober 2025
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