Deutsche Umwelthilfe e.V.
Pressemitteilung - Mittwoch, 22.10.2025
Giftige Ewigkeitschemikalie im Grund- und Trinkwasser: Deutsche Umwelthilfe reicht Klagen gegen Zulassungen von TFA-bildenden Pestiziden ein
• DUH klagt mit fachlicher Unterstützung von PAN Germany gegen Zulassungen von TFA-bildenden Pestiziden Banjo, Brodal und Luna Experience
• TFA verschmutzt Grundwasser und gilt als fortpflanzungsgefährdend: Ewigkeitschemikalie in 78 Prozent der Grundwassermessstellen in Deutschland
• DUH fordert von Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Aufhebung aller Zulassungen für TFA-bildende Pestizide
Berlin, 22.10.2025: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mit fachlicher
Unterstützung des Pesticide Action Network (PAN) drei Klagen vor dem
Verwaltungsgericht Braunschweig auf Zulassungswiderruf für die
Pestizide Banjo, Brodal und Luna Experience eingereicht. Die drei
Pestizidmittel bilden Trifluoressigsäure (TFA), das sich im Grund- und
Trinkwasser ausbreitet. Neue Studien deuten auf erhebliche
Gesundheitsrisiken durch TFA hin. Messungen der
Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft LAWA haben bereits in 78 Prozent aller
Grundwassermessstellen in Deutschland TFA nachgewiesen - teils in
extrem hohen Konzentrationen. Die DUH fordert das Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf, sämtliche
Zulassungen für TFA-bildende Pestizide zu überprüfen und aufzuheben.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Mit diesen drei Musterklagen weiten wir unser Vorgehen gegen hochgiftige Pestizide aus, die für Ewigkeitschemikalien in Grund- und Trinkwasser verantwortlich sind. Neueste wissenschaftliche Erkenntnisse weisen nach, wie gefährlich TFA ist. Der Schutz unserer lebenswichtigen Wasserressourcen und damit unserer Gesundheit darf nicht weiter aufgeschoben werden. Wir erhöhen deshalb den Druck und gehen rechtlich gegen die Zulassungen der TFA-bildenden Pestizide Banjo, Brodal und Luna Experience vor - für den Schutz unserer Gesundheit und der Umwelt."
Peter Clausing, Toxikologe, PAN Germany: "TFA ist ein extrem persistentes Abbauprodukt von PFAS-Pestiziden. In den behördlich geforderten Tierversuchen wurden Missbildungen (Fehlbildungen) bei Nachkommen beobachtet, insbesondere von Augenschäden, die letztendlich zur Erblindung führen. Das Pestizidrecht verlangt, solche neuen Befunde zu berücksichtigen, was im konkreten Fall zu einem Verbot der Pestizide führen muss, für die TFA als Abbauprodukt nachgewiesen ist. Zum Schutz unserer Kinder vor lebenslangen Gesundheitsschäden und zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit sauberem Trinkwasser fordern wir, TFA-freisetzende Pestizide umgehend vom Markt zu nehmen."
Die in Pestizidprodukten wie Banjo, Brodal und Luna Experience
enthaltenen Wirkstoffe Fluazinam, Diflufenican und Fluopyram gehören
zu den per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) und werden als
Fungizide und Herbizide unter anderem in diversen Ackerbaukulturen und
teilweise im Weinbau verwendet. Das Abbauprodukt von vielen
PFAS-Pestiziden ist die Chemikalie TFA. TFA (Trifluoressigsäure) ist
hochbeständig, sehr mobil und überschreitet bereits heute an
zahlreichen Grundwassermessstellen den für das Grundwasser geltenden
Grenzwert von 0,1 µg/l deutlich. Es gibt keine praktikablen Methoden,
um TFA wieder aus der Umwelt und aus dem Trinkwasser zu entfernen. Für
TFA wurde eine Einstufung als reproduktionstoxisch beantragt.
Tierstudien deuten auf Fehlbildungen bei Nachkommen hin. Laut
EU-Pestizidverordnung muss eine Zulassung zwingend entzogen werden,
wenn Hinweise auf schädliche Auswirkungen auf Umwelt oder Gesundheit
vorliegen. Zuletzt hat auch die dänische Zulassungsbehörde mehr als 20
Pflanzenschutzmittel wegen TFA-Bildung vom Markt genommen.
Download
Hintergrundpapier TFA 296 KB
https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/2025-10-20_TFA_Hintergrundpapier_01.pdf
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Quelle:
Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
Pressemitteilung, 22.10.2025
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030/25 89 86-0, Fax.: 030/25 89 86-19
Internet: www.duh.de
veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 24. Oktober 2025
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