Schattenblick → INFOPOOL → UMWELT → INDUSTRIE


EUROPA/720: Kommission schlägt gezielte Maßnahmen zur fristgerechten Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung vor (EK)


Europäische Kommission
Pressemitteilung - Brüssel, 21.10.2025

Kommission schlägt gezielte Maßnahmen zur fristgerechten Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung vor


Die Kommission schlägt heute gezielte Lösungen vor, um Unternehmen, globale Interessenträger, Drittländer und Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, eine reibungslose Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) sicherzustellen.

Mit dem heutigen Vorschlag möchte die Kommission sicherstellen, dass das IT-System voll funktionsfähig ist, um den Beitrag der EU zur globalen Herausforderung der Entwaldung zu bewältigen. Gleichzeitig wird der Vorschlag die Berichterstattungspflichten insbesondere für Kleinst- und kleine Primärbetreiber aus Ländern mit geringem Risiko weltweit vereinfachen und gleichzeitig einen robusten Rückverfolgungsmechanismus beibehalten.

Die EUDR ist eine Schlüsselinitiative zur Bekämpfung der Entwaldung. Die Kommission ist entschlossen, ihre Ziele zu verfolgen.

Wichtigste Maßnahmen

Unter Berücksichtigung der Rückmeldungen der Interessenträger im Rahmen der Vereinfachungsbemühungen der Kommission im Laufe des Jahres [1] führt der Kommissionsvorschlag gezielte Vereinfachungen ein, um die Verpflichtungen für Folgendes zu verringern:

• Marktteilnehmer und Händler, die die einschlägigen EUDR-Produkte vermarkten, sobald sie auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wurden. Dies können beispielsweise Einzelhändler oder große produzierende Unternehmen in der EU sein. Diese Unternehmen befinden sich im nachgelagerten Teil der einschlägigen Wertschöpfungsketten. Der vorgelagerte Betreiber wird weiterhin die gebotene Sorgfalt walten lassen.

Mikro- und kleine Primärbetreiber aus Ländern mit geringem Risiko weltweit, die ihre Waren direkt auf dem europäischen Markt verkaufen. Diese decken fast 100% der Landwirte und Förster in der EU ab.

Um eine effizientere Nutzung des IT-Systems zu ermöglichen, schlägt die Kommission vor, dass nachgelagerte Betreiber und Händler nicht mehr verpflichtet sein sollten, Sorgfaltserklärungen [2] vorzulegen. Mit dieser Straffung wird für die gesamte Lieferkette nur eine Einreichung im IT-System der EUDR am Markteintrittspunkt erforderlich sein. Die Berichterstattungspflichten und die Verantwortung würden sich auf die Marktteilnehmer konzentrieren, die die Produkte zuerst in Verkehr bringen. Beispielsweise müssten Kakaobohnen vom Einführer, der sie auf dem EU-Markt in Verkehr bringt, nur eine Sorgfaltserklärung vorlegen, aber nachgelagerte Hersteller von Schokoladenerzeugnissen müssen keine neue Sorgfaltserklärung im IT-System vorlegen.

Mit der heute vorgeschlagenen sinnvollen Vereinfachung würden Kleinst- und kleine Primärbetreiber nur eine einfache, einmalige Erklärung im IT-System der EUDR abgeben. Wenn die Informationen bereits verfügbar sind, z. B. in einer Datenbank eines Mitgliedstaats, müssen die Betreiber selbst keine Maßnahmen im IT-System ergreifen. Diese Vereinfachung ersetzt die bisherige Notwendigkeit der regelmäßigen Vorlage von Sorgfaltserklärungen.

Übergangsfrist für Unternehmen zur Stärkung des IT-Systems

Die Kommission schlägt ferner Übergangsfristen vor, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten und das IT-System zu stärken.

Konkret bedeutet dies, dass die EUDR am 30. Dezember 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen in Kraft treten wird. Für große und mittlere Unternehmen bleibt das Datum der 30. Dezember 2025, aber um eine schrittweise Einführung der Vorschriften zu gewährleisten, wird ihnen eine Nachfrist von sechs Monaten für Kontrollen und Durchsetzung gewährt.

Die Kommission setzt das IT-System, wie in den Rechtsvorschriften vorgesehen, seit seiner Einführung im Dezember 2024 in enger Zusammenarbeit mit den Interessenträgern ein. Im Rahmen dieses Dialogs haben neue Prognosen zur Anzahl der erwarteten Vorgänge und Interaktionen zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und dem IT-System zu einer erheblichen Neubewertung der prognostizierten Belastung des IT-Systems geführt, die viel höher ist als erwartet. Das System muss in der Lage sein, alle Sorgfaltserklärungen für Produkte zu bearbeiten, die unter das Gesetz fallen und von allen Marktteilnehmern vorgelegt werden.

Der neue Geltungsbeginn soll in Verbindung mit der Vereinfachung der Verpflichtungen für die Akteure der Lieferkette sicherstellen, dass das IT-System die erwartete Belastung aufrechterhalten kann.

Die Kommission arbeitet auch an Notfallplänen, damit die Wirtschaftsakteure ihren Verpflichtungen nachkommen können, falls dieser Legislativvorschlag nicht rechtzeitig von den beiden gesetzgebenden Organen angenommen wird; in diesem Fall wird die EUDR am 30. Dezember 2025 in Kraft treten.

Nächste Schritte

Das Europäische Parlament und der Rat werden nun den Vorschlag der Kommission erörtern. Sie müssten die gezielte Änderung der EU-Entwaldungsverordnung förmlich annehmen, bevor sie in Kraft treten kann.

Die Kommission fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, den Vorschlag für einen verlängerten Durchführungszeitraum bis Ende 2025 zügig anzunehmen.

Hintergrund

Mit der EU-Entwaldungsverordnung soll sichergestellt werden, dass eine Reihe wichtiger Güter, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, nicht mehr zur Entwaldung und Waldschädigung in der EU und anderswo in der Welt beitragen. Entwaldung und Waldschädigung sind wichtige Triebkräfte für den Klimawandel und den Verlust an biologischer Vielfalt - die beiden wichtigsten ökologischen Herausforderungen unserer Zeit. Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) schätzt [3], dass zwischen 1990 und 2020 420 Millionen Hektar Wald - eine Fläche, die größer ist als die Europäische Union - durch Entwaldung verloren gingen. Auf der Grundlage der Entwaldungsraten 2015-2020 jede Minute dreimal so groß wie die Fläche des Parc Léopold an der Grenze zum Europäischen Parlament in Brüssel.

Seit dem Inkrafttreten der EUDR im Juni 2023 hat die Kommission konsequent mit Interessenträgern daran gearbeitet, wie eine einfache, faire und kosteneffiziente Umsetzung der EUDR erleichtert werden kann. In den letzten Jahren hat sich die Kommission darauf konzentriert, alle für die Anwendung der EUDR erforderlichen Infrastrukturen einzurichten, insbesondere durch zusätzliche Leitlinien [4] und häufig gestellte Fragen (FAQs)[5], die im April 2025 veröffentlicht wurden, sowie durch die im Mai 2025 veröffentlichte Benchmarking-Durchführungsverordnung [6].

Die Kommission hat auch unter verschiedenen Gesichtspunkten Vereinfachungsbemühungen [7] unternommen, die Schätzungen zufolge zu einer Verringerung der Verwaltungskosten und des Verwaltungsaufwands für die Unternehmen um 30% führen würden.

Im Dezember 2024 gewährte die Europäische Union eine zusätzliche 12-monatige Übergangsfrist ]8], sodass das Gesetz am 30. Dezember 2025 für große und mittlere Unternehmen und am 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen anwendbar war.

Zitate

Dieser Ansatz bietet Sicherheit und Stabilität und strafft den Rückverfolgungsprozess für Kleinst- und Kleinproduzenten, die zwar einzeln ein geringes Risiko darstellen, aber gemeinsam kritische Daten für die Aufrechterhaltung der Rückverfolgbarkeit insgesamt bereitstellen. Wir bieten einen klaren Umsetzungsplan, der sicherstellt, dass die Verordnung ab Ende dieses Jahres nahtlos in Kraft tritt, so dass sich große Betreiber schrittweise anpassen können und Kleinst- und Kleinproduzenten mehr Zeit für die Anpassung haben.
Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin für einen sauberen, fairen und wettbewerbsfähigen Wandel

Heute präsentieren wir ein Paket, das auf reale Umsetzungsherausforderungen reagiert. Sie vereinfacht die Vorschriften insbesondere für Kleinbauern und Wirtschaftsbeteiligte und behält gleichzeitig die weltweite Führungsrolle Europas bei der Bekämpfung der Entwaldung. Es geht nicht darum, die Ambitionen zu senken, es geht darum, die Regeln besser und intelligenter funktionieren zu lassen, da eine wirksame Umsetzung wichtig ist.
Jessika Roswall, Mitglied der Kommission für Umwelt, resiliente Wasserversorgung und wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft

Für weitere Informationen

Entwicklung und Aktualisierung von Leitfäden sowie Einrichtung und Öffnung des IT-Systems
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_24_5009

PDF-Druckversion
Kommission schlägt gezielte Maßnahmen zur Gewährleistung der EU-Entwaldungsverordnung vor
Deutsch (52.599 KB - PDF)
Download
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/api/files/document/print/de/ip_25_2464/IP_25_2464_DE.pdf

Links:
[1] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_25_1063
[2] https://green-forum.ec.europa.eu/nature-and-biodiversity/deforestation-regulation-implementation/information-system-deforestation-regulation_en
[3] https://www.fao.org/3/ca9825en/ca9825en.pdf
[4] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:52025XC04524
[5] https://circabc.europa.eu/ui/group/34861680-e799-4d7c-bbad-da83c45da458/library/e126f816-844b-41a9-89ef-cb2a33b6aa56/details
[6] https://environment.ec.europa.eu/publications/commission-implementing-regulation-laying-down-rules-application-deforestation-regulation_en
[7] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_25_1063
[8] https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/3234/oj


© Europäische Gemeinschaften - 2025
Lizenz Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

*

Quelle:
Pressemitteilung 21.10.2025
Europäische Kommission (EK)
Generaldirektion für Kommunikation
Tel.: +32 2 299 11 11
1049 Brüssel, Belgien
Internet: https://europa.eu

veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 24. Oktober 2025

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang