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RECHT/301: Gericht stoppt A26 Ost - NABU und BUND erringen wichtigen Erfolg für Klimaschutz (NABU)


Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. - Pressedienst, 8. Oktober 2025

Gericht stoppt A26 Ost: NABU und BUND erringen wichtigen Erfolg für Klimaschutz

Zukunftsfähige Mobilität muss Umweltschutz ernst nehmen / Starkes Verbandsklagerecht gibt Natur und Klima vor Gericht eine Stimme


Berlin/Hamburg/Leipzig - Das Bundesverwaltungsgericht hat heute in Leipzig entschieden: Der Planfeststellungsbeschluss für das Hamburger Autobahnprojekt A26 Ost ist rechtswidrig und nicht vollziehbar. Damit gaben die Richter der Klage von NABU Hamburg und BUND Hamburg statt. Die Planungen müssen neu aufgerollt werden - ein Erfolg für Natur, Klima und Rechtsstaatlichkeit.

Das Gericht beanstandete insbesondere die mangelhafte Variantenprüfung: Eine kürzere, klimafreundlichere und kostengünstigere Trassenvariante sei nicht ausreichend geprüft und bewertet worden. Zudem habe die Planfeststellungsbehörde indirekte und direkte Klimaauswirkungen unzureichend berücksichtigt - ein Novum in der deutschen Rechtsprechung.

"Das ist ein Meilenstein", erklärt Malte Siegert, Vorsitzender des NABU Hamburg. "Mit diesem Urteil wird klar: Wer Verkehrsprojekte plant, muss Umwelt- und Klimaschutz ernst nehmen - und sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. Das Gericht hat dem sorglosen Umgang mit Mooren und Klimarisiken eine klare Absage erteilt. Für Natur und Steuerzahler ist das ein großer Erfolg."

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger betont die bundesweite Bedeutung: "Das Urteil zeigt, warum das Verbandsklagerecht so wichtig ist. Nur durch den Einsatz unabhängiger Umweltverbände kann sichergestellt werden, dass Natur- und Klimaschutz vor Gericht Gehör finden und bessere Lösungen für Natur und Umwelt gefunden werden. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet nicht, was politisch wünschenswert ist, sondern was rechtmäßig ist. Dieses Urteil gibt Rückenwind, Planungs- und Genehmigungsverfahren künftig sauberer, transparenter und klimagerechter zu gestalten."

NABU und BUND fordern Bund und Länder auf, die Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen und den Vorrang von Erhalt vor Neubau endlich konsequent umzusetzen. Gerade angesichts der Klimakrise müsse der Schutz von Mooren als natürliche CO2-Speicher höchste Priorität haben.

Hintergrund:
Die geplante A26 Ost soll die A7 im Hamburger Westen mit der A1 im Südosten verbinden. Das Projekt gilt seit Jahren als eines der umstrittensten Straßenbauvorhaben Deutschlands: Es bedroht wertvolle Moorflächen und Lebensräume seltener Vogelarten, verschlingt nach aktuellen Schätzungen über 2,4 Milliarden Euro und widerspricht den Zielen des Klimaschutzgesetzes.
Bereits 2020 wurde die A26 Ost vom NABU-Bundesverband als "Dinosaurier des Jahres" ausgezeichnet - Symbol einer überholten Verkehrspolitik.

Hintergrundinformationen zur A26 Ost hier
https://www.nabu-hamburg.de/a26ost

Die Mitteilung des BVerwG Leipzig hier
https://www.bverwg.de/de/pm/2025/75

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Quelle:
NABU Pressedienst, 08.10.2025
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
Pressestelle
Charitéstraße 3, 10117 Berlin
E-Mail: presse@NABU.de
Internet: www.NABU.de

veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 10. Oktober 2025

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