Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. - Pressedienst, 11. November 2025
Mehr Sicherheit für Storch und Schleiereule
Neue Schutzstandards an Stromleitungen treten in Kraft / NABU hat für die Verbesserungen gekämpft
Berlin - Stromleitungen werden vogelfreundlicher. Eine überarbeitete technische Richtlinie (VDE-Anwendungsregel) ist in Kraft getreten, die den Schutz von Vögeln vor dem Stromtod an Mittelspannungsmasten deutlich verbessert. Sie wurde gemeinsam von Netzbetreibern, Naturschutzverbänden und Behörden entwickelt. Der NABU hatte sich seit Jahren für eine Verbesserung der Richtlinie eingesetzt.
"Die Änderung ist ein großer Erfolg für den Vogelschutz. In Zukunft werden Vögel an Stromtrassen sicherer sein - das ist auch dringend nötig", so Johann Rathke, NABU-Leiter Politik und Strategie. "Jedes Jahr kommen in Deutschland allein im Hoch- und Höchstspannungsnetz rund 2,8 Millionen Vögel an Stromleitungen zu Tode. Die Opfer durch Stromtod im Mittelspannungsnetz sind darin noch gar nicht enthalten. Von diesen Zahlen müssen wir dringend runter. Verluste an Stromleitungen setzen bedrohte Arten zusätzlich unter Druck."
Am stärksten betroffen vom Stromtod an Freileitungen sind Großvögel, wie Störche, Greifvögel, Eulen und Rabenvögel. Durch ihre Körpergröße und ihre große Flügelspannweite laufen sie Gefahr, gleichzeitig zwei stromführende Teile zu berühren, wodurch ein tödlicher Stromschlag ausgelöst werden kann.
Die neue Fassung der Richtlinie basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen. Sie schreibt verbindliche Schutzmaßnahmen für neue und bestehende Mittelspannungsmasten vor. So sind künftig sogenannte Büschelabweiser, die sich als unwirksam erwiesen haben, verboten. Zudem sind größere Mindestabstände zwischen stromführenden Teilen vorgegeben.
"Seit Jahren setzen sich engagierte Mitglieder des NABU fachlich fundiert für den Schutz von Großvögeln an Freileitungen ein. Die überarbeitete Richtlinie macht deutlich, was im Artenschutz möglich ist, wenn Anregungen und Hinweisen von im Naturschutz Aktiven gefolgt wird. Das zeigt den Wert einer rechtsstaatlichen Beteiligung von NGOs wie dem NABU: Nun gibt es eine bessere Regelung, um vermeidbare Verluste an Strommasten zu beenden", so Rathke. "Jetzt müssen die Netzbetreiber die Vorgaben zügig und flächendeckend umsetzen, um den laut Bundesnaturschutzgesetz vorgeschriebenen Vogelschutz zu realisieren."
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Quelle:
NABU Pressedienst, 11.11.2025
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
Pressestelle
Charitéstraße 3, 10117 Berlin
E-Mail: presse@NABU.de
Internet: www.NABU.de
veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 14. November 2025
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