European Center for Constitutional and Human Rights e.V. (ECCHR)
Pressemitteilung vom 20. Oktober 2025
Verfassungsbeschwerde gegen deutsche Waffenexporte nach Israel - Verantwortung endet nicht mit dem Trump-Abkommen
Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) unterstützt gemeinsam mit den palästinensischen Menschenrechtsorganisationen Palestinian Center for Human Rights (PCHR), Al Mezan und Al Haq einen palästinensischen Beschwerdeführer aus Gaza bei einer Verfassungsbeschwerde gegen deutsche Rüstungsexporte nach Israel vor dem Bundesverfassungsgericht.
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen deutsche Exportgenehmigungen für Panzergetriebe des Unternehmens Renk. Panzer, in denen diese Getriebe verbaut sind, werden in Gaza in erheblichem Umfang eingesetzt - auch in völkerrechtswidriger Weise und zulasten der Zivilbevölkerung.
Bereits im Oktober 2024 hatte der Beschwerdeführer beim Verwaltungsgericht Frankfurt Eilrechtsschutz beantragt. Der Antrag sowie die anschließende Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel wurden abgewiesen [1]. Mit der nun eingereichten Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen diese Entscheidungen, die ihm einen wirksamen Rechtsschutz versagt haben.
Er beruft sich auf sein Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) sowie auf sein Recht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG).
Er fordert eine verfassungsgerichtliche Klärung, ob die Verweigerung von Eilrechtsschutz - angesichts der erkennbaren Risiken durch deutsche Waffenlieferungen - seine Grundrechte verletzt.
Der Fall macht deutlich: Deutschland muss Menschen vor den Folgen seiner Waffenexporte schützen. Entscheidungen über Rüstungslieferungen sind nicht nur juristisch, sondern auch faktisch von unmittelbarer Bedeutung für Menschenleben - in den vergangenen zwei Jahren dieses verheerenden Krieges ebenso wie heute.
Über zwei Jahre führten israelische Streitkräfte militärische Operationen in Gaza durch. UN-Organe, der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) und zahlreiche Menschenrechtsorganisationen dokumentierten schwerste Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, darunter Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Genozid. Die Bundesregierung genehmigte weiterhin Rüstungsexporte an Israel - trotz klarer Hinweise auf deren völkerrechtswidrigen Einsatz zulasten der Zivilbevölkerung. Erst nach mehreren juristischen Einsprüchen und erheblicher öffentlicher Kritik wurden neue Genehmigungen teilweise ausgesetzt. Doch bereits erteilte Genehmigungen können ungehindert weiter ausgeliefert werden - darunter offenbar auch jene, gegen die sich die aktuelle Verfassungsbeschwerde richtet.
Der am 10. Oktober 2025 verkündete Waffenstillstand zwischen Israel und der Hamas - bekannt als Trump-Abkommen - verschafft den Menschen in Gaza eine dringend benötigte Atempause. Israelische Geiseln wurden freigelassen, palästinensische Gefangene kamen frei. Dies ist ein Schritt, der Anlass zur Hoffnung gibt, erinnert aber zugleich an den enormen Schmerz und die Verluste, die dieser Krieg verursacht hat.
Aber das Abkommen ist brüchig und fragil. Israel beabsichtigt weiterhin, große Teile des Gazastreifens zu besetzen und zu kontrollieren und trotz des Waffenstillstands kommt es weiterhin zu militärischen Angriffen. Damit bleiben auch die völkerrechtlichen und verfassungsrechtlichen Pflichten Deutschlands unverändert bestehen.
Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des ECCHR: "Das Trump-Abkommen hat den genozidalen Krieg der israelischen Regierung in Gaza unterbrochen. Doch weder sind deren Verbrechen der jüngeren Vergangenheit angemessen aufgearbeitet worden, noch hat sich Netanjahus Regime verpflichtet, die Menschenrechte der Palästinenser*innen und das Völkerrecht künftig zu achten. In einer solchen Situation verbieten sowohl das Grundgesetz als auch das internationale Recht deutsche Waffenlieferungen an Israel."
Die Bedrohung des Rechts auf Leben des Beschwerdeführers besteht fort. Solange die deutsche Regierung Waffenlieferungen an Israel genehmigt, die in Gaza eingesetzt werden können, verstößt sie gegen ihre verfassungsrechtlichen Schutzpflichten und gegen das Völkerrecht.
Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung gerecht werden:
Dieser Waffenstillstand darf nicht zur Entlastung dienen - weder für Israel noch für Deutschland. Er muss als Moment der Verantwortung verstanden werden: zur Aufarbeitung, zur Prävention und zur Durchsetzung des Rechts.
Anmerkung:
[1] https://crm.ecchr.eu/civicrm/mailing/url?u=6373&qid=263067
Weitere Informationen zum Fall finden Sie unter:
https://crm.ecchr.eu/civicrm/mailing/url?u=6374&qid=263067
Mehr über unsere Arbeit zu Waffen- und Rüstungsexporten finden Sie
unter:
https://crm.ecchr.eu/civicrm/mailing/url?u=6375&qid=263067
und mehr zu unserer Arbeit in Palästina finden Sie unter:
https://crm.ecchr.eu/civicrm/mailing/url?u=6376&qid=263067
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Quelle:
European Center for Constitutional and Human Rights e.V. (ECCHR)
Zossener Str. 55-58, Aufgang D, 10961 Berlin
Telefon: + 49 (0)30 - 40 04 85 90, Fax: + 49 (0)30 - 40 04 85 92
E-Mail: info@ecchr.eu,
Internet: www.ecchr.de
veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 24. Oktober 2025
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