Amnesty International - Schweizer Sektion
Medienmitteilung 13. November 2025, Bern
Schweiz
Zürich verletzte mit pauschalem Demonstrationsverbot die Versammlungsfreiheit
Die Stadt Zürich verweigerte im Oktober 2023 die Bewilligung für die Friedensmahnwache «Stopp Gewalt in Israel und Palästina» und berief sich dabei auf ein pauschales Demonstrationsverbot zum Nahost- Konflikt. Sie handelte damit unverhältnismässig und verletzte die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, hält das Statthalteramt in einem Entscheid vom 2. Oktober fest, der diese Woche rechtskräftig wurde. Amnesty International begrüsst die Klarstellung als wichtiges Signal für den Schutz des Rechts auf Protest auch in Krisenzeiten.
Im Oktober 2023 reichte die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee
(GSoA) ein Gesuch für eine Friedensmahnwache auf dem Münsterhof in
der Stadt Zürich ein. Unter dem Motto «Stopp Gewalt in Israel und
Palästina» sollte mit Transparenten und Kerzen ein Zeichen für
Frieden, Dialog und die Einhaltung der Menschenrechte gesetzt werden.
Obwohl die Stadtpolizei Zürich zunächst ihre Zustimmung erteilte und eine Spontanbewilligung in Aussicht stellte, verweigerte das Sicherheitsdepartement kurz darauf die Durchführung - mit Verweis auf die angespannte Sicherheitslage nach Ausbruch des Nahostkonflikts.
Das Statthalteramt kam nun zum Schluss, dass die Bewilligungsverweigerung für die Friedensmahnwache unverhältnismässig war und Art. 36 BV (Verhältnismässigkeitsprinzip) und Art. 16 und 22 BV (Meinungs- und Versammlungsfreiheit) verletzte.
Zudem betonte die Rekursinstanz die zentrale Bedeutung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, insbesondere in Krisenzeiten. Friedenskundgebungen hätten eine wichtige Appellfunktion in einer Demokratie und dienten der öffentlichen Meinungsbildung.
«Ein allgemeines Demonstrationsverbot ist ein schwerer Eingriff in die Menschenrechte und nur zulässig, wenn im Einzelfall eine konkrete und unmittelbare Bedrohung besteht und keine milderen Mittel möglich sind», sagte Alicia Giraudel, Juristin bei Amnesty International Schweiz.
«Dieser Entscheid bestätigt, dass pauschale Verbote von Kundgebungen auch unter dem Vorwand der Sicherheit unzulässig sein können. Gerade in Zeiten internationaler Konflikte muss die Schweiz den Schutz der Menschenrechte hochhalten - nicht einschränken.»
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Quelle:
Medienmitteilung vom 13. November 2025
Amnesty International, Schweizer Sektion
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Telefon +41 31 307 22 22, Fax +41 31 307 22 33
Internet: www.amnesty.ch
veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 21. November 2025
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