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MELDUNG/012: Anreise verspätet, Flug verpaßt - Auf welche Rechte können Sie "pochen" (Unister)


Unister Holding GmbH - Reise-Redaktionsdienst - Leipzig, 06.08.2010


Reisetipps:
Anreise verspätet, Flug verpasst - Auf welche Rechte können Sie "pochen"

72 Jahre altes Gesetz schützt Bahn bei Verspätungen vor Preisnachlass und Schadenersatz


Millionen Menschen buchen ihre Reisen online. Nach Aschewolke und Fußballweltmeisterschaft wollen die Deutschen endlich in die Ferne. Ausgeruht und entspannt kehren viele nach Hause. Doch bei einzelnen Reisen gibt es Schönheitsfehler. Damit der Urlaub nicht ins Wasser fällt, hat das Onlinereisebüro www.reisen.de einige Ihrer Rechte aufgelistet.

Flieger: Bei Verspätung oder Ausfall des Zubringer- oder Verbindungsfluges sollte umgehend die Airline oder bei Pauschalangeboten der Reiseveranstalter kontaktiert werden. "Dabei muss dem Passagier eine von vier verschiedenen Kommunikationsmöglichkeiten (Telefon, Telex, Fax oder Mail) angeboten werden. Diese kann er dann unentgeltlich zwei Mal nutzen. Die Airline sollte außerdem Mahlzeiten und Erfrischungen zur Verfügung stellen. Wenn der Weiterflug erst am nächsten Tag erfolgt, muss auch für eine Übernachtung gesorgt werden", so Ralph Michaelsen von reisen.de. Sollte der Flug komplett annulliert, kann der Reisende den Ticketpreis zurückverlangen

Schiene: Auch bei Verspätungen der Deutschen Bahn kann der Reisende punkten: "Bei bis zu einer Stunde Verspätung gibt es 25 Prozent vom Fahrpreis zurück. Ab zwei Stunden sind es 50 Prozent", so der Leipziger Reiserechtsanwalt Andreas Engler. Wenn eine Übernachtung nötig ist, muss der Schienenmonopolist diese auch übernehmen. Aber Achtung: Sollte sich die Bahn auf dem Weg zum Airport verspäten und der Urlauber seinen Flug verpassen, kann man die Bahn dafür nicht haftbar machen. Die Eisenbahnverordnung aus dem Jahre 1938(!) macht dies unmöglich (LG Frankfurt/ Main AZ: 2-1 S 131/03). Positiv: Urlauber mit einem gebuchten "Rail & Fly-Ticket", die durch Verspätung der Bahn ihren Flug verpassen, können den Reiseveranstalter für die Folgen in Haftung nehmen (LG Frankfurt/ Main Az.: 2-24 S 109/09).

Gepäckdiebstahl: Wichtig ist, wo das "gute Stück" abhanden gekommen ist. Anwalt Engler: "Grundsätzlich gilt: Solange ich nicht im Machtbereich einer Fluggesellschaft oder Busunternehmens bin, bin ich allein verantwortlich. Anders sieht es aus, wenn das Gepäck aus dem Gepäckraum gestohlen wird. Hier kann der Veranstalter oder die Airline in Anspruch genommen werden." Sollte das Gepäckstück verschollen bleiben, kann man Schadenersatz fordern. Der Experte von www.reisen.de rät: "Machen Sie sich beim Kofferpacken eine Liste mit den Sachen die verstaut werden. Das hilft später bei der Festlegung des Schadenersatzes." Aber Achtung: Ein Gepäckdiebstahl ist kein Grund die Reise abzubrechen oder nicht anzutreten. Es handelt sich nicht um Höhere Gewalt oder einen Mangel.

Papiere: Bei Verlust des Ausweises oder Reisepasses sollte sofort zur Polizei gegangen werden! Ersatzdokumente bekommt man in den deutschen Botschaften oder den Konsulaten. "Meist wird vor Ort ein provisorischer Reisepass ausgestellt. Mit diesem kann man dann wieder nach Deutschland einreisen. Es gilt: Nie den Ausweis und Reisepass gleichzeitig mitnehmen. "In der EU reicht der Ausweis. Außerhalb rate ich zum Pass", so Ralph Michaelsen. Tipp: Der Führerschein ist kein Reisedokument. Er kann weder Pass noch Ausweis ersetzen.

Geld: Allein in Jahr 2009 wurden dem Verbraucherportal www.geld.de zufolge über 15 Prozent der deutschen Urlauber bestohlen. In der Beliebtheit von Dieben stehen vor allem Bargeld, EC- und Kreditkarten ganz oben. Diebstahl bemerkt: Sofort die Karten sperren lassen. Die Nummer bei Kummer: 0049-1805021021 oder 0049-116116. Wichtig ist die Kontonummer, die Bankleitzahl und bei Kreditkarten die Kartennummer. Nach der Sperrung haftet das Geldinstitut für Verluste. Wenn man nach einem Diebstahl nicht mit leeren Händen da stehen will, lohnt sich auf jeden Fall eine Reiseschutzversicherung. Beispielsweise vom Versicherungsportal geld.de. Seit kurzem bietet www.geld.de einen Reisekomplettschutz für 29 Euro pro Person oder 49 Euro für die ganze Familie an. Darin enthalten sind u.a. eine Reisegepäck-, Reiserücktritts-, Reiseabbruch-, Reisekrankenversicherung. Das Angebot gilt allerdings nur noch bis zum 15. August.

Hilfe für Reisende: Mit Beginn der Sommerferien stellt das Bundesverbraucherministerium Urlaubsreisenden eine Reise-Check-Karte zur Verfügung. Im Notfall soll diese Karte den Urlaubern als eine Art roter Faden bei Verspätungen oder Ausfällen dienen.

Der Link zur Reise-Check-Karte:
www.bmelv.de/cln_154/cae/servlet/contentblob/1101884/publicationFile/90587/CheckkarteReiserechte.pdf


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(c) 2010 Unister GmbH


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Quelle:
Pressemitteilung vom 6. August 2010
Redaktionsdienst-Leipzig
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Barfußgässchen 11, 04109 Leipzig
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. August 2010