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KONTROLLE/014: Versorger - Bürgerbeteiligung statt Bundesnetzagentur! (BBU WASSER-RUNDBRIEF)


BBU-WASSER-RUNDBRIEF Nr. 940 vom 09. März. 2010 - 29. Jahrgang

Bürgerbeteiligung statt Bundesnetzagentur!


In diesem RUNDBR. geht es schwerpunktmäßig um das "Preissenkungsurteil" des Bundesgerichtshofs (BGH) von Anfang Februar 2010 gegen das Wasserversorgungsunternehmen in Wetzlar. Die Diskussion um das Aufsehen erregende Urteil wurde von der Bundesnetzagentur aufgegriffen, um laut über die Installierung eines Regulierungsregimes über die deutschen Wasser- und Abwasserbetriebe nachzudenken. Die Oberaufpasser in der Bundesnetzagentur haben Ambitionen, künftig von oben her regulierend in die Preisgestaltung der Wasser- und Abwasserbetriebe einzugreifen. Was die Medien und die Verbraucherorganisationen begeistert, sehen wir eher kritisch. Denn das BGH-Urteil und die Bundesnetzagentur wollen nur noch die "betriebsnotwendigen" Ausgaben der Wasser- und Abwasserbetriebe anerkennen. Investitionen in den vorsorgenden Grundwasserschutz, in die Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft sowie in ein überproportionales soziales Engagement (beispielsweise in der Lehrlingsausbildung oder bei der Beschäftigung von Behinderten) gehören nicht zu den "betriebsbedingten" Ausgaben. Als Gegenmodell zu einer staatlichen Regulierung durch die Bundesnetzagentur schlagen wir eine verstärkte Bürgerbeteiligung bei den deutschen Wasser- und Abwasserbetrieben vor. Auf dem Weg zum »gläsernen Wasserwerk« bietet die neue ISO-Norm 24510 einige interessante Anregungen. Mehr dazu auf den folgenden Seiten.


Vom "BGH-Wasserpreisurteil" zum Wettlauf um den Minimalstandard

Das "Wasserpreis-Senkungs-Urteil" des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 2. Februar 2010 war ein Paukenschlag, der in der deutschen Wasserwirtschaft noch lange nachklingen wird. Die BGH-Richter verdonnerten die Stadtwerke Wetzlar zur Senkung ihrer Wasserpreise um fast 30 Prozent (vgl. RUNDBR. 921/1-2, 918/3, 912/4, 905/1-3). Während die Presse, einige Länderwirtschaftsminister und die Verbraucherschutzverbände frohlockten, dominieren in der Wasserwirtschaft erwartungsgemäß die sorgenvollen Kommentierungen. Bereits vor dem Bekanntwerden des BGH-Urteils kritisierte Prof. THOMAS WEGENER vom Institut für Rohrleitungsbau an der FH in Oldenburg in seinem Editorial in der Januar-Ausgabe der GWF-WASSER/ABWASSER, dass die Kartellbehörden von den Wasserwerken zunehmend verlangen, die "Unverzichtbarkeit" von zum Beispiel Anlagenteilen in der Wasserversorgung und der damit verbunden Kosten nachzuweisen.

"Die Folge einer solchen Vorgehensweise ist klar: Letztlich ist damit der Wettlauf zur Erreichung eines Minimalanspruchs eröffnet",

schreibt Prof. WEGENER. Dass im Gefolge des BGH-Urteils künftig die Kartellbehörden entscheiden, was zu den betriebsnotwendigen Ausgaben der Wasserversorgungsunternehmen gehört - und was nicht, lässt den Rohrleitungsbauspezialisten nichts Gutes ahnen. Prof. WEGENER ruft gar zum Widerstand auf:

"Es liegt nachgerade auf der Hand: Ingenieure und Techniker, die in der Verantwortung stehen, dürfen es nicht so weit kommen lassen, dass durch Entscheidungen Fachfremder das erreichte Qualitätsniveau gefährdet oder gar gemindert wird."


"Geiz ist geil" im Wasserwerk

Die Print-Medien feierten das Preissenkungsurteil des Bundesgerichtshofs ausnahmslos als Sieg für die Verbraucher - nachstehend einige repräsentative Schlagzeilen vom 3. und 4. Februar 2010:

• "Kartellwächter dürfen teure Wasserversorger stoppen" (Stuttgarter Ztg.)
• "Trinkwasser könnte billiger werden" (FAZ)
• "Gute Chancen auf billiges Wasser" (WELT)
• "Hoffnung auf niedrige Wasserpreise wächst" (Rheinzeitung, Koblenz)
• "Wasser wird bald billiger" (Süddt. Ztg.)
• "Das Monopol auf dem Wassermarkt wackelt" (Handelsblatt)
• "Urteil scheucht Wasserversorger auf" (Financial Times Deutschland)
• "Versorger verlieren, Verbraucher gewinnen" (Frankfurter Rundschau)
• "Urteil lässt Wasserkunden hoffen" (Giessener Anzeiger)

Dass das BGH-Urteil längerfristig die Substanzerhaltung, die Qualität und die Versorgungssicherheit in der Trinkwasserversorgung gefährden könnte, kam keinen der Schnäppchenjäger in den Zeitungsredaktionen in den Sinn. Ob Hygieneanforderungen auf Dauer eingehalten und das Minimierungsgebot in der Trinkwasserverordnung langfristig in der Praxis Bestand haben wird - egal! Hauptsache: Billig!


"Kontrolliert die Wasser-Monopolisten!"

Die ausnahmslos schlechte Presse für die Wasserversorger im Gefolge des BGH-Urteils manifestierte sich auch in den Kommentaren der Tagespresse. Beispielsweise kommentierte die FAZ am 03.02.10:

"Die Wasserkunden sind ihren Versorgern (...) hilflos ausgeliefert. Wettbewerb, der eine Wahlmöglichkeit böte, existiert nicht. (...) Wasserpreise bilden sich nicht im Wettbewerb, sondern nach dem ,Kostendeckungsprinzip'. Ob effizient gewirtschaftet wird, spielt keine Rolle. Und ob er über die Wasserrechnung nicht auch noch einen versteckten Solidaritätszuschlag an den Kämmerer abführt, ist für den Bürger kaum zu überprüfen. Deshalb ist es gut, dass nun die Kartellbehörden genauer hinschauen dürfen."

Und die SZ kommentierte unter der Überschrift "Quelle des Unmuts - Wasserversorger müssen kontrolliert werden, sie sind Monopolisten", dass sich viele Kunden von den Wasserwerken "über den Tisch gezogen" fühlen:

"Wer von seinem Versorger gar Einblick in die Kostenkalkulation verlangt, stößt dort meist auf eine Mauer des Schweigens - aus Sicht der Kunden ein unhaltbarer Zustand. Ein Unternehmen, dass nicht bereit ist, diese Zahlen auf den Tisch zu legen, muss dazu gezwungen werden." Die BGH-Richter hätten mit ihrem Urteil "ein wichtiges Signal" gegeben: "Die kommunalen Betriebe müssen sich künftig auf strenge Kontrollen einstellen."


"Der Alptraum der deutschen Wasserindustrie"

Die Chefredaktion des HANDELSBLATTS steht seit eh und je mit der öffentlichen Wasserwirtschaft in Fehde. So war das BGH-Urteil dem HANDELSBLATT am 3. Febr. 2010 nicht nur den Aufmacher auf Seite 1 wert, sondern auch die Seiten 4 und 5 - und zwar jeweils ganzseitig. Keine andere Zeitung in Deutschland hat dem BGH-Urteil so viel Platz und Bedeutung eingeräumt - Tenor:

"Bisher lebten Deutschlands Wasserversorger wie in einem Schutzgebiet. Sie konnten die Preise bestimmen, wie sie wollten. Auch deshalb ist Wasser hierzulande so teuer wie sonst fast nirgendwo."

In seiner Berichterstattung widmet sich das HANDELSBLATT ausführlich "dem größten Sieg" von HERMANN DAIBER, der als Chef der Hessischen Kartellbehörde den Kampf gegen die Wetzlarer Wasserwerke durch alle Instanzen erfolgreich durchgefochten hat. DAIBER sei "der Alptraum der deutschen Wasserindustrie". Nach Meinung des HANDELSBLATTS hat der BGH mit seinem Urteil "eine Revolution" losgetreten. Das ist vielleicht übertrieben - aber die Wasserwerker müssen sich künftig warm anziehen. Denn die Wirtschaftsminister vieler anderer Bundesländer werden - ermutigt durch das Urteil - jetzt ebenfalls versuchen, rigoros Preissenkungen bei den Wasserwerken durchzusetzen. "Sinkende Preise sind schließlich populär - beim Wähler", schreibt das HANDELSBLATT. Auch die Preissenkungsverfahren von DAIBER in Hessen werden jetzt neuen Drive entfalten. Denn gegenüber der Mainova in Frankfurt/M. und gegen die Stadtwerke Kassel hat DAIBER ebenfalls Preissenkungen verfügt - jeweils um satte 37 Prozent! Weitere sechs hessische Wasserversorger hat DAIBER gleichfalls im Visier. Dabei handelt es sich um die Wasserversorger in Wiesbaden, Darmstadt, Herborn, Gießen, Oberursel und Eschwege.


BGH-Wasserpreisurteil: Mediale Image-Pleite für die Wasserversorger

Man darf gespannt sein, ob man in der Wasserversorgung überhaupt registriert, dass die Wasserversorgungsunternehmen anlässlich des BGH-Urteils quer durch die Republik zu geldgierigen Monopolisten aufgebaut wurden. Eine Reflektion darüber, wie es zu diesem Image-Desaster kommen konnte, wäre wohl nicht das Verkehrteste. Zumal die öffentliche Vorführung der Wasserversorger durch die Journaille in seltsamen Kontrast zu den Meinungsumfragen steht, die die Wasserversorger selbst in Auftrag gegeben haben. Danach sehen laut einer Kundenumfrage des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) fast drei Viertel der Wasserkunden ihren Wasserpreis als angemessen an. Und nach dem Kundenbarometer des Bundesverbandes der deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zeigte sich immerhin noch knapp die Hälfte der Befragten mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis als zufrieden bis sehr zufrieden. (Wobei anzumerken wäre, dass nur dem kleinsten Teil der Bevölkerung überhaupt präsent ist, welcher Betrag auf der Wasser- und Abwasserrechnung ausgewiesen ist.) Die Preiswahrnehmung bei den Kunden einerseits und die Diskreditierung der Wasserversorger in den Medien andererseits gibt Raum für allerlei Vermutungen: Sind die Journalisten immer noch geprägt von der neoliberalen Kampagne zur Totalliberalisierung der Wasserwirtschaft aus dem Jahr 2000? Oder war nur einfach die Pressearbeit von VKU und BDEW im Vorfeld des BGH-Urteils weniger als suboptimal?


Neue ISO-Norm fordert Bürgerbeteiligung bei Wasserbetrieben

Für die weltweite Anwendung hat die Internationale Standardisierungs-Organisation ISO eine neue Norm-Reihe verabschiedet, in der u.a. auch eine Bürgerbeteiligung in Wasser- und Abwasserbetrieben empfohlen wird. Nach mehrjährigen Kontroversen in nationalen und internationalen Normungsgremien quer über den Globus konnten die Normen
• ISO 24510 Dienstleistungen im Wasser- und Abwassersektor
• ISO 24511 Gute Managementpraktiken in Abwasserbetrieben
• ISO 24512 Gute Managementpraktiken in Wasserbetrieben
schlussendlich im Jahr 2009 verabschiedet werden (siehe zur Historie der drei Normen die BBU-WASSER-RUNDBRIEFE Nr. 870/2-3, 825/1-3, 783/1-2, 769/2-3, 737/3, 666 und 661). Die Anwendung der drei neuen ISO-Normen in Deutschland sieht man in der deutschen Wasserwirtschaft als völlig überflüssig an - denn alles, was in den Normen empfohlen wird, werde ohnehin schon längst in den deutschen Wasser- und Abwasserbetrieben praktiziert. Im Deutschen Institut für Normung will man sich deshalb mit einer Kommentierung der drei Normen begnügen - Tenor: Wir sind eh die besten und brauchen die drei Normen gar nicht. Wichtig seien die drei Normen vor allem in Entwicklungsländern, wo man dem deutschen Standard noch meilenweit hinterher hinke. Der Vertreter des Ak Wasser im BBU im zuständigen DIN-Ausschuss NA 119-06-04 AA "Dienstleistungen im Bereich Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung (ISO/TC 224)" hat allerdings auf einer Sitzung des Ausschuss am 26. Febr. 2010 darauf hingewiesen, dass für deutsche Selbstgefälligkeit kein Anlass bestehe. Denn das Gebot zur Bürgerbeteiligung in der Siedlungswasserwirtschaft in den drei Normen werde in deutschen Wasser- und Abwasserbetrieben bislang nicht ein Mal in Ansätzen praktiziert. Der Verweis in der Kommentierung, dass in Deutschland demokratisch legitimierte Gemeinderäte, Verbandsversammlungen und Aufsichtsräte über die Geschicke der Wasser- und Abwasserbetriebe entscheiden würden, greife zu kurz. Das Partizipationsgebot in den drei Normen umfasse ein weitergehendes Mitspracherecht der Bürger im Hinblick auf alle wichtigen Entscheidungen. Beispielsweise wird in den Normen empfohlen, die "Nutzer" ("User") in die Berechnung und Festlegung der Wasser- und Abwassergebühren mit einzubeziehen. Darüber hinaus wird von den Wasser- und Abwasserbetrieben verlangt, dass sie "aktiv" auf die "Nutzer" zugehen, um sie über alle wichtigen Entscheidungen zu informieren, die im jeweiligen Wasser- und Abwasserbetrieb anstehen. Das Gebot zur aktiven Information und Konsultation betrifft somit nicht nur die Entgeltgestaltung, sondern auch anstehende "Schlüsselentscheidungen" - damit sind u.a. Änderungen in der Rechtsform gemeint, also beispielsweise angedachte Privatisierungen und Teilprivatisierungen von Wasser- und Abwasserbetrieben, die Überführung von Eigenbetrieben in GmbHs oder gar in Aktiengesellschaften oder auch die Vergabe von Betriebsführungsverträgen (siehe Kasten). Die drei Normen verlangen damit zu Gunsten von Mitspracherechten der "Nutzer" nicht weniger als den »gläsernen Wasser- und Abwasserbetrieb«! In der Münchener DIN-Sitzung gestanden die anwesenden Manager und Funktionäre aus der deutschen Siedlungswasserwirtschaft zu, dass im Hinblick auf die Bürgerbeteiligung tatsächlich noch Nachbesserungsbedarf bei den hiesigen Wasser- und Abwasserbetrieben bestehe. Insofern soll in der DIN-Kommentierung der ISO 24510 darauf hingewiesen werden, dass noch erhebliche Überlegungen erforderlich seien, wie man das Gebot zur Bürgerbeteiligung in der deutschen Siedlungswasserwirtschaft umsetzen könne.

Raute

Die Gebote zur aktiven Informationspolitik in der ISO 24510

5.5.8 Verfügbarkeit von Informationen über die Dienstleistung

"Der Betreiber, die verantwortliche Organisation und die zuständigen Behörden sollten den Nutzern in offener und verständlicher Form allgemeine Informationen bezüglich der öffentlich zugänglichen Aspekte der Dienstleistung entsprechend der örtlichen Bedingungen. Diese Informationen sollten in einer Form bereitgestellt werden, die größtmöglichen Nutzen für möglichst viele Nutzer hat. Die Nutzer können vom Betreiber, der verantwortlichen Organisation und/oder den zuständigen Behörden die Bekanntgabe von Informationen verlangen."

Ferner wird empfohlen, dass die zuständigen Stellen alle gesetzlich zur Verfügung stehenden Informationen "aktiv publizieren" sollten, "wenn sie darum gebeten werden".

Anschließend wird folgendes zu den Publizierungsverpflichtungen angefügt: "In Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten fallen unter öffentlich zugängliche Aspekte der Dienstleistung:
(...)
Kundenverträge
Rechte der Nutzer (...)
Verfahren zur Festlegung von Tarifen;
vorhandene Verträge (z.B. Konzessionen, Managementverträge);
Vorschläge für neue oder verlängerte Verträge (z.B. Konzessionen, Managementvereinbarungen) (...)
Kostenstruktur;
Formel zur Entgeltberechnung

5.5.10 Beteiligung von Nutzern

"Der Betreiber, die verantwortliche Organisation und/oder die zuständigen Behörden sollten die Beteiligung von Nutzern ermutigen und fördern (gesetzlicher Rahmen, Fördermittel usw.), die unterschiedlich erfolgen kann.

Beispiele hierfür sind:

laufende Konsultationen mit der ständigen Interessensgruppe der Nutzer, die Kundenreklamationen und Dienstleistungsstandards überwachen kann;
Beteiligung an Entscheidungen zu individuellen Streitfällen;
Konsultationen zu Schlüsselentscheidungen, wie z.B. neuen Programmen zur Erweiterung des Leitungsnetzes, Entgeltfestlegungen für einen neuen Zeitraum, inhaltliche Diskussion über neue Betriebsführungsmodelle und/oder Änderungen der verantwortlichen Organisation. Die Konsultation kann zwischen Nutzern und Betreibern, verantwortlichen Organisationen und/oder zuständigen Behörden entweder gemeinsam oder getrennt erfolgen.

Die Gebote zur Bürgerbeteiligung in der ISO 24510 bei der Preisgestaltung

5.3.3 Entgelt für die Dienstleistung

Enthalten ist ein Gebot zur "fairen" Entgeltgestaltung. Dazu wird u.a. ausgeführt:

"Die Akzeptanz eines fairen Entgeltes durch die Nutzer kann es erforderlich machen, der Öffentlichkeit Informationen bezüglich der einzelnen Bestandteile des Entgeltes sowie der Kostendeckung aus den von den Nutzern erzielten Erlösen für die Bereitstellung zu geben."

Empfohlen wird zudem, Zuschüsse (der öffentlichen
Hand) offenzulegen - und außerdem:

"Auch sollten all diejenigen Faktoren mitgeteilt werden, die Entgeltschwankungen verursachen können (z.B. Inflation, Kapitalkosten, Umweltschutzgesetze und -vorschriften, Notfälle und Erweiterungen des Rohrnetzes, Wasserqualität und -verfügbarkeit, Steuern)."


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In Australien treibt eine Jahrhundertdürre viele Landwirte in den Ruin u. gefährdet die Trinkwasserversorgung der urbanen Zentren. Die BBU-Materialsammlung "Australien" dokumentiert den eskalierenden Wassernotstand in downunder. Bezug gegen VOREINSENDG. v. 10 Euro an den Ak Wasser, Rennerstr. 10, 79106 Freiburg

Die seit Jahren anhaltende Dürre sowie ihre Auswirkungen auf die griechische Wasserwirtschaft sind Thema unserer Materialsammlung "Griechenland", die u.a. auch über die Folgen des Wassermangels auf der Insel Zypern informiert. Bestellg. gegen VOREINSENDUNG von 13 Euro (V-Scheck, Briefm., bar).


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Quelle:
BBU-WASSER-RUNDBRIEF - Nr. 940/2010
Herausgeber:
regioWASSER e.V. - Freiburger Arbeitskreis Wasser
im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU),
Rennerstr. 10, D-79106 Freiburg
Tel.: 0761/275693; 45687153
E-Mail: nik@akwasser.de
Internet: http://www.akwasser.de

Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF kann abonniert werden durch Voreinzahlung
von 30 Euro für 30 Ausgaben auf das Postbankkonto Arbeitsgruppe
Wasser, Kto-Nr. 41952 757, Postbank Klrh., BLZ 660 100 75.

Meinungsbeiträge geben nicht in jedem Fall die Position des BBU wieder!
Die Weiterverwendung der Informationen in diesem RUNDBRIEF ist bei Quellenangabe (!) erwünscht!
© Freiburger Ak Wasser im BBU


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. September 2010