Schattenblick → INFOPOOL → UMWELT → TICKER


WALD/362: Hambacher Forst - Demoaufruf ... (BBU)


Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) - 5. Oktober 2018

BBU begrüßt Urteil des OVG Münster: Hambacher Forst darf vorläufig nicht gerodet werden / Widerstand geht weiter: Demonstration am 6. Oktober 2018


(Bonn, Düsseldorf, Kerpen, 05.10.2018) Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) begrüßt den vom Oberverwaltungsgericht Münster verhängten vorläufigen Rodungsstopp für den Hambacher Forst. Der BBU betont allerdings, dass mit dem Urteil der Hambacher Forst noch nicht dauerhaft gerettet und der Braunkohleabbau noch nicht gestoppt sind - weitere Proteste sind nach Auffassung des Verbandes dringend notwendig. Und so ruft auch der BBU weiterhin zur Teilnahme an der Großdemonstration auf, die am 6. Oktober zur dauerhaften Rettung des Hambacher Forstes stattfinden wird.

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat mit Eilbeschluss von heute (5.10.2018) entschieden, "dass die RWE Power AG den Hambacher Forst nicht roden darf, bis über die Klage des BUND NRW gegen den Hauptbetriebsplan 2018 bis 2020 für den Braunkohleta-gebau Hambach entschieden ist. Im Übrigen darf die RWE Power AG im Tagebau Hambach weiter Braunkohle fördern, solange sie nicht die bewaldeten Flächen des Hambacher Forsts in Anspruch nimmt." [1]

Am Samstag, 6. Oktober 2018, findet eine seit längerem geplante Großdemonstration gegen Braunkohleabbau und zur Rettung des Hambacher Forstes statt. Ebenso wie viele Initiativen und Organisationen ruft auch der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) zur Teilnahme an der Demonstration auf. In einem Aufruf des BBU zur Teilnahme an der Demonstration heißt es:

"Seit Mitte September 2018 gehen RWE und Polizei mit politischer Rückendeckung von der NRW-Landesregierung mit Härte gegen die Menschen vor, die den Hambacher Forst vor der weiteren Räumung schützen wollen.

Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) solidarisiert sich mit dem Widerstand gegen die Räumungen im Hambacher Forst. Gleichzeitig spricht sich der BBU generell gegen jegliche weitere Rodungen im Hambacher Forst aus.

An die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen sowie an die Bundesregierung richtet der BBU aus Klimaschutzgründen die Forderung nach einem Sofortausstieg aus der Kohleverstromung und nach der Einstellung jeglichen Braunkohleabbaus in Deutschland und anderswo.

An die Kommunen, die noch immer RWE-Aktien besitzen, richtet der BBU die Forderung, unverzüglich die RWE-Aktien zu verkaufen. Kommunen dürfen nicht länger mit öffentlichen Mitteln die fatale Energiepolitik des Energiekonzerns RWE unterstützen.

Die Zukunft gehört den regenerativen Energiequellen. In diesem Jahr hätte rechnerisch die von Januar bis Ende Juni 2018 produzierte Menge an Ökostrom ausgereicht, um alle deutschen Haushalte bei einem Durchschnittsverbrauch von 2500 Kilowattstunden ein Jahr lang mit Strom zu versorgen."

Der BBU kritisiert, dass die Ordnungsbehörden der Durchführung der Demonstration Steine in den Weg legen. "Das Demonstrationsrecht darf nicht ausgehöhlt werden", so der BBU. Aktuelle Informationen über den Stand der Demonstrations-Vorbereitungen und über Anreisemöglichkeiten unter:
https://www.stop-kohle.de


Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken. Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für umweltfreundliche Energiequellen.


Anmerkung:
[1] http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/46_181005/index.php

*

Quelle:
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V.
Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn
Telefon: 0228/21 40 32, Fax: 0228/21 40 33
Internet: www.bbu-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Oktober 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang