Schattenblick → INFOPOOL → UMWELT → TICKER


WALD/311: Hambacher Forst - halblegal ... (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 14. September 2018

Rodung des Hambacher Waldes: RWE hat nicht das Recht auf seiner Seite - Rodungen im Zuge der aktuellen Räumung finden auch außerhalb des für den Tagebau genehmigten Rodungsbereiches statt


Düsseldorf, 14.09.2018 | Das aktuelle Vorgehen von RWE am Hambacher Wald verschärft den politischen Konflikt und eskaliert die Lage vor Ort. Dazu erklärt der Vorsitzende des BUND Landesverbands NRW Holger Sticht: "RWE handelt nicht nur gesellschaftlich unverantwortlich, sondern will eine klar rechtswidrige Rodung des Hambacher Waldes betrieben. Grundsätzlich gilt, dass RWE bis heute keine bestandskräftige Genehmigung für die Rodung des Hambacher Waldes hat. Der Konzern darf auch nicht ab 1. Oktober roden. Ein Grund ist die anhängige Klage des BUND." Wegen dieser Klage hatte sich der Konzern nach gerichtlicher Aufforderung verpflichtet, bis Mitte Oktober Rodungen zu unterlassen. Sticht weiter: "In Wahrheit wird schon bei der jetzigen Räumung gerodet. RWE unterstützt aktiv diese Fäll- und Räumarbeiten im Wald mit schwerem Gerät und Personal. Wir fordern RWE und die zuständigen Behörden auf, diese drastischen Eingriffe sofort einzustellen. Das ist nicht nur politisch geboten, es ist auch rechtlich erforderlich."

Die aktuellen Genehmigungen für den Betrieb des Tagebaus werden vom BUND vor dem Verwaltungsgericht Köln bzw. dem Oberverwaltungsgericht Münster beklagt. Eine Eilentscheidung, ob RWE aktuell roden darf oder nicht, wird Mitte Oktober erwartet. Das berührt aber auch noch nicht die eigentliche Klage, ob der Hambacher Wald als FFH-Gebiet eingestuft werden müsste, was seine Rodung verhindern würde. "Unsere Klage ist wohl begründet. Es wäre mehr als tragisch, wenn der Lebensraum jetzt von RWE vernichtet und zu einem späteren Zeitpunkt gerichtlich festgestellt würde, dass dies nicht rechtens war. Diese leidvolle Erfahrung haben wir am Tagebau Garzweiler schon einmal gemacht, wo die Verfassungswidrigkeit der Enteignung unseres Grundstücks vom Bundesverfassungsgericht leider erst bestätigt wurde, als dieses bereits in der Grube verschwunden war" so Sticht weiter. Aus diesem Grunde versucht der BUND mit seinem Eilantrag, die Rodung zu verhindern, damit keine rechtswidrigen Fakten geschaffen werden.

Sticht: "RWE schiebt die Verantwortung für die aktuellen Räumungen von sich, genauso die Landesregierung. Dabei ist allein RWE der Grund, weshalb hier Fakten geschaffen werden sollen, bevor es einer gerichtliche Entscheidung gibt." Zusätzlich will RWE laut konzerneigenen Planungsunterlagen deutlich mehr roden, als nach Genehmigung zulässig wäre. Auch die zurzeit im Rahmen der Räumung gerodeten Flächen befinden sich außerhalb des genehmigten Bereichs. Die Genehmigung ist also weder bestandskräftig, noch deckt sie die zurzeit gerodeten bzw. für die nächsten Rodungen geplanten Flächen ab. "Was einmal abgeholzt ist, steht dem Tagebau nicht mehr im Weg. Das steckt offenbar hinter der Strategie von RWE.

*

Quelle:
Presseinformation vom 14. September 2018
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Telefon: 0211/30 20 05-0
E-Mail: bund.nrw@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. September 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang