BBU-Pressemitteilung, 12.05.2020
Gemeinsame Erklärung von 34 Bürgerinitiativen und Verbänden gegen das "Planungssicherstellungsgesetz"
(Bonn, Berlin, 12.05.2020) Auf wachsende Kritik stößt der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Planungssicherstellungsgesetz. Es betrifft fast alle zentralen Bereiche des Umweltrechts, beispielsweise das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das Bundes-Berggesetz und das Atomgesetz. In einer gemeinsamen Erklärung, die vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) initiiert wurde, haben am Dienstag (12.05.2020) 34 Bürgerinitiativen und Umweltorganisationen ihren Protest artikuliert. Entsprechende Schreiben gingen an die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD, FPD, Die Linke und von Bündnis 90 / Die Grünen. Gefordert wird, dass Genehmigungsverfahren, in denen ein Erörterungstermin stattfinden kann oder muss, zunächst bis zum 30.9.2020 ausgesetzt werden. Dies hat der BBU auch Ende April bereits im Rahmen der schriftlichen Anhörung zum Gesetzentwurf dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit in einer Stellungnahme mitgeteilt.
Am 7. Mai 2020 hat im Bundestag die erste Lesung zum drohenden "Planungssicherstellungsgesetz" stattgefunden. Es soll bereits am 15. Mai 2020 vom Bundesrat verabschiedet werden.
Vor dem Hintergrund der Corona-Krise sollen die Behörden geradezu
gesetzlich ermutigt werden, Erörterungstermine in eine völlig
wirkungslose Online-Konsultation umzuwandeln oder - je nach Gesetz -
ganz entfallen zu lassen. Die auch möglichen Telefon- bzw.
Videokonferenzen verdienen diesen Namen nicht, da diese keinen
Erörterungstermin in elektronischer Form darstellen, sondern nur die
Online-Konsultation in mündlicher Form. Betroffen sind fast alle
zentralen Bereiche des Umweltrechts, beispielsweise das Gesetz über
die Umweltverträglichkeitsprüfung, das Bundes-Immissionsschutzgesetz,
das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das Bundes-Berggesetz und das
Atomgesetz. Das Planungssicherstellungsgesetz soll weitgehend bis zum
31. März 2021 gelten. Wie sich die Übergangsregelung auswirkt, die das
Außerkrafttreten des gesamten Gesetzes auf den 31.12.2025 terminiert,
ist völlig unklar. Wir kritisieren, dass so im Windschatten der Corona-Krise
umstrittene Großprojekte genehmigt werden können, ohne dass die
Öffentlichkeit und die Umweltverbände wirksam Einfluss nehmen können.
Wir fordern stattdessen, Genehmigungsverfahren, in denen ein
Erörterungstermin stattfinden kann oder muss, bis zum 30.9.2020
auszusetzen und nach einer dann aktuellen Lagebeurteilung über
zukünftige Schritte zu entscheiden. Dies hat der BBU bereits im Rahmen
der schriftlichen Anhörung zum Gesetzentwurf dem Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit in einer Stellungnahme
mitgeteilt:
https://bbu-online.de/Stellungnahmen/BBU-Planungssicherstellungsgesetz.pdf
Möglichkeit für Initiativen und Verbände formlos weitere
Unterstützungserklärungen für die gemeinsame Erklärung abzugeben
siehe:
Internet: www.bbu-online.de
Facebook: www.facebook.com/BBU72
UnterstützerInnen dieser Erklärung (Stand 12.05.2020, 14.00 Uhr):
*
Quelle:
BBU-Pressemitteilung, 13.05.2020
Herausgeber:
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V.
Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn
Internet: www.bbu-online.de
Facebook: www.facebook.com/BBU72
veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Mai 2020
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