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STELLUNGNAHME/526: Entwurf der Neufassung der TA Luft verliert weiter an Substanz (BBU)


Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V. - Bonn, 14. Dezember 2018

BBU: Entwurf der Neufassung der TA Luft verliert weiter an Substanz


(Bonn, Berlin, 14.12.2018) Als weiterhin wenig ambitioniert bezeichnet der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) die dritte offizielle Fassung des Entwurfs der Neufassung der Technischen Anleitung Luft (TA Luft). Der BBU und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND e.V.) haben hierzu eine umfangreiche, ins Detail gehende Stellungnahme vorgelegt und im Rahmen der Verbändebeteiligung an das Bundes-Umweltministerium übermittelt. Der BBU kritisiert insbesondere, dass der TA Luft-Entwurf von Version zu Version immer mehr aufgeweicht und abgeschwächt wurde.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: "Der Entwurf der TA Luft wurde von Version zu Version schlechter. Nun weist er erhebliche Defizite beim Schutz vor Luftschadstoffen und der Begrenzung der Emissionen auf. So wurden die Grenzwerte der Schadstoffdeposition von Blei und Arsen gegenüber der Fassung von 2016 angehoben. Der Grenzwert für die Schadstoffdeposition von Chrom und seinen anorganischen Verbindungen wurde gleich ganz gestrichen. Das hat direkte, negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen."

Auch die von der Europäischen Union vorgesehenen Emissionsbandbreiten, die in den Merkblättern für die Besten Verfügbaren Techniken (BVT-Merkblätter) festgelegt sind, werden zum Teil überschritten. Hier hat die Glasindustrie völlig inakzeptable Standards durchgesetzt, die dem europäischen Stand der Technik nicht entsprechen.

Und selbst bei neu hinzugekommenen Anforderungen bleibt der TA Luft-Entwurf weit hinter dem Notwendigen zurück. Zwar werden jetzt Biogasanlagen geregelt, weil eine vom Bundes-Umweltministerium geplante Biogasanlagen-Verordnung bereits im Vorfeld gescheitert ist. Allerdings ist der Abstand zu Wohnbebauungen mit 100 Metern viel zu gering angesetzt. Erforderlich wären mindestens 300 Meter. Die Festlegung, dass Gärbehälter und Gasspeicher mit einer Gasmembran mit einer zusätzlichen äußeren Umhüllung der Gasmembran auszustatten sind, wird durch eine großzügige zeitliche Übergangsregelung konterkariert. Denn die hier vorgesehenen acht Jahre dürfte kein bestehendes System erreichen, so dass die Anforderung faktisch nur für Anlagen gilt, die ohnehin wesentlich geändert werden müssen. Zudem wird die besonders anfällige Klemmschlauchtechnik weiter zugelassen. Damit wird es auch in Zukunft zu einem Abreißen der Folien kommen, welches mit erheblichen Emissionen verbunden ist.

Der BBU stellt daher die Forderung: "Die TA Luft muss endlich vom Einfluss der Lobbyinteressen der Industrie befreit werden. Der jetzige Entwurf muss zurückgezogen und überarbeitet werden. Der Immissionsschutz muss dabei eindeutig Vorrang vor dem Druck der Betreiber haben."


Die Stellungnahme zum TA Luft-Entwurf ist zu finden unter https://bbu-online.de

Direktlink:
https://bbu-online.de/Stellungnahmen/TA%20Luft%20Stellungnahme%2011%2011%2018%20zum%20Entwurf%20der%20Novellierung%20der%20TA%20Luft%202018_Schwarz.pdf

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Quelle:
BBU-Pressemitteilung, 14.12.2018
Herausgeber:
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V.
Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn
Tel. 0228/21 40 32, Fax.: 0228/21 40 33
Internet: www.bbu-online.de
Facebook: www.facebook.com/BBU72


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Dezember 2018

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