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STELLUNGNAHME/249: Neue Regeln für Windkraft - Mehr auf den Naturschutz achten (BUND SH)


BUND Landesverband Schleswig-Holstein e.V. - Kiel, 28. Mai 2015

Neue Regeln für Windkraft: Mehr auf den Naturschutz achten


In der Reaktion auf das Windkraft-Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig hat der Landtag am 22. Mai mit einer Änderung des Landesplanungsgesetzes einen Baustopp verhängt. Bis zur Änderung der Regionalpläne sollen Windkraftanlagen über eine Ausnahmeregelung genehmigt werden. Dazu hat die Landesregierung einen Runderlass entworfen, zu dem die Verbände bis zum 27. Mai Stellung nehmen konnten. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Schleswig-Holstein fordert die Landesregierung auf, bei diesen Regeln für die Windkraft mehr auf den Natur- und Artenschutz zu achten. Um den Vorgaben aus dem Gerichtsurteil gerecht zu werden, hat das Land einen Kriterienkatalog mit drei verschiedenen Abstufungen entworfen: Harte Tabukriterien, weiche Tabukriterien und Kriterien für den weiteren Abwägungsprozess.

Der BUND kritisiert in seiner Stellungnahme vor allem die Abstände. "Schon beim Abstand zu Wohngebäuden geht die Landesregierung nicht mehr vom aktuellen Stand der Technik aus. So rechnet die Landesregierung mit Anlagenhöhen von 150 Metern. Dabei sind die meisten neuen Anlagen inzwischen an die 200 Meter hoch. Außerdem fordert die Rechtsprechung höhenabhängige Abstände von mindestens der dreifachen Gesamthöhe", erklärt Carl-Heinz Christiansen, stellvertretender BUND-Landesvorsitzender. "Aus Sicht des Landschaftsschutzes ist es auch unabdingbar, dass die sogenannten charakteristischen Landschaftsräume, wie etwa Eiderstedt, komplett von Windkraftanlagen verschont bleiben. Auch Biotop-Verbundflächen und ihr Umfeld müssen tabu sein", fordert Christiansen.

Aus Sicht des BUND sind auch Ausnahmen von den Kriterien scharf zu verurteilen. "Eigentlich soll die Errichtung von Windkraftanlagen im Umkreis von Seeadler- und Storchenhorsten ausgeschlossen werden. Aber im Einzelfall soll es dann doch möglich sein, wenn kein ,erhöhtes Tötungsrisiko festgestellt wird. Wer prüft das?", fragt Tobias Langguth, Referent für Naturschutz beim BUND Schleswig-Holstein. "Immer wieder fällt den Naturschutzverbänden auf, dass die Gutachter das Tötungsrisiko kleinrechnen. Kein Wunder, da die Gutachter wirtschaftlich von den Windkraft-Investoren abhängig sind. Im Umkreis von gefährdeten Vogelhorsten darf es keine Windkraftanlagen geben, ohne Wenn und Aber. Das gleiche muss auch für alle Arten von Schutzgebieten sowie wichtige Rast- und Brutgebiete, aber auch Flugkorridore von Fledermäusen, gelten. Die Abstandsempfehlungen der Vogelschutzwarten sind anzuwenden", fordert Langguth.

Die komplette Stellungnahme des BUND finden Sie unter
www.bund-sh.de/stellungnahmen

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Quelle:
Presseinformation Nr. 25, 28.05.2015
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Schleswig-Holstein
Lorentzendamm Nr. 16, 24103 Kiel
Tel.: 0431/66060-0, Fax: 0431/66060-33
E-mail: bund-sh@bund-sh.de
Internet: www.bund-sh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Mai 2015

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