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STELLUNGNAHME/097: Hände weg vom Hessenreuther Wald! (BN)


Bund Naturschutz in Bayern e.V. - München, 25. März 2013

Hände weg vom Hessenreuther Wald!



Als Lebensraum seltener Pflanzen- und Tierarten (z. B. Schwarzstorch), aber auch als einzigartiges Erholungsgebiet besitzt der Hessenreuther Wald eine herausragende Bedeutung weit über die nordöstliche Oberpfalz hinaus.
Dessen ungeachtet sind dort ganz aktuell massive Eingriffe durch Straßenbau- und Windkraftprojekte geplant.

Der BN lehnt diese Vorhaben nachdrücklich ab. Sie sind mit naturschutzrechtlichen Vorgaben unvereinbar, gleichzeitig aber auch ein massiver Anschlag auf eines der wertvollsten Waldökosysteme und auf das für Naherholung & Tourismus unverzichtbare und unersetzliche "Grüne Kapital" der nordöstlichen Oberpfalz.


Der Hessenreuther Wald - ökologisches Schatzkästchen und "Grünes Kapital" der Oberpfalz

Der Hessenreuther Wald ist eines der noch wenigen großen zusammenhängenden und naturnahen Waldgebiete Nordostbayerns, dementsprechend artenreich ist auch seine Fauna.Insbesondere die Vorkommen von Fischadler, Schwarzstorch, Rotmilan und zahlreicher Waldfledermausarten haben eine überregionale Bedeutung.
Hier befindet sich einer von nur sechs süddeutschen Brutplätzen des bundes- und europaweit gefährdeten Fischadlers.

Besondere Bedeutung als ganzjährig nutzbares Erholungsgebiet:

Das gesamte Gebiet des Hessenreuther Waldes besitzt für Erholungssuchende ganzjährig eine sehr große Bedeutung:
Bürger/Innen der Städte Pressath, Grafenwöhr, Eschenbach, Erbendorf und Kemnath nutzen das Waldgebiet intensiv für Sport- und Freizeitaktivitäten. Aber auch Bewohner der Metropolregion Nürnberg sind zunehmend von den den vielfältigen Sommer- und Winterwandermöglichkeiten im Hessenreuther Wald begeistert.
Die Waldfunktionsplanung hat daher dieses Gebiet zurecht als "Wald mit besonderer Bedeutung für die Erholung, Intensitätsstufe 1 und 2" eingestuft.
Darüber hinaus ist der Hessenreuther Wald auch aufgrund der gespurten Langlaufloipen und der vielfältigen und interessanten historischen Klein- und Bodendenkmäler (z. B. Hohlwege, Kohlenmeiler, Grenzsteine) ein auch überregional hoch attraktives Freizeit- und Erholungsgebiet.

Auch der Regionalplan Oberpfalz-Nord weist den Hessenreuther Wald als landschaftliches Vorbehaltsgebiet aus, in dem den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Geweicht zukommt.


Windkraftplanung mit unkalkulierbaren Risiken:

Trotz der hohen ökologischen und touristischen Bedeutung des Hessenreuther Waldes und des Vorkommens besonders kollissionsgefährdeter Vogel- und Fledermausarten (z. B. Rotmilan/Schwarzstorch/Kleiner Abendsegler) sollen dort gleich mehrere Konzentrationszonen für Windkraftanlagen ausgewiesen werden.

Der BN befürwortet ausdrücklich den Ausbau alternativer Energieformen.

Allerdings muss bei der planerischen Konzeption und bei ihrer Realisierung vor Ort auch Rücksicht auf die Belange des Natur-, Arten- und Landschaftsschutzes genommen werden. Es darf nicht zu unkalkulierbaren Risiken für seltene bzw. geschützte Arten kommen!

Im Hessenreuther Wald sind diese Voraussetzungen schon deshalb nicht gegeben, weil sich dort die im Rahmen der laufenden Flächennutzungsplanänderung vorgeschlagenen Konzentrationszonen für Windkraftanlagen (KZW) mit den Aktions- bzw. Lebensräumen schon jetzt stark gefährdeter Arten überschneiden, für die von verschiedenen Fachleuten einhellig ein hohes Kollissionsrisiko festgestellt worden ist.
Zu diesen Arten zählen im Hessenreuther Wald u. a. Fischadler, Schwarzstorch, Rotmilan, Seeadler und bis zu acht Fledermausarten.
In den Augen des BN ist es deshalb unverantwortlich, dass z. B. beim Seeadler immer noch keine qualifizierte Erhebung bez. Horststandort und Raumnutzung erfolgt ist und bis heute auf die sogar vom europäischen Naturschutzrecht geforderte "Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung" verzichtet wurde.

Bei anderen Arten (z. B. Fischadler) basieren Raumnutzungsuntersuchung und Risikobewertung auf offensichtlich falschen Annahmen, so dass es zu einer fehlerhaften Einschätzung der Planungsrisiken v. a. für seltene Arten kommt.
Wegen unzureichender Grundlagendaten wird auch die Ausgleichsplanung fachlichen Mindestanforderungen nicht gerecht!

Der Bau von Windkraftanlagen wäre zudem für einige besonders kollissionsgefährdete Arten (z. B. Fischadler/Scharzstorch) u. a. wegen zu geringer Entfernung zum Horststandort nicht einmal mit den Abstandsregelungen des offiziellen bayerischen Windkrafterlasses vereinbar.

Bestätigt sieht sich der BN in seiner kritischen Haltung auch durch den aktuellen Regionalplanentwurf:
Dort ist der Hessenreuther Wald u. a. wegen seiner großen naturschutzfachlichen Bedeutung als Ausschlussgebiet für Windkraftanlagen eingestuft worden.
Hinzu kommt, dass die mittlerweile bis zu 200 m hohen Windräder in diesem noch sehr naturnahmen Waldkomplex den bisher ausgesprochen naturnahen Landschaftscharakter technisch überrägen und damit seine Wertigkeit als überregional bedeutsames Erholungsgebiet massiv beeinträchtigen würden.

Der BN hat deshalb im Genehmigungsverfahren die Ausgleichbarkeit der weitreichenden Angriffe in Frage gestellt und eine substantielle Nachbesserung der Planunterlagen gefordert.
Und gerade im Hinblick auf die Vorgaben von Art. 141 Bayer. Verfassung und die naturschutzrechtlichen Verpflichtung zur Eingriffsvermeidung plädieren wir für die Prüfung deutlich konfliktärmerer Areale bzw. Standorte außerhalb des Hessenreuther Waldes.


Ausbau der B 299 - ein Anschlag auf die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes am Hessenreuther Berg.
Ausgangssituation

Über den Ausbau der B 299 am Hessenreuther Berg - es handelt sich um einen ca. 5 km langen Abschnitt zwischen Hessenreuth (Stadt Pressath) und der Stadt Erbendorf - wird seit etwa 30 Jahren diskutiert. Es handelt sich um eine Bergstrecke im zusammenhängenden Waldgebiet des Hessenreuther Waldes mit bis zu 16 % Steigung, engen Kurven und einer Ausbaubreite von nur 5 Metern. Die Verkehrsbelastung ist mit rund 1.200 Kfz/24h für eine Bundesstraße (Ø 10.000 Kfz/24h) aber sehr gering.

Bei allen Beteiligten herrscht völlige Übereinstimmung, dass am Hessenreuther Berg eine Verbesserung der Verkehrssituation dringend erforderlich ist. Das will ausdrücklich auch der BUND Naturschutz.

In einem Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wurde dem BN schon im Mai 2009 zugesichert, dass beim Ausbau der B 299 über den Hessenreuther Berg eine "geringstmögliche Inanspruchnahme des Naturraums" aufgrund der "naturschutzfachlichen Bedeutung der Region" erfolgen werde.
Die derzeitigen Planungen des Staatlichen Bauamtes Amberg-Sulzbach konterkarieren dieses Versprechen des Bundesministeriums vollkommen:

Danach soll die Längsneigung dieser Straße v. a. zugunsten des LKW-Verkehrs von derzeit maximal 16 Prozent auf künftig maximal 8 Prozent verringert werden.
Um diese drastische Reduktion zu erreichen, sind auf einer Länge von über 600 m bis zu 16 m Tiefe und bis 75 m breite Einschnitte sowie bis zu 10 m hohe Dammschüttung erforderlich.

  • Hierdurch würde nicht nur das charakteristische Landschaftsbild des Hessenreuther Berges zerstört, sondern auch der Wasserhaushalt der umliegenden Wälder und Kleinstgewässer spürbar und nachhaltig beeinträchtigt.
  • Die tiefen Einschnitte und Abböschungen zerstückeln diesen wertvollen Waldkomplex in den höheren Lagen faktisch in zwei Teile.
  • Weitreichende negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion und die Biodiversität, z.B. auf die Wanderung von Säugetieren (Rotwild, Luchs, Fledermäuse) und Amphibien und somit auch auf die Biotopvernetzung wären die Folge.
  • Das Gebiet zeichnet sich durch intakte Bachläufe (mit dem gefährdeten Feuersalamander) und ca. 50 Brutvogelarten aus.
  • Das sehr wichtige Lokalklima für die Stadt Erbendorf, die in der direkten West-Ost Achse und demnach in der Hauptwindrichtung liegt, wird durch die Sogwirkung des tiefen und breiten Einschnittes bzw. durch die fehlende Wetterbarriere des Bergkammes gerade bei künftig zunehmenden Extremwetterlagen stark beeinträchtigt.
  • Große Lebensräume des in Bayern gefährdeten Feuersalamanders, die sich rechts und links der geplanten Ausbautrasse befinden, werden zerstört und seine Lebens- und Laichräume (feuchte Mischwälder und Kleinstgewässer) fallen trocken.
  • Aus waldbaulicher Sicht ist die entstehende Straßenschneise äußerst kritisch zu sehen (Rodung, Zerschneidung, Anschnitt von Waldrändern). Durch den geplanten Ausbau würde der Hessenreuther Berg "LKW-tauglich" gemacht mit der Konsequenz: Starke Verkehrszunahme und weiträumige Verlärmung des wertvollen Erholungsgebietes Hessenreuther Wald.

Der Einschnitt am Abspann soll durch eine 30 m breite Grünbrücke kompensiert werden.
Eine 30 m breite "Grünbrücke", die natürlicherweise auch von Menschen begangen wird, kann die Wander- und Vernetzungsfunktion für Wildtierpopulationen nicht ersetzen.


Beurteilung der Planung

Die Planung ist angesichts der bestehenden Verkehrssituation (1.200 Kfz/24h) völlig überzogen ("Nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen" titelte der Neue Tag am 28.9.10 im Bericht über die Sitzung des Naturschutzbeirates).
Sie widerspricht damit auch der Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung, den verpflichtenden Vorgaben von Art. 141 Bayer. Verfassung und dem eingriffsminimierungsgebot im Naturschutzgesetz.

Forderungen des BN:

Die notwendige Verbesserung der Verkehrssicherheit am Hessenreuther Berg kann auch ohne den geplanten Vollausbau durch eine maßvolle bestandsorientierte und naturverträgliche Planung erreicht werden, d. h.:

  • Maßvolle Verbreiterung der bestehenden Trasse (auf 6 m - 6,5 m)
  • Erweiterung der Kurvenradien/Entschärfung enger Kurven
  • Kein Einschnitt am Abspann
  • Umleitung des Lkw-Verkehrs über Kemnath (B 22, St 2665)

Deshalb müssen Landschaftsschutz und die Erholungsfunktion im zusammenhängenden Waldgebiet des Hessenreuther Waldes Vorrang bekommen.


Resümee:

Sowohl für die geplante Windkraftnutzung wie auch für den geplanten Straßenausbau gilt: Aufgrund der besonders hohen ökologischen und landschaftsoptischen Bedeutung des Hessenreuther Waldes sind hier derart massive Eingriffe weder mit naturschutzrechtlichen noch mit übergeordneten raumordnerischen Vorgaben vereinbar.

Es geht hier nicht nur um einzelne ökologische Parameter, es geht um die Schönheit und Ganzheit einer gewachsenen Heimatlandschaft in der nördlichen Oberpfalz.

Der BN appelliert deshalb an die staatlichen Genehmigungsbehörden, beide Planungen auch angesichts möglicher naturschonender Alternativen abzulehnen.

gez.
Josef Siller
Vorsitzender

gez.
Helmut Schultheiß
Regionalreferent

*

Quelle:
Presseinformation PM 027-13 LFG Wald, 25.03.2013
Herausgeber:
Bund Naturschutz in Bayern e.V.
Landesgeschäftsstelle
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Tel. 0 941/ 2 97 20-0, Fax 0 941/ 2 97 20-30
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Internet: www.bund-naturschutz.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. April 2013