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STANDPUNKT/766: Was kümmert schon der Artenschutz - Kritik an Windkraftplanung auf dem Ranzenkopf (NABU RP)


NABU Landesverband Rheinland-Pfalz - 2. März 2016

Was kümmert schon der Artenschutz

Vorkommen von Rotmilan, Mopsfledermaus, Uhu und Wespenbussard bei Windkraftplanung ignoriert


Auf dem Ranzenkopf, einem Waldgebiet zwischen Idarwald und Mosel, soll ein Windpark mit insgesamt über 50 Windenergieanlagen entstehen. Die Anlagen, die in fünf Teil-Windparks von verschiedenen Projektierern geplant sind, drohen den naturschutzfachlich sehr hochwertigen Wald am Ranzenkopf zu zerstören. Nun kritisiert der NABU das undurchsichtige Vorgehen der Kreisverwaltung in diesem Zusammenhang heftig.

Die Lage am Ranzenkopf ist kompliziert: Es handelt sich nämlich nicht nur um ein einzelnes Genehmigungsverfahren für den gesamten Windpark mit über 50 Anlagen. Nach Kenntnis des NABU geht es um insgesamt fünf einzelne Verfahren von verschiedenen Projektierern, die sich in einem unterschiedlichen Planungsstand befinden. Schon dieses Vorgehen hat der NABU kritisiert, denn eine gemeinsame Prüfung aller Windräder in diesem sensiblen Waldgebiet hat bislang nicht stattgefunden. Stattdessen wurde jeder Windpark für sich behandelt, obwohl die Windräder so nah beieinander liegen, dass es aus Sicht des NABU eine gemeinsame Umweltverträglichkeitsprüfung für den gesamten Windpark hätte geben müssen.

In den letzten Tagen ist nun ein Rechtsstreit um zwei der Teil-Windparks entstanden. Grund hierfür ist nicht die eigentliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung, denn diese liegt bis zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht vor, sondern die Genehmigung der vorzeitigen Rodung. Erst Mitte Februar hatte der NABU nur durch Gerüchte aus der Bevölkerung erfahren, dass im Falle des Teil-Windparks der Windenergie Wintrich Planungsgesellschaft ein Antrag zur vorzeitigen Rodung an die Kreisverwaltung gerichtet wurde. Auch auf intensives Nachfragen des NABU-Anwalts, wurde lediglich bestätigt, dass der Antrag vorliege, nicht jedoch wann und ob mit einer Genehmigung zu rechnen sei. Auch den Bitten nach einer Übersendung der Unterlagen wurde nicht gefolgt. Obwohl der NABU bereits Mitte Februar angeboten hatte, nach Akteneinsicht auch sehr kurzfristig noch ausführlich Stellung zu nehmen, hat die Kreisverwaltung dies abgelehnt. Dennoch hat der NABU ungefragt wichtige Bedenken gegenüber der Kreisverwaltung und der Oberen Naturschutzbehörde (ONB) vorgetragen. Aufgrund von Bedenken der ONB wurde die eigentlich für Donnerstag vorgesehene Genehmigungserteilung zurückgestellt. Doch obwohl auch die ONB der Kreisverwaltung am Montag, den 29.02.16, ihre Bedenken mitgeteilt hatte, genehmigte die Kreisverwaltung die vorzeitige Rodung. Schließlich teilte sie dem NABU am Montagabend um 19:32 Uhr mit, dass eine Genehmigung für die Rodungen für 11 der 17 von der Windenergie Wintrich Planungsgesellschaft beantragten Anlagen erteilt worden sei. Zu diesem Zeitpunkt ging der NABU noch davon aus, dass es sich ausschließlich um die Anlagen der Wintricher Planungsgesellschaft handelte. Sofort beantragte er einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Trier, das am Dienstagvormittag die Rodungen vorläufig stoppte.

Erst am Dienstagvormittag erfuhr der NABU zusätzlich, dass nicht nur für die Anlagen der Windenergie Wintrich Planungsgesellschaft, sondern auch für einen weiteren Teil-Windpark mit 8 Anlagen der EBW-AöR, eine Betreibergesellschaft in der auch die Kreisverwaltung einer der Träger ist, eine Rodungsgenehmigung vorliege. Daraufhin wurde unmittelbar ein zweiter Eilantrag beim VG Trier gestellt. Durch eine Zwischenverfügung des VG ruhen die Rodungsarbeiten nun so lange, bis das VG Trier über beide Eilanträge entschieden hat.

Das gesamte Vorgehen der Kreisverwaltung ärgert den NABU, denn bereits bei der Öffentlichkeitsbeteiligung hatte man sich zu beiden zusammenhängenden Teil-Windparks sehr kritisch eingebracht und deutlich gegen die Planungen ausgesprochen. Hauptkritikpunkt waren und sind die mangelhaften Untersuchungen und die Nichtbeachtung von Horsten windkraftsensibler Vogelarten. So geht der NABU in dem Waldgebiet von Vorkommen der Mopsfledermaus aus, diese sind im Rahmen der mangelhaften Gutachten aber gar nicht ausreichend untersucht worden. Auch die Vorkommen von Rotmilan, Schwarzstorch, Uhu und Wespenbussard werden gar nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt. Nach den Erörterungsterminen war der NABU davon ausgegangen, dass nun Nachuntersuchungen folgen müssten. Vor allem, da der Untersuchungsumfang auch den Vorgaben des Landes, die sich aus dem "naturschutzfachlichen Rahmen zum Ausbau der Windenergie" ergeben, bei weitem nicht entspricht. Umso überraschter war man von den Gerüchten der bevorstehenden Rodung und der letztlich tatsächlich erteilten Genehmigung.

Genauso eilig wie die Genehmigung erging, soll nun bis zum 6. März gerodet werden. Obwohl nach dem 1. März keine Rodungen mehr stattfinden sollten. Dieser enorme Druck lässt an einer guten biologischen Baubegleitung ernsthaft zweifeln. Darüber, ob die schnelle Genehmigung vielleicht auch damit zusammenhängt, dass der Landkreis selber Betreiber eines der Teil-Windparks ist, kann nur spekuliert werden.

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Quelle:
NABU Rheinland-Pfalz 08/16, 24.02.2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. März 2016

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