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STANDPUNKT/757: Luftreinhaltung - Aussitzen statt aufatmen (BUND BW)


BUND Landesverband Baden-Württemberg - 11. Januar 2016

Luftreinhaltung

Aussitzen statt aufatmen
BUND wertet Feinstaubalarm auf freiwilliger Basis als untaugliches Instrument


"Aussitzen statt aufatmen - dieses Motto beherrscht auch nach elf Jahren massiver Grenzwertüberschreitungen von Feinstaub und Stickstoffdioxid die politische Agenda in der Landeshauptstadt. Mit Appellen zum freiwilligen Autoverzicht sind die gesetzlich verbindlichen Grenzwerte nicht einzuhalten", kommentiert BUND-Verkehrsreferent Klaus-Peter Gussfeld den Stuttgarter Feinstaubalarm. "Der ab heute mögliche Feinstaubalarm auf freiwilliger Basis ist ein denkbar untaugliches Instrument zur Verbesserung der Luftqualität in Stuttgart."

Der Verkehrsreferent verweist auf die zurückliegenden Erfahrungen mit Ozonwarnungen sowie der Einführung von Sicherheitsgurten und geregelten Katalysatoren, die allesamt belegen, dass sich ohne klare gesetzliche Rahmenbedingungen und verbindliche Verbotsandrohungen in der Verkehrspolitik so gut wie nichts bewegt. "Es ist völlig unverständlich, nun zwei Jahre lang auf Freiwilligkeit zu setzen. Noch vor dem Sommer werden wir feststellen können, wie viele Leute tatsächlich das Auto stehen lassen. Sind es zu wenige, muss die Politik umgehend restriktive Maßnahmen ergreifen. Das angestrebte und wichtige Ziel, den Autoverkehr um 20 Prozent zu reduzieren, verlangt sofortige Maßnahmen zur Förderung des Umweltverbundes und zur Einschränkung des Autoverkehrs", so Gussfeld.

Der BUND in Baden-Württemberg fordert die Einführung einer City-Maut, einer Nahverkehrsabgabe sowie einer blauen Umweltzone und Fahrverbote für Pkw, die mit weniger als zwei Personen besetzt sind.

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Quelle:
Presseinformation, 11.01.2016
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Landesverband Baden-Württemberg e.V.
Marienstraße 28, 70178 Stuttgart
Tel.: 0711 620306-17, Fax: 0711 620306-77
E-Mail: presse.bawue@bund.net
Internet: www.bund.net/bawue


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Januar 2016

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