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STANDPUNKT/345: Sicherheitsrisiko UAA-Gronau - Mahnwache am 21. Januar (BBU)


Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen
Arbeitskreis Umwelt (AKU) Gronau
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)
Bonn, 19. Januar 2013

Landesregierung: UAA-Sicherheitsüberprüfung noch nicht beendet

- "Kein Schutz gegen Störfälle, Brände und Flugzeugabstürze"
- Mahnwache am 21. Januar, 19 Uhr in Gronau



(Münster, Gronau, Bonn, 18.01.2013) Die 2011 von der NRW-Landesregierung angeordnete "vorgezogene" Sicherheitsüberprüfung der Urananreicherungsanlage Gronau ist immer noch nicht abgeschlossen. Derzeit würden die Gutachten der Sachverständigen von der Atomaufsicht ausgewertet. Wann mit einem offiziellen Ergebnis zu rechnen ist, teilt die Landesregierung nicht mit. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Piraten hervor (Landtagsdrucksache 16-1832, s. Anhang dieser PM).

Zugleich erinnern Atomkraftgegner mit einer Mahnwache am kommenden Montag, 21. Januar, um 19 Uhr vor der Urananreicherungsanlage Gronau an den schweren Störfall vom 21. Januar 2010. Damals wurde ein Mitarbeiter der Urananreicherungsanlage in Gronau beim Öffnen eines angeblich gereinigten Uranfasses verstrahlt. Aufgrund eines völlig veralteten Notfallplans musste der betroffene Arbeiter in insgesamt vier Krankenhäusern behandelt werden.

"Wir warten seit der Reaktorkatastrophe von Fukushima vor zwei Jahren auf die Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfung. Die von der Landesregierung jetzt veröffentlichten "risikomindernden Maßnahmen" gegen Flugzeugabstürze und Brände sind völlig unzureichend, denn eine kleine Flugverbotszone schützt nicht vor Flugzeugabstürzen. Störfälle können auch weiterhin nicht ausgeschlossen werden und es ist skandalös, dass die Landesregierung die Lagerung der Uranfässer unter freiem Himmel überhaupt nicht in Frage stellt," so Udo Buchholz vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) und Mitglied im Arbeitskreis Umwelt (AKU) Gronau.

Landesregierung ist bei Urenco-Verkauf beteiligt

In einer zweiten Antwort auf eine Kleine Anfrage geht die Landesregierung erstmals konkret auf ihre Mitspracherechte beim derzeit laufenden Verkauf der Gronauer Urananreicherungsfirma Urenco ein: "Aufgrund von Patronatserklärungen, in der Verpflichtungen von RWE und EON gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen in Bezug auf die Entsorgungsvorsorge für die Urananreicherungsanlage Gronau (UAG) geregelt sind," sei ein Verkauf nur mit Einwilligung des Landeswirtschaftsministeriums möglich (Landtagsdrucksache 16-1880, s. Anhang dieser PM). Als einzige Ausschlusskriterien benennt die Landesregierung für potenzielle Käufer eine "wirtschaftlich vergleichbare Leistungsfähigkeit" und den "Beitritt zu den Verpflichtungserklärungen." Desweiteren verweist die Landesregierung auf die Zuständigkeit der Bundesregierung.

"Angesichts der auch militärisch höchst brisanten Urananreicherungstechnologie verwundert es sehr, dass die Landesregierung keinen inhaltlichen Kriterienkatalog für mögliche Urenco-Käufer aufstellt. Die "wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" allein als Sicherheitskriterium nicht aus. Die Landesregierung muss der Bundesregierung und der Urenco in Sachen Ausstieg aus der Urananreicherung endlich inhaltlich und politisch Dampf machen," forderte Matthias Eickhoff vom Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen.

27. Januar: Anti-Atom-Landeskonferenz in Münster

Am kommenden Sonntag, 27. Januar, findet in Münster die nächste Landeskonferenz der Anti-Atom-Bewegung statt. Im Mittelpunkt stehen zum einen die konkreten Probleme an den Atomstandorten Gronau, Ahaus, Duisburg, Jülich und Hamm sowie die Vorbereitung der überregionalen Demonstration am 9. März vor der Urananreicherungsanlage Gronau.

Weitere Infos:
www.bbu-online.de, www.sofa-ms.de,
www.urantransport.de, www.kein-castor-nach-ahaus.de,
www.fukushima-jahrestag.de

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Quelle:
BBU-Pressemitteilung, 19.01.2013
Herausgeber:
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V.
Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn
Tel. 0228/21 40 32, Fax.: 0228/21 40 33
Internet: www.bbu-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Januar 2013