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STANDPUNKT/184: Auf ein solches CCS-Gesetz kann Deutschland getrost verzichten (NABU)


Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. - Pressedienst, 23. September 2011

NABU: Auf ein solches CCS-Gesetz kann Deutschland getrost verzichten

Miller: Doch behutsame Erforschung unterirdischer CO2-Lagerung könnte nötig sein


Berlin - Zur Ablehnung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung über Abscheidung, Transport und Speicherung von Kohlendioxid - kurz CCS-Gesetz - durch den Bundesrat erklärt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller:

"Es überrascht nicht, dass dieses CCS-Gesetz bei den Ländern durchgefallen ist. Die Bundesregierung konnte nicht überzeugend erklären, wofür die CCS-Technologie gebraucht wird und welche Regionen in Deutschland dafür in Frage kommen. Noch dazu sollte den Ländern die Haftung für alle möglichen langfristigen Folgeschäden aufgedrückt werden. Auf solch ein CCS-Gesetz kann Deutschland getrost verzichten."

Doch ob Deutschland künftig komplett auf die unterirdische Lagerung von CO2 verzichten kann, ist noch nicht absehbar, erklärt Miller. "Zwar können wir unsere Stromversorgung auch ohne CCS klimaverträglich umbauen. Es gibt aber bislang noch keine Lösung, wie wir Zement oder Stahl klimaschonend herstellen, oder durch weniger CO2-intensive Produkte ersetzen können. Deshalb könnte die behutsame Erforschung der CCS-Technologie für den CO2-Ausstoß der Industrie erforderlich sein, um die langfristigen Klimaschutzziele zu erreichen." Das müsse ein mehrheitsfähiges CCS-Gesetz leisten.


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Quelle:
NABU Pressedienst, 23.09.2011
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. September 2011