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STANDPUNKT/125: EEG-Novelle - Für weiteren Aufschub fehlt jede Rechtfertigung (EUROSOLAR)


EUROSOLAR - Europäische Vereinigung für Erneuerbare Energien e.V. - Bonn, 18. Mai 2011

EEG-Novelle: Für weiteren Aufschub fehlt jede Rechtfertigung, jetzt geht es um Beschleunigung


Die gemeinnützige Europäische Vereinigung für Erneuerbare Energien (EUROSOLAR) kritisiert das Ziel der Bundesregierung, den Ausbau erneuerbarer Energien nicht zu beschleunigen. Im am Montag veröffentlichten 10-Punkte-Sofortprogramm (http://www.eurosolar.de/de/images/stories/pdf/10_Punkte_Sofortprogramm_EUROSOLAR.pdf) hat EUROSOLAR konkrete Maßnahmen zur Beschleunigung der Energiewende benannt. EUROSOLAR-Präsident Prof. Peter Droege erklärte zu den Plänen des Umweltministers für die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes: "Für weiteren Aufschub fehlt jede Rechtfertigung, jetzt geht es um Beschleunigung!"

Als völlig falsche Weichenstellung bezeichnete EUROSOLAR-Vizepräsident Dr. Fabio Longo die Absicht, die EEG-Vergütung für günstigen Strom aus Windkraftanlagen an Land abzusenken und für teuren Off-Shore-Strom auf hoher See zu erhöhen: "Das Zugpferd der Energiewende ist die Windkraft an Land. Für diese Energiequelle bestehen noch große Potenziale, mit denen über 50 % des Strombedarfs in Deutschland gedeckt werden können," so Prof. Droege und Dr. Longo. Mit den beabsichtigten Maßnahmen zur Vergütungskürzung für die On-Shore-Windkraft könnten rund die Hälfte aller bisher geeigneten Windenergiestandorte wegfallen. Dies sei verantwortungslos und widerspreche den vorgeblichen Zielen der Bundesregierung für die Energiewende.

Im 10-Punkte-Sofortprogramm fordert EUROSOLAR unter Punkt 8 insbesondere verlässliche Rahmenbedingungen für Kommunen und Investoren. Hier Punkt 8 im Wortlaut:

Grundlage des "Vorbilds Deutschland" bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen ist das EEG. Mit der Novelle 2012 muss das EEG intelligent fortentwickelt werden. Die Wirtschaft braucht verlässliche Rahmenbedingungen für alle Arten der Erneuerbaren von der Wind- bis zur Wasserkraft und keine Stop-and-Go-Politik wie in den letzten Jahren spontaner drastischer Einschnitte. Das Vertrauen der neuen Träger in die Verlässlichkeit des EEG ist das Fundament für die dezentrale Energiewende. Die unerwartete Abschaffung von Vergütungstatbeständen (z. B. für Solarparks auf Ackerflächen) hat Kapital von Projektierern und Investoren vernichtet und die Energiewende verlangsamt. Eine verlässliche und langfristig vorgegebene Absenkung der Vergütung wirkt. Auf diese Weise kann die Photovoltaik bis zum Jahr 2015 die Grid Parity erreichen. Folgende Regelungen sind erforderlich:

- Das EEG darf nicht dazu benutzt werden, vorrangig und unausgewogen Großprojekte wie Off-Shore-Windparks oder große Biomasseanlagen zu fördern, sondern muss weiterhin der Stärkung klein- und mittelgroßer Betreiber und Stadtwerke dienen. Deshalb lehnen wir die Kürzung der Vergütung für Windkraftanlagen an Land genauso ab wie die ungerechtfertigte Erhöhung für große Off-Shore-Windkraftprojekte. Diese Maßnahmen treiben die Kosten und schaden der Volkswirtschaft.

- Windkraftanlagen brauchen eine verlässliche Vergütung. Der Systemdienstleistungsbonus muss erhalten bleiben oder kompensiert werden. Ein maßgeschneiderter Tatbestand soll für Kleinwindkraftanlagen eingeführt werden. Die Vergütung für Repowering-Projekte soll attraktiver gestaltet werden.

- Die Solarvergütung soll vorhersehbar gestaltet werden und Anreize für Investitionen schaffen. Der Rückgang der Vergütung (Degression) soll sich am tatsächlichen Rückgang der Herstellungs- und Installationskosten einer Solaranlage orientieren. Ein sog. Deckel, der den Zubau durch Kontingente oder Quoten begrenzt, wird strikt abgelehnt.

- Es soll ein neuer Vergütungstatbestand für Solarparks auf der freien Fläche eingeführt werden. Über die Konversionsflächen hinaus sollen die Gemeinden generell per Bebauungsplan 1 % ihres Außenbereichs auf bisherigen Ackerbauflächen schlechter Qualität für Solarparks vorsehen dürfen (Begrenzung auf höchstens 5 MW pro Solarpark).

- Zur Einspeisung von EE-Strom soll die Errichtung einfacher Einspeisenetze durch die Anlagenbetreiber generell zugelassen werden. (Maßnahme: EEG-Novelle 2012)


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Quelle:
Pressemitteilung, 18.05.2011
Herausgeber: EUROSOLAR e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Mai 2011