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WALD/608: "Schwarzbuch Wald" zeigt Mißstände in Forstwirtschaft und Waldnaturschutz (BUND NI)


BUND Landesverband Niedersachsen e.V. - Hannover, 21. Juli 2009

"Schwarzbuch Wald" zeigt Missstände in Forstwirtschaft und Waldnaturschutz


In einem "Schwarzbuch Wald" hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) erhebliche Fehlentwicklungen in der deutschen Waldwirtschaft nachgewiesen. In 15 Fallstudien aus elf Bundesländern werden Verstöße gegen geltende europäische, nationale und regionale Naturschutzgesetze und -richtlinien dokumentiert. Dies waren Kahlschläge, Fällungen wertvoller Biotop- und Altbaumbestände sowie erhebliche Bodenschäden durch Holzerntemaschinen. Mehrfach sei auch die Brut besonders geschützter Arten zerstört worden, ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Oft wurde die Verkehrssicherungspflicht als Begründung für verheerende Eingriffe missbraucht. Für viele Verstöße in Niedersachsen sind stellvertretend Beispiele aus den Landkreisen Cuxhaven und Helmstedt im Schwarzbuch dokumentiert.

Stefan Ott, Sprecher des BUND-Niedersachsen: "Die aufgedeckten Fälle sind symptomatisch für die Missachtung des Wald - und Naturschutzes. Die heutige Waldwirtschaft genügt weder den gesetzlichen Anforderungen noch dem Natur- und Artenschutz. Der Stopp des Artensterbens ist eine der dringlichsten Aufgaben unserer Zeit. Das Bundeswaldgesetz muss diesen Erfordernissen angepasst werden, damit es den Naturschutz fördert und nicht gefährdet. Die Rahmenbedingungen der Forstwirtschaft müssen verbessert, die Forstreformen kritisch überprüft werden." Zum Schutz der Artenvielfalt ist es dringend erforderlich, mittelfristig wenigstens fünf Prozent der Waldfläche als Naturwaldreservate oder Kernzonen von Großschutzbieten vollständig aus der Nutzung zu nehmen. Diese Flächen sind langfristig um so genannte Trittsteine auf weiteren fünf Prozent der Waldfläche zu ergänzen. Derzeit sind lediglich 0,5 Prozent der Wälder forstlich nicht genutzt.

Der BUND kritisierte auch die Bundesregierung für ihr Versäumnis, das Bundeswaldgesetz zu novellieren; dies war in der Koalitionsvereinbarung für diese Legislaturperiode vorgesehen. In einem neuen Bundesgesetz sind die Standards der so genannten "guten fachlichen Praxis" verbindlich zu definieren. Dazu gehören das Verbot von Kahlschlägen, das Gebot der Nachhaltigkeit in der Holzbewirtschaftung sowie das naturschutzfachlich kompetente Management von FFH- und Vogelschutz-Gebieten. Besondere Verantwortung trägt Deutschland für den Erhalt der Buchenwälder. Ursprünglich ist ein Viertel der weltweiten Buchenwaldbestände in Deutschland beheimatet gewesen, wovon jedoch der größte Teil abgeholzt oder in Nadelholzforste umgewandelt wurde.

"Nur wenn Bundes- und Landesregierungen im eigenen Land den Schutz der Wälder ernst nehmen, ist deutsche Politik auch im internationalen Kontext glaubwürdig. So sind wir beim Waldschutz doppelt in der Pflicht. Ansonsten können die berechtigten deutschen Forderungen zum Schutz der Regenwälder und des Klimas von betroffenen Ländern nicht mit gutem Gewissen formuliert werden", betonte Stefan Ott.

Unter www.bund.net/schwarzbuch-wald finden Sie das BUND-Schwarzbuch Wald zum Herunterladen und die zehn Forderungen des BUND für eine künftige Waldwirtschaft. "Diese Forderungen bestimmen auch die Waldpolitik des Landesverbandes Niedersachsen und werden von uns in die Diskussion mit dem zuständigen Landwirtschaftsministerium zur Zukunft der Niedersächsischen Wälder eingebracht" so Stefan Ott, "wer Verantwortung für den Wald übernehmen und so die Zukunft der Menschen mitgestalten will, der muss sich an diesen Forderungen messen lassen!"


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Quelle:
Presseinformation vom 21.07.2009
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Niedersachsen
Goebenstr. 3a, 30161 Hannover
Tel.: 0511/965 69-0, Fax: 0511/662 536
E-Mail: presse.nds@bund.net
Internet: www.bund-niedersachsen.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Juli 2009