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RECHT/074: Kahl und illegal - abgeholzter Eschen- und Erlensumpfwald in FFH-Gebiet (BUND NI)


BUND Landesverband Niedersachsen e.V. - Hannover, 17. Oktober 2018

Kahl und illegal

Geschützter Eschenwald hätte trotz Pilz nicht abgeholzt werden dürfen


Weil ein 2 Hektar großer Eschen- und Erlensumpfwald im FFH-Gebiet "Meerdorfer Holz" bei Peine nach einem Pilzbefall vor zwei Jahren abgeholzt wurde, hatte der BUND Niedersachsen den Landkreis Peine wegen Nicht-Einhaltung des Naturschutzrechtes verklagt. Heute hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden, dass der Landkreis die Rodung des Eschenwaldes nicht hätte genehmigen dürfen. Der Bescheid war rechtswidrig.

Der BUND kritisiert die Abholzung in einem Lebensraum nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie scharf. Das Landschaftsschutzgebiet steht aufgrund seiner hohen Artenvielfalt unter europäischem Schutz. Auch die Landschaftsschutzverordnung verbietet Kahlschläge von über einem Hektar Größe. "Die Abholzung dieses geschützten Eschenwaldes wäre vermeidbar gewesen", sagt Karl-Friedrich Weber, Wald-Experte vom BUND Niedersachsen. "Stand der fachlichen Praxis ist, dass bei einem Pilzbefall nur komplett abgestorbene Bäume entfernt werden, während der Rest stehen bleibt." Denn leichter erkrankte Eschen können sich vom Pilzbefall erholen, rund zehn Prozent der Bäume sind gegen die Krankheit immun. "Es ist wichtig, resistente Bäume zu erhalten, damit diese ihre Samen weitergeben können", so der BUND-Experte. "Ein Kahlschlag ist aus ökologischer Sicht der schlechteste Weg!"

Bei dem Radikaleingriff im Meerdorfer Holz wurde der Boden vielerorts stark beschädigt. "Das artenreiche Waldgebiet ist von hohem ökologischen Wert und ein wichtiges Refugium für stark gefährdete Arten. Diese drastischen Maßnahmen haben den sensiblen Feuchtlebensraum im Meerdorfer Holz stark gestört und sind absolut unverhältnismäßig", betont auch Heiner Baumgarten, BUND-Landesvorsitzender. "Leider sind Kahlschläge dieser Art gegen das Eschentriebsterben kein Einzelfall. Der BUND fordert daher Waldbesitzer zu einem anderen Umgang mit diesem Baumschädling auf."

Bestandteil der Klage war zudem, dass die Naturschutzverbände an der Entscheidung nicht beteiligt wurden. Auch in diesem Punkt gab das Verwaltungsgericht Braunschweig dem BUND Recht. "Hätte man die Umweltverbände im Vorfeld eingebunden, so hätte man sicher gemeinsam eine Alternative zur Abholzung des Eschenwaldes gefunden", so Weber.

Hintergrund:

Das Landschaftsschutzgebiet "Meerdorfer Holz" umfasst 430 Hektar. Rund die Hälfte ist Staatsforst, die andere Hälfte wird von Forstgenossenschaften bewirtschaftet. Das Gebiet ist sehr artenreich: Neben Erlen-Eschenwäldern finden sich hier Buchen-Eichen-Mischwälder mit feuchtem Eichen-Hainbuchenwald, Feuchtwiesen und Kleingewässern. Besonderer Schutzzweck ist die Erhaltung des gleichnamigen FFH-Gebietes durch den Schutz und die Entwicklung der natürlichen Standortbedingungen für wertbestimmende FFH-Lebensraumtypen und Arten. Damit ist auch die Erhaltung seltener Auenwälder mit Erlen und Eschen gemeint, die nun der Axt zum Opfer gefallen sind. Sie sind Lebensraum zahlreicher geschützter Tier- und Pflanzenarten wie Pirol, Nachtigall und Bach-Nelkenwurz.

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Quelle:
Presseinformation vom 17.10.2018
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Niedersachsen
Goebenstr. 3a, 30161 Hannover
Tel.: 0511/965 69-0, Fax: 0511/662 536
E-Mail: presse.nds@bund.net
Internet: www.bund-niedersachsen.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Oktober 2018

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