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JAGD/068: Landwirtschaftsministerium blockt Dialog ab (NABU TH)


NABU Landesverband Thüringen - 12. März 2018

Landwirtschaftsministerium blockt Dialog ab

NABU kritisiert vorgehen bei der geplanten Änderung zum Thüringer Jagdgesetz


Jena - In Bezug auf die geplante Änderung des Thüringer Jagdgesetzes und die Kürzung der Liste der Jagdbaren Arten wirf der NABU Thüringen dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) eine Blockierung der Möglichkeit zur Diskussion vor. "Der Dialogprozess zur Änderung des Thüringer Jagdgesetztes war zwar in vielen Teilen gut und konstruktiv. Kompromisse wurden gefunden, jedoch nicht bei der Liste der jagdbaren Arten", sagt Mike Jessat, der Landesvorsitzende des NABU Thüringen. Schon in der ersten Runde des Dialoges gab es zu diesem Thema keine Einigung zwischen Jagd und Naturschutz und beim Jagdbeirat des Ministeriums wurde das Thema aus der Diskussion genommen. Die Liste der jagdbaren Arten sei nicht Bestandteil des Gesetzes, sondern wird in einer Verordnung geregelt. "Damit wird dem Parlament die Möglichkeit genommen dieses Thema zu behandeln", so Jessat.

Um den Abgeordneten bewusst zu machen, dass die Behörde die Entscheidung über die jagdbaren Tierarten in einer Verordnung regelt und das Parlament damit außen vor lässt, hat der NABU ein Quartett entwickelt, welches er zum Jahreswechsel an die Abgeordneten des Thüringer Landtages verteilt hat. Dies wurde nun in einem Brief von Thüringens Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft, Birgit Keller stark kritisiert. "Das von Ihnen beigelegte Quartett "Jagt mich nicht - Spielen für die Artenvielfalt!" lässt jedoch die notwendige Sachorientierung für einen konstruktiven Dialog bei der Überarbeitung des Thüringer Jagdgesetztes vermissen", schreibt die Ministerin in Ihrem Brief. "Genau diesen Dialog wollen wir aber führen. So wie die außerparlamentarische Diskussion über dieses strittige Thema nicht gewollt ist, so soll das Thema auch an der parlamentarischen Diskussion vorbeigeleitet werden. Wir hoffen, dass die Abgeordneten verstehen, warum wir dieses Thema lieber in den Händen der Parlamentarier sehen wollen, anstatt in denen des Behördenapparates", so der NABU-Landesvorsitzende.

Hintergrund

Aus Sicht des NABU Thüringen dürfen in der Liste der jagdbaren Tierarten nur solche Arten aufgeführt sein, die nicht in ihren Beständen gefährdet sind, durch die Jagd auch nachweislich nicht gefährdet werden, nicht durch die nationale und europäische Naturschutzgesetzgebung geschützt sind und nicht auf den Roten Listen stehen. Alle anderen Tierarten sollten nur noch dem Naturschutzrecht unterliegen und durch Wildtiermanagement organisiert (gemanagt) werden. Diese vom NABU geforderten Punkte müssen dringend direkt ins Jagdgesetz aufgenommen werden. Nur so kann der dauerhafte Schutz dieser Tierarten gewährleistet werden. Eine Verordnung eignet sich hierfür nicht.

Warum will der NABU, dass geschützte oder sogar streng geschützte Tierarten wie zum Beispiel Seeadler, Rotmilan, Wildkatze und Luchs nicht mehr auf der Liste der jagdbaren Arten stehen, auch wenn diese einer ganzjährigen Schonzeit unterliegen? Viele der Tierarten, die in der Liste der jagdbaren Arten aufgeführt sind, wurden einst als sogenanntes "Raubzeug" stark dezimiert. Als "Raubzeug" wurde zum Beispiel der Seeadler bezeichnet, der Enten, Gänse und Kormorane jagt. Die Tiere galten und gelten als Konkurrenten von Jägern und wurden erbarmungslos verfolgt. Diese Sichtweise stammt aus früheren Jahrhunderten und entspricht nicht mehr dem heutigen gesellschaftlichen Anspruch vom Umgang mit Wildtieren in der Natur. Es ist heutzutage auch selbstverständlich, dass viele unserer Singvogelarten nicht dem Jagdgesetz unterliegen. Eine Jagd auf geschützte Arten ist aus ökologischer Sicht nicht sinnvoll und für die Gesellschaft nicht nachvollziehbar. Diese Arten in einer Verordnung und einer Liste der jagdbaren Arten oder im Jagdgesetz anzuführen, ist nicht mehr zeitgemäß, auch wenn diese ganzjährig geschont werden. Zukünftig sollen diese Arten nur noch dem Naturschutzgesetz unterliegen und dort im Wildtiermanagement verankert sein. Das Wildtiermanagement kann dann gemeinsam von Landnutzern, Jägern, Anglern und Naturschützern umgesetzt werden.

Welchen Sinn sieht der NABU im Wildtiermanagement und dessen alleinige Verankerung im Naturschutzgesetz? Zukünftig soll deutlich zwischen der Jagd als eine Form der Landnutzung und dem Wildtiermanagement als geeignetes und wissenschaftlich fundiertes Instrument für Konfliktlösungen im Bereich von wirtschaftlichen Schäden sowie bei Artenschutzmaßnahmen unterschieden werden. Zum Schutz von gefährdeten Arten kann es unter Umständen notwendig werden, jagdliche Methoden zur gezielten Regulierung von Beständen punktuell anzuwenden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Waschbären die Nester von Fischadlern ausnehmen. Hier macht es unter Umständen Sinn, wenn keine anderen Methoden erfolgversprechend sind, punktuell Waschbären zu regulieren. Dies muss in solch einem Fall über das Wildtiermanagement geregelt werden, welches im Naturschutzgesetz verankert ist.

Haben Jäger Nachteile durch die von uns geforderten Änderungen? Um den Herausforderungen zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Zukunft gewachsen zu sein, wird unter anderem auch das Wildtiermanagement eine wichtige Rolle spielen. Engagierte Jäger, die sich zum Naturschutz bekennen, wird der rechtliche Zuständigkeitswechsel von geschützten Arten nicht davon abhalten, weiterhin Naturschutzmaßnahmen durchzuführen. Viele Jäger üben die Jagd aus, weil sie von der Natur fasziniert sind. Engagement für die Natur kann auch ohne jagdliches Eigeninteresse umgesetzt werden.

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Quelle:
Pressemitteilung, 12.03.2018
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Thüringen
Leutra 15, 07751 Jena
Tel. 0 36 41/60 57 04, Fax 0 36 41/21 54 11
E-Mail: LGS@NABU-Thueringen.de
Internet: www.NABU-Thueringen.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. März 2018

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