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JAGD/061: Verlängerung der Kormoranverordnung - Verstoß gegen Vogelschutz (BUND SH)


BUND Landesverband Schleswig-Holstein e.V. - Kiel, 31. März 2016

Verlängerung der Kormoranverordnung: Verstoß gegen Vogelschutz


Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Schleswig-Holstein kritisiert die Verlängerung der Komoranverordnung durch die Landesregierung. Für die pauschale Abschuss- und Vergrämungserlaubnis gäbe es nach Bewertung des BUND weder nachvollziehbare Gründe, noch sei dies mit EU- und Bundesrecht vereinbar. Der BUND fordert die Landesregierung auf die Verlängerung der Kormoranverordnung zurückzuziehen.

"Die Einführung der Kormoranverordnung war schon ein Fehler - sie nun zu verlängern, obwohl weiterhin keine überzeugenden Nachweise für die Notwendigkeit vorliegen, ist eines grünen Umweltministeriums unwürdig", erklärt Ole Eggers, BUND-Landesgeschäftsführer. "Wenn in Einzelfällen durch wissenschaftliche Untersuchungen ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Kormoranen und dem erheblichen wirtschaftlichen Misserfolg eines bestimmten Fischereibetriebes nachweisbar ist, dann kann eine Abschussgenehmigung für genau diesen Fall akzeptabel sein. Mit pauschalen Abschusserlaubnissen ohne nachvollziehbare Begründung muss jedoch Schluss sein", fordert Eggers weiter.

Die Kormoranverordnung des Landes erlaubt den Abschuss von Kormoranen an allen fischereilich genutzten Gewässern mit Ausnahme vom Nationalpark und von Naturschutzgebieten. Auch in einzelnen EU-Vogelschutzgebieten in Schleswig-Holstein darf auf den Kormoran geschossen werden. Die Bundesgesetzgebung und das EU-Recht setzen dagegen hohe Maßstäbe für solche Genehmigungen an. So müsse unter anderen ein 'erheblicher wirtschaftlicher Schaden' nachgewiesen werden. Ebenso hat die EU-Kommission vorgegeben, dass zunächst lokale und einzelfallbezogene Alternativen zum Abschuss geprüft werden, bevor dieser genauso lokal und einzelfallbezogen erlaubt werden kann. Dem widerspreche laut BUND die ganze Logik der pauschalen Kormoranverordnung des Landes.

Ganz besonders trifft dies auf das EU-Vogelschutzgebiet des Plöner Sees zu: In diesem ist der Kormoran Zielart, das heißt, das Gebiet ist als Schutzgebiet ausgewiesen worden, um den Kormoran zu schützen. Die Landesregierung erlaubt mit der Verordnung aber gerade in diesem Schutzgebiet explizit die Jagd auf den Kormoran. "Mehr Missachtung vor EU-Recht geht kaum", empört sich Tobias Langguth, Referent für Naturschutz beim BUND Schleswig-Holstein. "Kormorane fressen Fisch, ja. Die meisten davon sind aber ohne große Bedeutung für den Fischereimarkt". Trotzdem erlaubt die Landesregierung pauschal in großen Teilen des Landes den Abschuss und die Vergrämung. Dies hat schon zu deutlichen Populationsveränderungen beim Kormoran geführt und zieht außerdem weitreichende Kollateralschäden nach sich, etwa durch die Störung anderer Wasservögel. "Damit werden die Vogelschutzbemühungen des Landes an anderer Stelle ad absurdum geführt", fasst Langguth zusammen.

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Quelle:
Presseinformation Nr. 14, 31.03.2016
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Schleswig-Holstein
Lorentzendamm Nr. 16, 24103 Kiel
Tel.: 0431/66060-0, Fax: 0431/66060-33
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. April 2016

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