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JAGD/054: BUND zum neuen Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (BUND BW)


BUND Landesverband Baden-Württemberg - 13. November 2014

BUND zum neuen Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Die Medaille hat zwei Seiten - mehr Natur- und Tierschutz ja, aber nicht weitreichend genug



Stuttgart. "Mit der heutigen Verabschiedung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) ist nach mehr als zwei Jahren intensiver Verhandlungen die Ziellinie erreicht", so die Landesvorsitzende des BUND Baden-Württemberg, Dr. Brigitte Dahlbender. "Es war ein steiniger Weg und wir sind froh, dass wir ein neues Gesetz haben, das den Naturschutz und Tierschutz mehr einbindet als bislang", so Dahlbender. Zu den Grundsätzen zählt nun auch, dass die Jagdausübung nur aus vernünftigem Grund geschehen darf. Aus Tierschutzgründen längst überfällig waren die Verbote von Totschlagfallen, der Jagd in natürlichen Fuchs- und Dachsbauen mit Jagdhunden sowie des Abschusses von Hauskatzen und Hunden. Dadurch kann auch die nach nationalem und europäischem Recht geschützte Wildkatze besser geschützt werden, da diese von ähnlich gefärbten Hauskatzen im Feld kaum zu unterscheiden ist. Dahlbender: "Wir begrüßen auch ausdrücklich, dass der Generalwildwegeplan jetzt eine gesetzliche Grundlage bekommt. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für den Schutz von wandernden Wildtierarten wie Wildkatze und Luchs." Die BUND-Vorsitzende weiter: " Ein Fortschritt ist auch, dass im Landesbeirat für Jagd und Wildtiermanagement zukünftig auch die anerkannten Naturschutzverbände vertreten sind."

"Äußerst problematisch ist, dass die Unterstellung sämtlicher Säugetier- und Vogelarten unter das Gesetz prinzipiell möglich ist und Konflikte mit der Naturschutzverwaltung damit vorprogrammiert sind." so Dahlbender. Nach nationalem und europäischem Recht streng geschützte Arten wie Auerhuhn, Luchs und Wildkatze gehören grundsätzlich nicht ins Jagdgesetz. Die BUND-Vorsitzende: "Das neue Gesetz enthält einige faule Kompromisse und weicht z.T. sogar von den Zielen des Koalitionsvertrags ab." Von der ursprünglich an der notwendigen Winterruhe orientierten mehrmonatigen Schonzeit ist man nun weit entfernt. Die allgemeine Jagdruhezeit vom 01. März bis zum 30. April ist viel zu kurz und durch Ausnahmen zusätzlich aufgeweicht. Dahlbender weiter: "Die Wildtiere können so im Winter nicht zur Ruhe kommen und stehen in der für sie ohnehin schwierigen Jahreszeit ständig unter Stress. Auch die Ausnahmen vom Fütterungsverbot sind viel zu großzügig und könnten leicht zur Regel werden. Der Gesetzgeber wird hier unglaubwürdig. Enttäuschend ist auch, dass die umwelt- und gesundheitsgefährdende Bleimunition nicht vollständig verboten wird. Trotzdem sind wir erleichtert, dass die Kuh nach unsäglichen Verhandlungsrunden nun vom Eis ist. Die Praxis muss nun zeigen, ob das neue Gesetz seine Brückenfunktion zwischen Jagd und Naturschutz erfüllt", so die BUND-Vorsitzende Brigitte Dahlbender.

Hintergrund:

Im Koalitionsvertrag vom April 2011 hatte die grün-rote Regierungsfraktion eine Überarbeitung des Landesjagdgesetzes vereinbart mit dem Ziel, "das Gesetz stärker als bisher an wildökologischen Anforderungen und am Tierschutz auszurichten, die Wildtierfütterung abzuschaffen und in Schutzgebieten die Jagd am Schutzziel zu orientieren". Die Landesregierung war damit einer Kernforderung der Umweltverbände nachgekommen.

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Quelle:
Presseinformation, 13.11.2014
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. November 2014