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EUROPA/095: EU-Umweltminister gegen Aufweichung des europäischen Naturschutzrechts (BMUB)


Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - Berlin, 17. Dezember 2015

EU-Umweltminister gegen Aufweichung des europäischen Naturschutzrechts

Naturschutzrichtlinien sollen vollständig umgesetzt werden


Die Umweltminister der Europäischen Union haben sich einmütig gegen eine Aufweichung des Naturschutzrechts in der EU ausgesprochen. Die vollständige Umsetzung der beiden EU-Naturschutzrichtlinien sei eine unverzichtbare Voraussetzung, um die Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie zu erreichen, beschloss der EU-Umweltrat am 16. Dezember in Brüssel. Die Vogelschutzrichtlinie und die Naturschutzrichtlinie FFH hätten "ihren Wert unter Beweis gestellt" und seien "ein wesentlicher Bestandteil des Biodiversitätsschutzes in Europa". Die Minister waren sich darüber hinaus einig, dass eine verbesserte Finanzierung des Naturschutzes und eine stärkere Berücksichtigung von Naturschutzzielen in der Landwirtschaft nötig seien, um Natur und Artenvielfalt zu erhalten.

Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth, der Deutschland beim EU-Umweltrat vertrat, sagte, es komme jetzt darauf an, die Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie für 2020 zu erreichen. "Die Naturschutzrichtlinien müssen stärker umgesetzt, aber nicht geändert werden. Die mit den Richtlinien geschaffene Rechtssicherheit für alle Beteiligten darf nicht aufs Spiel gesetzt werden." Auch die im November vorgestellten ersten Ergebnisse des "Fitness Checks" ließen keinen Änderungsbedarf der EU-Naturschutzrichtlinien erkennen.

Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks hatte bereits im Oktober zusammen mit acht anderen EU-Umweltministerinnen und -ministern die essentielle Bedeutung der Naturschutzrichtlinien herausgestellt und eine Änderung des bestehenden Regelwerks abgelehnt. Bis zum gestrigen EU-Umweltrat hatten sich weitere Minister und Parlamente dieser Position angeschlossen. Die Europäische Kommission prüft derzeit im Rahmen eines so genannten "Fitness Checks" die Wirksamkeit der EU-Richtlinien zum Vogelschutz und zu Flora, Fauna, Habitat (FFH).

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Quelle:
Pressedienst Nr. 348/15, 17.12.2015
Herausgeber: Bundesumweltministerium (BMUB)
Arbeitgruppe Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Neue Medien
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Dezember 2015

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