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VERBAND/207: DBV-Präsidium weiter für Moratorium beim Fracking (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 17. September 2014

DBV-Präsidium weiter für Moratorium beim Fracking

Schutz der Produktionsgrundlage Boden nicht ausreichend berücksichtigt



Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) sprach sich in einer gestern (16.09.2014) verabschiedeten Erklärung weiterhin für ein Fracking-Moratorium aus, welches an klare Bedingungen geknüpft ist. Die Risiken der Gas-Förderung mit der Fracking-Technologie müssten fundierter erforscht und die vorhandenen Probleme überzeugend gelöst werden. "Die mögliche Gefährdung der für die Landwirtschaft essentiellen Produktionsgrundlagen Boden und Wasser stehen in keinem Verhältnis zu den gesamtgesellschaftlichen Vorteilen", heißt es in der Erklärung. Das DBV-Präsidium fordert strenge rechtliche Rahmenbedingungen für die Nutzung der Fracking-Technologie. Ziel muss es sein, Gesetzeslücken zu schließen und sicherzustellen, dass den Gefahren und Risiken der Erdgasförderung mit Hilfe von Fracking-Bohrungen angemessen Rechnung getragen wird.


Genauer Wortlaut der Erklärung des Präsidiums vom 16. September 2014

Risiken beim Fracking nach wie vor nicht abschätzbar

Eine sichere Energieversorgung ist sowohl für die Wirtschaft als auch für die Gesellschaft von erheblicher Bedeutung. Die heimische Öl- und Gas-Förderung könnte einen angemessenen - wenn auch begrenzten - Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Voraussetzung muss sein, dass deren Risiken fundiert erforscht und die Vielzahl offener Fragen und Probleme überzeugend gelöst sind. Eine Gefährdung der für die Landwirtschaft essentiellen Produktionsgrundlagen Boden und Wasser stehen in keinem Verhältnis zu den möglichen gesamtgesellschaftlichen Vorteilen. Deshalb spricht sich das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes weiterhin für ein Moratorium beim Fracking aus, welches an klare Bedingungen geknüpft ist.

Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes fordert strenge rechtliche Rahmenbedingungen für die Nutzung der Fracking-Technologie. Ziel muss es sein, Gesetzeslücken zu schließen und Anforderungen aufzustellen, die den Gefahren und Risiken der Erdgasförderung mit Hilfe von Fracking-Bohrungen Rechnung tragen. Dabei müssen betroffene Flächeneigentümer, Bewirtschafter sowie Träger der Belange der Land- und Forstwirtschaft umfassend beteiligt werden, ob und in welchem Umfang an einem Standort Fracking zugelassen wird. Kernforderungen des Deutschen Bauernverbandes sind:


1. Gefährdung der Produktionsgrundlagen verhindern

Beim Fracken mithilfe der mit Chemikalien versetzten Frac-Flüssigkeit befürchtet der Deutsche Bauernverband eine Gefährdung der landwirtschaftlichen Produktion. Die Landwirtschaft ist aber gerade auf unbelastete Böden und sauberes Wasser zur Erzeugung von hochwertigen und gesunden Lebensmitteln angewiesen. Das Präsidium des DBV fordert daher, dass keine Frac-Flüssigkeit eingesetzt wird, die als wassergefährdend einzustufen ist. Hierzu muss eine Pflicht zur Zulassung durch das Umweltbundesamt (UBA) vorgesehen werden. Des Weiteren fehlt bislang eine ausgereifte Technologie zur Trennung des sog. "Flowback-Wassers" (das zurückgeförderte ggf. nachteilig veränderte Lagerstättenwasser) von den Chemikalien sowie zur vollständigen Wiederaufbereitung.


2. Beweislast bei Schadensersatzregelung ändern

Ein ungelöstes Problem besteht aus Sicht der Landwirtschaft im Zusammenhang mit entstehenden Schäden sowie bei Einschränkungen der ordnungsgemäßen land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung und den dadurch verursachten wirtschaftlichen Nachteilen. Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes spricht sich ausdrücklich dafür aus, die bergrechtliche Beweislastumkehr auch beim Schadensersatz für alle im Zusammenhang mit Fracking entstehende Schäden anzuwenden. Die Beweislast für das Vorliegen eines durch Fracking verursachten Schadens darf nicht beim Grundstückseigentümer liegen.


3. Absolutes Verbot in Wasserschutzgebieten

Als selbstverständlich angesehen wird aus Sicht des Präsidiums des Deutschen Bauernverbandes ein generelles Verbot des Frackings in Gebieten, die der Wassergewinnung dienen.


4. Einheitliches Genehmigungsverfahren und obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung

Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes fordert zwingend ein einheitliches Genehmigungsverfahren für jedes Bohrvorhaben. Das Verfahren darf nicht allein auf dem Bergrecht beruhen, sondern muss wasserrechtliche, immissionsschutzrechtliche und sonstige öffentlich-rechtliche Belange mit einschließen. Darüber hinaus ist es unerlässlich, für jede einzelne Fracking-Maßnahme eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorzusehen, da nur so eine sichere Einschätzung der jeweiligen Umweltauswirkungen vorgenommen werden kann. Zusätzlich zu den bekannten Schutzgütern sollte bei der UVP von Fracking-Vorhaben geprüft werden, inwieweit die landwirtschaftliche Nutzung durch Flächeninanspruchnahme und durch Beeinträchtigung der Nutzbarkeit der Flächen betroffen ist. Die Berücksichtigung des Schutzgutes "Fläche" entspricht den Vorgaben der auf europäischer Ebene novellierten UVP-Richtlinie.


5. Unverhältnismäßigen Flächenverbrauch vermeiden

Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes befürchtet durch Fracking einen weiteren immensen Verlust landwirtschaftlicher Flächen. So droht ein hoher Flächenverbrauch durch die umfangreichen Bohranlagen selbst. Aber auch die naturschutzrechtliche Kompensation für den Eingriff könnte zu weiteren Verlusten landwirtschaftlicher Nutzflächen führen. Eine zusätzliche Verschärfung der bereits heute gravierenden Problematik der Flächeninanspruchnahme lehnt das Präsidium ab.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 17. September 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. September 2014