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VERBAND/202: Grünland nur durch wirtschaftliche Nutzung zu erhalten (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 2. Juli 2014

Grünland ist nur durch wirtschaftliche Nutzung zu erhalten

DBV fordert mehr Kooperation statt weiterer Unterschutzstellung von Grünland



Die Aufrechterhaltung einer wirtschaftlichen Nutzung von Grünland ist der Garant für den dauerhaften Erhalt des Grünlandes in Deutschland. Die auch aus Naturschutzsicht wünschenswerte Erhaltung des Grünlandes ist jedoch nicht erreichbar durch Unterschutzstellungen und neue Auflagen in der Bewirtschaftung, erklärte der Deutsche Bauernverband (DBV) anlässlich des Grünland-Reports des Bundesamtes für Naturschutz. Die Grenzen des Ordnungsrechts beim Erhalt des Grünlandes sind nach Auffassung des DBV bereits überschritten, denn erst kürzlich wurden die Vorgaben zum Schutz des Grünlandes im Rahmen der Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik deutlich verschärft und sogar strenger umgesetzt als EU-rechtlich erforderlich.

"In den vergangenen 20 Jahren wurden die Naturschutzgebiete verdreifacht, FFH- und Vogelschutzgebiete wurden neu ausgewiesen. Hier sollte der Naturschutz nachdenken, ob die Instrumente Schutzgebiete und Auflagen wirklich weiterhelfen. Besser ist es, mit Landwirten vor Ort beim Thema Grünlanderhaltung zusammenzuarbeiten", erklärte der stellvertretende Generalsekretär des DBV, Udo Hemmerling, im Deutschlandfunk. Aus Sicht des DBV sollten von Seiten des Naturschutzes vielmehr gemeinsam mit der Landwirtschaft Strategien entwickelt werden, wie eine wirtschaftliche Nutzung des Grünlandes durch Milchviehbetriebe und Rinder haltende Betriebe sowie Schafhalter gesichert werden kann, forderte der DBV. Darüber hinaus müssen endlich Fortschritte bei der Reduzierung des Flächenverbrauchs durch Siedlung und Verkehr erreicht werden, um die Konkurrenz um landwirtschaftliche Flächen nicht weiter anzuheizen. Letztlich muss auch der Umwelt- und Naturschutz einen Beitrag dazu leisten, die Bewirtschaftung von Grünlandflächen wirtschaftlich attraktiv zu halten, um den Verlust von Grünlandflächen durch Umwidmung oder Beendigung der landwirtschaftlichen Nutzung zu verhindern.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 2. Juli 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juli 2014