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VERBAND/136: DBV zur Verabschiedung des Pflanzenschutzgesetzes im Bundeskabinett (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 7. September 2011

Harmonisierung des europäischen Pflanzenschutzrechts vorantreiben

DBV zur Verabschiedung des Pflanzenschutzgesetzes im Bundeskabinett


Um Wettbewerbsnachteile für Landwirte in Deutschland abzubauen, müssen künftig europaweit strenge und einheitliche Vorgaben für die Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gelten, erklärt der Deutsche Bauernverband (DBV) anlässlich der Verabschiedung des neugefassten Pflanzenschutzgesetzes im Bundeskabinett. Wichtig ist es, die europäische Harmonisierung nicht durch nationale Verschärfungen zu gefährden, sondern das nationale Recht eng an den europäischen Vorgaben zu halten, unterstreicht der DBV. Zudem forderte der DBV, die nationalen Spielräume für praktikable und möglichst unbürokratische Regelungen zu nutzen.

Ein zentrales Element der neuen europäischen Regelungen im Pflanzenschutz ist die Vorgabe, dass Anwender von Pflanzenschutzmitteln die erforderliche Sachkunde haben müssen. Dies sei in Deutschland bereits seit vielen Jahren gelebte Praxis. Die Landwirte erlangten auch jetzt schon im Rahmen ihrer Ausbildung die erforderliche Sachkunde für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Diese Vorleistungen der deutschen Landwirte müssten anerkannt werden. Bürokratische Antragsverfahren zur Ausstellung eines neuen Sachkundenachweises nach dem neuen Pflanzenschutzgesetz müssten vermieden werden, so der DBV. Ebenso würden die Landwirte in Deutschland erwarten, dass die vom EU-Recht geforderten Weiterbildungsmaßnahmen praxisgerecht ausgestaltet werden.

Große Erwartungen richteten die deutschen Landwirte auf die im EU-Recht vorgeschriebene zonale Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, betonte der DBV. Nach dem EU-Recht wird Europa in drei Zonen eingeteilt, in denen die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln vereinheitlicht werden sollen. Die Pflanzenschutzmittel herstellende Industrie und die Zulassungsbehörden seien zukünftig gefordert, die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln innerhalb Europas deutlich zu verbessern, um die Qualität landwirtschaftlicher Produkte zu sichern, Resistenzen zu vermeiden und Kulturpflanzen erfolgreich vor Schädlingen und Krankheiten zu schützen. Das neue System der zonalen Zulassung müsse zügig umgesetzt werden. Der DBV forderte, dass die im EU-Recht vorgegebene zonale Zulassung auch nicht national bezüglich der Fristen und Verfahrensabläufe sowie der Zulassungsbedingungen ausgehebelt oder verzögert werden dürfe.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 7. September 2011
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. September 2011