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RECHT/067: NABU gewinnt Klage gegen Putenmast im Vogelschutzgebiet (NABU NRW)


NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen - 19. Juni 2013 - Naturschutz/Landwirtschaft

NABU gewinnt Klage gegen Putenmast im Vogelschutzgebiet

Gericht verbietet geplante Erweiterung / Wichtiger Sieg für den Naturschutz



Düsseldorf - "Mit dem Verbot der Erweiterung einer Putenmastanlage im Vogelschutzgebiet ‹Unterer Niederrhein‹ hat das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf gestern den Naturschutz und die bäuerliche Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen gestärkt", begrüßte Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW, das gestrige Urteil. Damit sei die schleichende Industrialisierung der Landwirtschaft in einem EU-Vogelschutzgebiet in diesem Fall erfolgreich abgewendet worden.

Der NABU sei hoch erfreut, dass das VG Düsseldorf die bereits im Februar letzten Jahres zugrunde gelegte Einschätzung, dass eine Erweiterung um weitere 20.000 Tiere nicht mit dem geltenden Naturschutzrecht vereinbar sei, erneut bestätigt habe. Dies sei ein klares Signal mit überregionaler Bedeutung für ähnliche Planungsverfahren. Entscheidend für den weiteren Umgang mit den zunehmenden Flächenansprüchen einer industriellen Landwirtschaft auch in Schutzgebieten sei nun die noch ausstehende schriftliche Urteilsbegründung. "Absprachen in Hinterzimmern zwischen Genehmigungsbehörden und Interessenverbänden, wie hier im Kreis Kleve bei der Ausweisung des Vogelschutzgebietes geschehen, gehören damit hoffentlich der Vergangenheit an", so Tumbrinck.

Gegen die geplante Erweiterung der Putenmastanlage von 35.000 Puten auf über 55.000 Tiere mitten im Naturschutzgebiet Düffel und damit auch mitten im EU-Vogelschutzgebiet "Unterer Niederrhein" hatte der NABU NRW im Februar 2012 Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht und zugleich einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt. In seinem Beschluss vom Juli 2012 hatte das Verwaltungsgericht diesem Antrag stattgegeben. Die dagegen vom Träger des Vorhabens eingelegte Beschwerde wies das Oberverwaltungsgericht Münster im März dieses Jahres zurück.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 21/2013, 19.06.2013
NABU Nordrhein-Westfalen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Juni 2013