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POLITIK/434: Insektenschutz stärken ist im Sinne aller (BMEL)


Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft - 1. März 2019

Nur mal so ... zum Insektenschutz


Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist gesellschaftlich ein wichtiges Thema - nicht zuletzt die große Resonanz auf das Volksbegehren in Bayern hat das verdeutlicht. Den Insektenschutz zu stärken, das ist auch ein zentrales Anliegen des BMEL, es ist im Sinne aller.

Und deshalb sollte die Debatte auch nicht mit verengtem Blick geführt werden, Natur- und Umweltschutz dürfen nicht nur einseitig der Landwirtschaft aufgeladen werden. Es geht auch um die Siedlungsentwicklung, um Lichtverschmutzung in den Städten, die Versiegelung von Flächen, zugepflasterten Gärten vor den Haustüren sowie den Verkehr und die Verkehrsinfrastruktur. Diese Faktoren müssen wir, neben der Landwirtschaft, in den Blick nehmen. Jeder kann einen Beitrag leisten - Naturschutz, Städte, Kommunen, Wirtschaft, Bürger.

Und gerade die Land- und Forstwirtschaft sind auf die biologische Vielfalt angewiesen. Die Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Lebensmitteln sicherzustellen und ihre Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit dauerhaft zu erhalten. Durch den Erhalt und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt werden Ökosystemleistungen (z. B. Bestäubung, Bodenfruchtbarkeit) und Produktionsmöglichkeiten in einer sich wandelnden Umwelt gesichert. Zudem ist das Vorkommen vieler Arten der Agrarlandschaft untrennbar mit der Landwirtschaft verbunden. Eine zu starke Verringerung oder gar Aufgabe der landwirtschaftlichen Tätigkeit würde deren Existenz ebenfalls bedrohen.

Als BMEL haben wir vor diesem Hintergrund bereits eine Vielzahl von Maßnahmen unternommen:

• Auf europäischer Ebene hat die Bundesministerin vergangenes Jahr für ein Verbot der bienenschädlichen Neonikotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam gestimmt. Sie dürfen seit dem 19. Dezember 2018 EU-weit für die Anwendung im Freiland nicht mehr verkauft und angewendet werden. Zudem hat die Ministerin deutlich gemacht, dass es keine Notfallzulassungen dieser Wirkstoffe bei den Saatgutbeizungen für Zuckerrüben geben wird.

• In der Gemeinsamen europäischen Agrarpolitik gibt es starke Elemente zugunsten der biologischen Vielfalt (Greening/Agrarumweltprogramme), die bei der kommenden Reform noch intensiviert werden. Dazu gehört die Förderung von Blühstreifen, Ausgleichsflächen oder Heckenpflanzungen.

• Gezielte Förderung des ökologischen Landbaus. Bis zum Jahr 2030 wollen wir das Ziel von 20 Prozent Ökolandbau in Deutschland erreichen, dafür den politischen Rahmen setzen.

• Wir Fördern Methoden der Digitalisierung und Präzisionslandwirtschaft, die helfen, Ressourcen und Pflanzenschutzmittel einzusparen und die Natur zu schonen.

• Seit 2017 ist über die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) die Förderung investiver Naturschutzmaßnahmen, seit 2018 auch des Vertragsnaturschutzes möglich.

• Wir kümmern uns um die Verbraucherkommunikation: Mit mehr als 500 Baumärkten und Gartencentern haben wir die Aktion "Bienen füttern" ins Leben gerufen. In der Bienen-App und der entsprechenden Broschüre werden Pflanzen vorgestellt, die besonders bienenfreundlich sind, weil sie diese mit Nahrung versorgen.

• Die Bundesregierung finanziert - mit den Bundesländern das Deutsche Bienenmonitoring (DeBiMo), um die periodisch auftretenden Winterverluste von Bienenvölkern aufzuklären. Als BMEL fördern wir das DeBiMo mit 400.000 Euro pro Jahr

• Bis zum Herbst stellen wir eine fundierte und ausgewogene Ackerbaustrategie vor. Ziel ist, Pflanzenschutzmittel in Zukunft noch stärker so anzuwenden, dass wir dem Schutz der Böden, der Artenvielfalt, und dem Klima Rechnung tragen.

• Die Forschung an innovativen und bienenfreundlichen Pflanzenschutzmitteln werden wir verstärken, diese müssen dann auch zügig zugelassen werden.

• Es ist vereinbart, ein Aktionsprogramm Insektenschutz aufzulegen. Damit wollen wir als Bundesregierung die Lebensbedingungen für Insekten verbessern. Ein Eckpunktepapier wurde im Juni 2018 im Kabinett abgestimmt, ein erster Entwurf des Aktionsprogramms mit konkreten Maßnahmen befindet sich in der Ressortabstimmung.


Mehr zu diesen und weiteren Maßnahmen finden Sie unter:
https://www.bmel.de/DE/Tier/Nutztierhaltung/Bienen/_texte/BienenInsektenBiologischeVielfalt.html

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Quelle:
Presseinformation, 01.03.2019
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Referat MK1, Pressestelle
Hausanschrift: Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Postanschrift: 11055 Berlin
Telefon: 030/18 529-3170, Fax: 030/18 529-3179
E-Mail: pressestelle@bmel.bund.de
Internet: www.bmel.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. März 2019

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