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POLITIK/421: Düngeverordnung - Einigung mit dem Bund steht nichts mehr im Wege (NMELV)


Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - 24. März 2017

Johannes Remmel und Christian Meyer: Einigung mit dem Bund steht nichts mehr im Wege

Düngeverordnung wird endlich praxisgerecht verbessert


HANNOVER/BERLIN. Die Agrarminister von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, Christian Meyer und Johannes Remmel, sind erleichtert über die gestern (Donnerstag) zwischen Bund und Ländern erzielte Einigung mit wichtigen Korrekturen an der Düngeverordnung, um diese im Bundesrat endlich am 31. März verabschieden zu können.

"Angesichts der EU-Klage gegen Deutschland wegen Verstoßes gegen die EU-Nitratrichtlinie ist ein praxisgerechtes Düngerecht, das für Landwirte und Verwaltung gleichermaßen zu handhaben ist, schon lange überfällig. Wir müssen jetzt zum Schutz unseres Grund- und Oberflächenwassers endlich zu Potte kommen", sagte NRW-Agrar- und Umweltminister Johannes Remmel und erinnerte zugleich an das jahrelange Zögern und Zaudern bei der Düngeverordnung. "Es ist gut, dass der Bund nun eingelenkt und nicht abgestimmte Änderungen am Kompromiss vom Januar zurückgenommen hat. Jetzt steht einer gemeinsamen Verabschiedung am 31. März im Bundesrat nichts mehr im Wege", fügte Niedersachsens Agrarminister Christian Meyer hinzu. Er ist auch Sprecher der Grünen Agrarministerinnen und Agrarminister. Zwischen den Ländern sowie dem Bundesumwelt- und Bundesagrarministerium wurde eine Einigung über alle noch offenen Punkte der Düngeverordnung erzielt und der Kompromiss vom Januar bekräftigt. Anträge zur Aufweichung des Kompromisses wurden genauso zurückgezogen wie Verschärfungen.

Auch sagte der Bund zu, die noch fehlende Stoffstrombilanzverordnung unter enger Einbeziehung der Länder in den nächsten Wochen zu erarbeiten und noch vor der Sommerpause zu beschließen. "Unsere Landwirte brauchen jetzt Planungssicherheit, daher darf dies nicht weiter vertrödelt werden", so Meyer. Ab 2018 müssen zunächst große Tierhaltungsbetriebe diese Stoffstrombilanzen, auch Hoftorbilanzen genannt, erarbeiten. Ab 2023 folgen dann alle anderen Betriebe. Nordrhein-Westfalens Agrarminister Johannes Remmel ergänzte: "Unser Grundwasser vergisst nicht." Es werde Jahrzehnte dauern, es wieder in einen guten Zustand zu bringen. Remmel: "Wir haben zwar weiterhin Zweifel, ob die neue Düngeverordnung den EU-Vorgaben standhält und hätten die Stoffstrombilanz für alle Betriebe gerne früher als 2023 eingeführt, aber wir müssen jetzt anfangen, die Überdüngung zu stoppen und die Grundwasserqualität gemeinsam zu verbessern."

Meyer und Remmel begrüßten vor allem die Einigung zur rechtssicheren Abgrenzung der besonders mit Nitrat belasteten sogenannten "roten Gebiete", zu der vom Bund eine klarere Formulierung erarbeitet wurde. Auch wurde das Problem gelöst, wenn nur Teilflächen eines Betriebes in "roten Gebieten" liegen. "Ich begrüße die neue Formulierung. Damit haben Landwirte Planbarkeit und unsere Kontrollbehörden Rechtssicherheit", sagte Meyer. In diesen besonders belasteten "roten Gebieten" müssen die Bundesländer nach der neuen Düngeverordnung mindestens drei von 14 verschärfenden Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität ergreifen. "Der alte Vorschlag war zu vage und hätte nach Ansicht der Länder umfangreiche Klagewellen ausgelöst", erläuterte Meyer. Remmel fügte hinzu: "Der Schutz unserer Lebensgrundlage Wasser bekommt jetzt Priorität."

Lücken bei der Bußgeld-Regelung wurden ebenfalls geschlossen. Der Bund lenkte zudem bei einer nachträglich eingefügten höheren Anrechnung von Stickstoffverlusten ein. "Ich begrüße es, dass wir eine realistische Düngebedarfsermittlung vornehmen und nicht einfach 150.000 Tonnen Stickstoff rechnerisch verschwinden lassen", sagte Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer. "Es bleibt auch hier beim geeinten Entwurf vom Januar 2017."

Die Grünen Agrarministerinnen und Agrarminister stimmten im Gegenzug redaktionellen Änderungen an der Düngeverordnung zu, die nachträglich vom Bund in den Bundesrat eingereicht wurden. Zusammen mit den gestern vereinbarten Korrekturen und Änderungen werden in den nächsten Tagen Plenaranträge erarbeitet und eingebracht. Anträge, die über den Kompromiss vom Januar hinausgehen, werden von keiner Seite mehr gestellt. Das Fazit von Meyer und Remmel: "Der schon lange überfälligen Verabschiedung der Düngeverordnung steht jetzt nichts mehr im Wege. Wir gehen davon aus, dass der breit getragene Konsens zwischen Bund und Ländern am 31. März im Bundesrat umgesetzt wird."

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 36/17, 24.03.2017
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. März 2017

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