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POLITIK/419: Zwischen Bund und Ländern endlich Einigung beim Düngerecht (NMELV)


Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - 15. Februar 2017

Agrarminister Meyer: Zwischen Bund und Ländern endlich Einigung beim Düngerecht

Ziele: Wirksamer Grundwasserschutz und Vermeidung von EU-Strafzahlungen - "Neuregelung ist überfällig"


HANNOVER/BERLIN. Jahrelang hat Deutschland eine zu hohe Nährstoffbelastung des Grundwassers in Kauf genommen. Jahrelang ist gegen die aus dem Jahr 1991 stammende EU-Ni-tratrichtlinie zum Schutz der Gewässer verstoßen worden. Nun zeichnet sich doch noch eine Wende ab: Maßgeblich durch den Einfluss Niedersachsens ist in zähen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern ein Kompromiss bei der Novelle des Düngerechts erreicht worden. Heute (Mittwoch) entscheidet das Bundeskabinett über die Düngeverordnung, morgen will der Bundestag das Düngegesetz beschließen. An dem Kompromiss hat Niedersachsen entscheidet mitgearbeitet. "Der Bund hat wertvolle Zeit vergeudet", sagte Niedersachsens Agrarminister Christian Meyer in einer ersten Bilanz. "Ich erwarte jetzt eine zügige Novellierung des Düngerechts, um die Herausforderungen endlich zu bewältigen. Denn unser Grundwasser vergisst nicht."

Das Düngegesetz (DüngeG) ist die Grundlage für die Düngeverordnung (DüngeVO). Zuerst wird das Gesetz im Bundestag verabschiedet, anschließend muss noch der Bundesrat der Verordnung zustimmen. Kern des neuen Düngerechts ist aufgrund von Forderungen seitens der Länder eine transparente Stoffstrombilanz: Demnach soll präzise erfasst werden, welche Mengen Gülle, Gärreste, Mist und Kot von Betrieben abgegeben, genutzt und verwendet werden. Meyer zeigte sich erfreut darüber, "dass zwischen Groß- und Kleinbetrieben stark differenziert wird". Ab 2018 sollen nämlich zunächst alle größeren Betriebe eine Stoffstrombilanz vorlegen. Das betrifft Höfe mit einer Tierbesatzdichte von mehr als 2,5 Großvieheinheiten (GV) pro Hektar, wobei eine GV etwa 500 Kilogramm Tiergewicht entspricht. Bis auf eine Ausnahme für kleine Höfe sollen ab 2023 alle Betriebe die neue Stoffstrombilanz verbindlich liefern.

"Eine solche Neuregelung und Bilanzierung ist überfällig", sagte Meyer, der dieses Jahr turnusgemäß den Vorsitz der Agrarministerkonferenz (AMK) innehat. "Wir müssen wissen, wann was wo rein- und rausgeht. Nur so kommen wir den schwarzen Schafen auf die Spur, die rücksichtslos die Felder überdüngen und damit die Gewässer schädigen." Künftig werde es möglich sein, "Nährstoffüberschüsse exakt zu erfassen und bei Verstößen auch stärkere Sanktionen zu ergreifen".

Tatsächlich hatte Brüssel bereits 2013 bundesweit erhebliche Grundwasserbelastungen mit Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen konstatiert und gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstoßes gegen die EU-Nitratrichtlinie eingeleitet. "Geschehen ist aber auf Bundesebene nichts", sagte Meyer. "Die jetzt anvisierte Novellierung des Düngerechts hätte schon vor Jahren in Angriff genommen werden müssen." Gerade Niedersachsen als Agrarland Nummer eins in Deutschland sei auf eine rechtsverbindliche Regelung angewiesen, um mit entsprechenden Vorgaben die Grundwasserkörper zu schützen. "Die Novelle des Düngerechts ist zumindest ein erster Schritt, um den seitens der EU-Richtlinie geforderten Nitrat-Grenzwert von maximal 50 Milligramm pro Liter einzuhalten. Wasserschutz muss Vorrang bekommen", sagte der AMK-Vorsitzende.

Wichtig für Niedersachsen sei der nun mögliche "unbürokratische Abgleich vorhandener Daten", so Meyer. "Damit können wir viel zielgerichteter die Betriebe kontrollieren, die sich noch nicht an die Düngevorgaben halten, und zugleich andere von zusätzlicher Bürokratie verschonen." Die Landwirtschaftskammer könne "fortan als Düngebehörde andere vorhandene Daten etwa der Baubehörde oder der Tierseuchenkasse in die Kontrolle mit einbeziehen", sagte der AMK-Vorsitzende. "Wir wollen Schlupflöcher stopfen und denen das Handwerk legen, die sich bislang nicht an das geltende Recht gehalten haben. Dazu wurde auch der Bußgeldrahmen deutlich erhöht." Erleichtert zeigte sich Niedersachsens Agrarminister auch über die Stärkung einer umwelt- und tierfreundlichen Weidehaltung. Niedersachsen sei bundesweit Weideland Nummer 1. "Und gerade die Milchbauern haben ein schweres Jahr. Daher war es für mich wichtig, dass die Weidehaltung etwa von Kühen in der neuen Düngeverordnung nicht diskriminiert wird", sagte Meyer. "Umso erfreulicher ist es, dass Niedersachsen sich bei den Verhandlungen zum neuen Düngerecht durchsetzen konnte. Wir haben verhindert, dass ein Kuhfladen auf der Wiese bei der Ermittlung der Nährstoffeinträge quasi doppelt so hoch angerechnet worden wäre wie bisher. Denn dann wären kleine Höfe mit Weidehaltung in die Bredouille geraten, und große Tierfabriken hätten profitiert."

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 21/17, 15.02.2017
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Februar 2017

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