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MELDUNG/369: Rote Karte der EU - Landesdüngeverordnung muss nachgebessert werden (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen - Pressemitteilung, 11. Februar 2019

Rote Karte der EU:
Umweltministerin Heinen-Esser muss Landesdüngeverordnung nachbessern

BUND: "Die Verordnungen schützen eher die Intensiv-Landwirtschaft als die Gewässer"


Düsseldorf, 11.02.2019 | Die gerade erst vom Kabinett beschlossene Landesdüngeverordnung kann nicht wie geplant in Kraft treten und muss nachgebessert werden. Grund dafür ist die Intervention der Europäischen Kommission. Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert jetzt, die Chance zu nutzen, um die "Gülleverklappung als Folge überhöhter Tierbestände" zu beenden.

Ziel der Landesdüngeverordnung, die wiederum aus der novellierten bundesdeutschen Düngeverordnung abgeleitet wurde, ist es, die Nitrat- und Güllebelastung in NRW entsprechend der europäischen Vorgaben zu senken. Denn etwa 46 Prozent aller Grundwasserkörper in NRW sind übermäßig mit Nitrat belastet. Besondere Belastungsgebiete finden sich am Niederrhein und im Münsterland.

Wegen der jahrzehntelangen Versäumnisse bei der Umsetzung der europäischen Nitratrichtlinie hatte der Europäische Gerichtshof die Bundesrepublik Deutschland am 21. Juni 2018 verurteilt und unter Androhung eines Zwangsgeldes von bis zu 900.000 Euro pro Tag wirksame gesetzliche Regelungen zum Schutz des Grundwassers eingefordert. Bund und Land wollten dem durch die Novellierung der entsprechenden Düngeverordnungen entgehen. Heftige Kritik daran war die Folge. "Die Verordnungen schützen eher die Intensiv-Landwirtschaft als die Gewässer", so der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht. So sei der geplante Kontrollwert von 50 Kilogramm Stickstoff pro Hektar viel zu hoch und der Verzicht auf weitergehende Maßnahmen in belasteten Gebieten seitens der Länder problematisch und unzureichend.

Jetzt lenkte die Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner ein und legte vor einigen Tagen eine Reihe von "grundlegenden Änderungen" an der Düngeverordnung vor. So soll es jetzt konsequentere Aufzeichnungspflichten, niedrigere Kontrollwerte und mehr Maßnahmen, auch seitens der Länder geben.

"Noch ist offen, ob dies der EU-Kommission reicht, in jedem Fall ist es klar, dass auch die Landesdüngeverordnung in NRW betroffen ist und angepasst werden muss", sagte BUND-Chef Sticht. "Ministerin Heinen-Esser wäre gut beraten, jetzt einen europarechtskonformen Entwurf vorzulegen, der gewährleistet, dass die Gülleverklappung als Form der Abfallentsorgung aus überhöhten Tierbeständen ein Ende hat." Der BUND fordert deshalb, unter anderem die Ausnahmen für die Ausbringung von Gülle bei Schnee und Frost zu beenden - so wie das auch im EuGH-Urteil vorgegeben wurde.

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Quelle:
Presseinformation, 11.02.2019
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/302005-0, Fax: 0211/302005-26
E-Mail: bund.nrw(at)bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Februar 2019

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