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MELDUNG/171: Sondergebiets-Verordnung für den Obstbau im Alten Land (NMELV)


Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - 16. März 2015

Planungssicherheit für die Obstbauern im Alten Land

Agrarminister Meyer: Versöhnung zwischen Umweltschutz und Landwirtschaft


Hannover. Eine "beispielhafte Versöhnung von Umweltschutz und Landwirtschaft" nennt Niedersachsens Agrarminister Christian Meyer die neue Sondergebiets-Verordnung für den Obstbau im Alten Land. Auf Antrag Niedersachsens und Hamburgs hat der Bund die Sonderregelung heute (Montag) erlassen. Sie ist unbefristet, verpflichtet zu umfangreichen ökologischen Verbesserungen und bietet den Obstbauern Planungssicherheit.

"Die nun nach einem zweijährigen, intensiven und konstruktiven Dialogverfahren zwischen Umweltverbänden, Landwirtschaft und Politik gefundene Lösung hat zwei Gewinner", so der Minister. "Die Obstbauern haben eine langfristige Perspektive, die Umwelt im Alten Land wird nachhaltig aufgewertet und profitiert von strikteren Regeln bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Der Obstbau im Alten Land bekommt eine ökologische Transformation."

Meyers Kabinettskollege Umweltminister Stefan Wenzel ergänzte: "Durch die enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten im Alten Land sowie den Vertretern des Bundes ist etwas Einmaliges geglückt - zum Wohle der Umwelt und der Obstbauern."

Die Sondergebiets-Verordnung für die Kulturlandschaft Altes Land geht zurück auf das Pflanzenschutzgesetz vom Februar 2012. Die bislang für das Alte Land geltende derartige Sonderregelung lief dieses Jahr aus und musste daher erneuert werden. Die neue Sondergebietsverordnung ist unbefristet, wird aber regelmäßig auf Einhaltung überprüft. Betriebe, die die ökologischen Vorgaben etwa zur Gewässergüte oder Kompensationsverpflichtungen nicht einhalten, müssen also mit Sanktionen rechnen. Für sie gilt dann die Sondergebietsverordnung nicht mehr. Das Land Niedersachsen unterstützt überdies weiter das Gebietsmanagement mit Obstbauern und Umweltverbänden.

Eine Sondergebiets-Verordnung für das Alte Land ist wegen der dort bestehenden hohen Gewässerdichte notwendig. Neben der Verbesserung der Gewässergüte ist auch die Pflanzenschutzmittelanwendung mit deutlich erhöhten Auflagen verbunden. Das bedeutet unter anderem die Verpflichtung, die Abdrift durch technische Maßnahmen wie zum Beispiel Tunnelsprühgeräte zu verhindern. Minister Meyer dankte den Betrieben und den Umweltverbänden für ihre intensive Mitarbeit am erreichten Erfolg.

"Die Obstbauern verpflichten sich zu einem geringeren Pflanzenschutzmitteleinsatz, eine ökologische Aufwertung der Gewässer und zu mehr ökologischem Landbau", sagte Niedersachsens Agrarminister Christian Meyer. Er lobte ausdrücklich die "Bereitschaft sowohl der konventionellen als auch der Bio-Obstbauern im Sinne der Umwelt". Ein ökologisches Gebietsmanagement und Maßnahmen zur Verbesserung von Wasserqualität, Flora und Fauna seien künftig "ganz oben auf der Agenda". Meyer machte deutlich, dass neben einem Gebietsmanagementplan mit der Entwicklung von so genannten Refugialgewässern künftig auch jährlich Berichte über die positive Entwicklung im Alten Land an die Bundesbehörden zu übermitteln sind. Zur Überprüfung der strikteren Auflagen wird es außerdem verstärkt Kontrollen im Alten Land geben.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 25/15, 16.03.2015
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz
Pressestelle, Calenberger Str. 2, 30169 Hannover
Tel.: 0511/120-2095, 2135, 2136, 2137; Fax: 0511/120-2382
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Internet: www.ml.niedersachsen.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. März 2015

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