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GENTECHNIK/970: Deal zu umstrittenem CIBUS-Raps - Öffentlichkeit vom Verfahren ausgeschlossen (Testbiotech)


Testbiotech e.V. - München, 3. November 2015
Institut für unabhängige Folgenabschätzung in der Biotechnologie

Deal zwischen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und Gentechnik-Industrie über umstrittenen CIBUS-Raps

Öffentlichkeit vom Verfahren ausgeschlossen


Die US-Biotech-Firma CIBUS hat sich mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) offenbar vertraulich darauf geeinigt, dass ihr umstrittener Raps nicht dem Gentechnik-Recht unterliegen soll. Das geht aus einer E-Mail-Korrespondenz hervor, die dem Gen-ethischen Netzwerk (GeN) vorliegt. Die E-Mails zeigen, dass die Öffentlichkeit von der Diskussion um den umstrittenen Raps ausgeschlossen werden sollte. Der Raps wurde mit einem Gentechnik-Verfahren hergestellt, das den Methoden des "Genome Editing" zugerechnet wird. Umweltverbände und Bauernorganisationen verlangen, dass der Raps dem Gentechnik-Recht unterworfen und auf seine Risiken geprüft und gekennzeichnet wird. Maßstab der Bewertung müsse der Schutz der Gesundheit, der Umwelt und der gentechnikfreien Landwirtschaft sein.

"Wir sind empört, dass das BVL bei einer so wichtigen Frage die Öffentlichkeit komplett ausschließen wollte. Dabei geht es um eine Grundsatzentscheidung, was in Zukunft unter Gentechnik zu verstehen ist und was nicht", kommentiert Christof Potthof vom GeN die Korrespondenz zwischen dem Gentechnik-Unternehmen und der Behörde. "Alarmierend ist für uns, wie vertraulich es dabei zwischen Behörde und Industrie zuging. Offensichtlich wollte man Fakten schaffen, bevor die EU-Kommission ihre Bewertung des CIBUS-Raps abgeschlossen hat."

Obwohl die EU-Kommission erst gegen Jahresende bekannt geben will, ob sie das Verfahren, mit dem der umstrittene CIBUS-Raps hergestellt wurde, als Gentechnik einstuft, hatte das BVL seine Bewertung bereits Anfang Februar veröffentlicht. Zuvor hatten bereits Behörden in den bekanntermaßen gentechnikfreundlichen EU-Mitgliedsländern Großbritannien, Finnland, Niederlande und Schweden den Wünschen von CIBUS entsprochen. Auch die Zentrale Kommission für Biologische Sicherheit (ZKBS) hatte bereits im Vorfeld eine für CIBUS günstige Stellungnahme abgegeben. Die Firma CIBUS scheint sich ihrer Sache sicher zu sein und wirbt auf ihrer Webseite damit, dass das Rapssaatgut nicht gentechnisch verändert sei. In einem jüngst veröffentlichten Gutachten hatte der EU-Rechtsexperte Ludwig Krämer dagegen klargestellt, dass das hier eingesetzte RTDS-Verfahren und damit auch der CIBUS-Raps unter das Gentechnik-Recht fallen. Auch ein weiteres Rechtsgutachten, das vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) veröffentlicht wurde, kommt zu dieser Einschätzung.

Umweltverbände und Bauernorganisationen fürchten einen Präzedenzfall, wenn Verfahren des "Genome Editing" nicht als Gentechnik eingestuft werden. "CIBUS und das BVL versuchen hier das bestehende Gentechnik-Recht zu unterlaufen. Und das mit der Billigung des Landwirtschaftsministers. Doch wirtschaftliche Interessen der Industrie dürfen nicht dazu führen, dass geltendes Recht einfach außer Kraft gesetzt wird", sagt Annemarie Volling von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). "Maßstab der Bewertung muss der Schutz der Gesundheit, der Umwelt und der gentechnikfreien Landwirtschaft sein."

Beim von der Firma CIBUS angewendeten RTDS-Verfahren werden kurze DNA-Abschnitte, sogenannte Oligonukleotide, in die Zellen eingeführt. CIBUS selbst schreibt, dass "nicht genau bekannte Mechanismen" dazu führen, dass sich das Erbgut der Pflanzen der Struktur dieser im Labor synthetisierten DNA anpasst. Experten kritisieren, dass bei dem RTDS-Verfahren unerwünschte Nebeneffekte keineswegs ausgeschlossen werden können. So zeigen Unterlagen, die CIBUS an das BVL geschickt hat, unter anderem, dass in den Pflanzen signifikante Veränderungen einzelner Inhaltsstoffe gemessen wurden. Diese wurden aber nicht genauer untersucht, sondern pauschal als nicht bedeutsam eingestuft.



Weitere Informationen:

Link zur Korrespondenz zwischen BVL und Industrie
http://www.testbiotech.org/node/1414

Die Entscheidung des BVL vom Februar 2015
http://www.testbiotech.org/node/1176

Link zum Rechtsgutachten von Ludwig Krämer
http://www.testbiotech.org/node/1342

Link zum Rechtsgutachten des Bundesamtes für Naturschutz
http://bfn.de/fileadmin/BfN/agrogentechnik/Dokumente/Legal_analysis_of_genome_editing_technologies.pdf

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Quelle:
Testbiotech e. V., 03.11.2015
Institut zur unabhängigen Folgenabschätzung in der Biotechnologie
Frohschammerstr. 14, 80807 München
Tel: 089/35899276
E-Mail: info@testbiotech.org
Internet: www.testbiotech.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. November 2015

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