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GENTECHNIK/802: Bundesrat muss Gentech-Kontaminierung des Saatguts stoppen (BN)


Pressemitteilung des Bündnis Bayern für gentechnikfreie Natur- und Landwirtschaft
Bund Naturschutz in Bayern e.V. - München, 16. März 2011

Saatgut muss sauber bleiben!

Bayerisches Bündnis für gentechnikfreie Natur und Landwirtschaft warnt vor schleichender Kontaminierung des Saatgutes mit gentechnisch veränderten Bestandteilen / Bayerische Staatsregierung ist für die Entscheidung im Bundesrat in der Verantwortung und muss den Antrag ablehnen


Am kommenden Freitag, 18.3.2011, stehtá im Bundesrat die Entscheidung über eine mögliche Aufhebung der Saatgutreinheit an. Die Bündnisvertreter fordern Ministerpräsident Seehofer und den Landwirtschaftsminister Helmut Brunner auf, den Antrag abzulehnen. Denn in dem Antrag der drei Bundesländer Niedersachsen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein steckten riesige Gefahren für Sicherung eines gentechnikfreien Bayern. Hinter der vorgeschlagenen "praktikablen technischen Lösung" steht nach Auffassung der Bündnisvertreter die klare Absicht, einen Schwellenwert von 0,1% im Saatgut festzulegen. Dies würde die bisher praktizierte strikte Reinhaltung von Saatgut vor gentechnischer Kontaminierung unterlaufen und "wäre der Anfang einer Salamitaktik der Verschmutzung von Saatgut".

Interessen der Verbraucher und Landwirte für gentechnikfreie Lebensmittelproduktion sind dadurch gefährdet. In Bayern haben sich in den letzten Tagen über 11.000 Bürger/innen aus Bayern an einer Internetaktion an Ministerpräsident Seehofer beteiligt, und einen Appell "Nein zu Gentechnik im Saatgut" unterzeichnet.

Die schleichende Kontaminierung mit gentechnisch veränderten Organismen (gvO) soll nach dem Willen der drei Bundesländer Niedersachsen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein durch die Definitioná "... einer für alle Wirtschaftsbeteiligten praktikablen technischen Lösung für die Nulltoleranz bei Saatgut..." realisiert werden.

Hintergrund für die Anträge der genannten Länder ist die im letzten Frühjahr entdeckte Kontamination von Mais-Saatgut der Firma Pioneer. Deutschlandweit mussten etwa 2000 Hektar von bereits mit Mais bestellten Feldern, davon 950 Hektar in Bayern, umgebrochen werden, weil eine Kontamination mit einem nicht zugelassenen Konstrukt festgestellt wurden. Die Behörden in Niedersachsen hatten Ihre Untersuchungsergebnisse nicht rechtzeitig vor der Aussaat bekannt gegeben.


Worten müssen Taten folgen

Die Bayerische Staatsregierung bekennt sich inzwischen zum gentechnikfreien Anbau in Bayern. Wenn Bayern gentechnikfrei bleiben soll, dann müssen sich die politischen Vertreter in Bayern auch konsequent handeln und den Antrag im Bundesrat ablehnen.

Beim Thema Saatgut hat Bayern im Agrarausschuss des Bundesrats jetzt eine Schlüsselrolle. Wird hierbei nicht klar Farbe bekannt, sind die Aussagen zur Gentechnikfreiheit Bayerns aus der Staatsregierung kaum noch etwas wert!


Forderungen

Das Bündnis fordert von Bayern und der Bundesregierung Regelungen für Saatgut, die die Gentechnikfreiheit und Reinhaltung von Saatgut auch wirklich sicherstellen. Insbesondere müssen diejenigen vor Schaden bewahrt werden, die gentechnifrei arbeiten wollen, wie z.B. der Ökologische Landbau.

1. Verpflichtende Tests: Wer Saatgut in Verkehr bringt, muss dokumentieren, dass das Saatgut getestet wurde und keine GVO enthält. Diese Testergebnisse müssen den Behörden mitgeteilt und allen Nutzern zugänglich gemacht werden. Wenn eine Probe GVO-Bestandteile enthält, darf Saatgut der getesteten Partie nicht in Verkehr gebracht werden.

2. Zur Überprüfung müssen die für die Saatgutkontrolle zuständigen Behörden wie bisher Stichproben durchführen. Wenn in einer Nachprobe GVO festgestellt werden, muss das Saatgut vollständig vom Markt genommen werden bzw. eventuell getätigte Aussaatenvernichtet werden.

3. Die Saatgutkontrolle muss rechtzeitig vor der Aussaat abgeschlossen sein, ihre Ergebnisse müssen unverzüglich und vor der Aussaat veröffentlicht werden.

4. Alle durch GVO-Einkreuzungen gefährdeten Kulturen müssen getestet werden.

5. Für Schäden durch Saatgut, das aus dem Verkehr genommen werden muss, ist nach dem Verursacherprinzip zu haften.

6. Die Analysekosten zur Aufrechterhaltung der Null-Kontamination in gentechnikfreiem Saatgut sollen diejenigen tragen, die Zulassungen für GVO beantragen bzw. Freisetzungsversuche durchführen (Verursacherprinzip).

www.buendnis-bayern-gentechnikfrei.de


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Quelle:
Pressemitteilung PM-031-11-Gentechnik, 16.03.2011
Bund Naturschutz in Bayern e.V.
Landesfachgeschäftsstelle
Bauernfeindstr. 23, 90471 Nürnberg
Tel. 0911/81 87 8-21 oder 0911/81 87 8-0, Fax: 0911/86 95 68
E-Mail: info@bund-naturschutz.de
Internet: www.bund-naturschutz.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. März 2011