Schattenblick →INFOPOOL →UMWELT → LANDWIRTSCHAFT

GENTECHNIK/675: Imker Michael Grolm geht in Erzwingungshaft (Gendreck-weg)


Gendreck-weg - Presseinformation - August 2009

Der erste Feldbefreier hinter Gittern

Imker Michael Grolm geht in Erzwingungshaft - um zwei Tage ins Gefängnis zu dürfen


Am 27. August wird der Gentechnikgegner und Berufsimker Michael Grolm im Gefängnis in Suhl erwartet. Der Feldbefreier wird aus dem Haftantritt eine farbenfrohe Demonstration machen und erneut den endgültigen Stopp der Gentechnik in der Landwirtschaft fordern. Michael Grolm: "Von Anfang an hätten die Gentechnikkonzerne auf die Anklagebank gehört. Aber wenn ich jetzt ins Gefängnis gehe, bringe ich sie erneut in die öffentliche Diskussion. Die Mehrheit der Menschen ist überzeugt: Wir müssen die Gentechnik auf den Feldern stoppen. Für sauberen Honig, für unabhängige Bauern, für gesunde Nahrung und eine Zukunft der gentechnikfreien Landwirtschaft."

Im Jahr 2007 fand bereits die dritte große, zuvor öffentlich angekündigte Feldbefreiung auf einem Genmaisfeld in Brandenburg statt. Mit dabei erneut der entschlossene Berufsimker Michael Grolm aus Thüringen. Weil er als Feldbefreier schon bekannt war, ließ ihm der Genmais-Anbauer per Gerichtsvollzieherin eine einstweilige Verfügung überbringen, die ihn aufforderte, das Genmaisfeld zu meiden und ihm ansonsten eine hohe Strafe androhte. Der Imker ließ sich nicht aufhalten, ging mit vielen Gleichgesinnten und zahlreichen Journalisten im Schlepptau auf das Feld und half tatkräftig dabei, Genmaispflanzen unschädlich zu machen.

2008 fand der Zivilprozess um die Missachtung der Verbots-Verfügung in Frankfurt/Oder statt. Kein guter Tag für den Monsanto-Anwalt, der den Genmais-Bauern vertrat. Anstatt Grolm zur Zahlung der geforderten 10.000 Euro zu verurteilen, reduzierte das Gericht auf 1.000 Euro. Womit auch neun Zehntel der Gerichtskosten beim Kläger verblieben. 1.000 Euro, so hatte es der Gentech-Anwalt gefordert, entsprechen in diesem Urteil zwei Tagen Haft. Der Feldbefreier war von Anfang an bereit, diese zwei Tage auch im Gefängnis verbringen, um seine Entschlossenheit deutlich zu machen und erneut für die gentechnikfreie Landwirtschaft zu werben. Allerdings verlangte das Gericht einen Offenbarungseid, bevor die Ordnunghaft in Anspruch genommen werden könnte. Den will Grolm nicht ablegen und muss nun in Erzwingungshaft. Wie lange diese dauert, ist ungewiss. Allerdings schreibt das Recht vor, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss.

Ebenfalls in der letzten Augustwoche wird in Gießen der Prozess gegen zwei Feldbefreier fortgesetzt, die 2006 einen Gengerste-Versuch unschädlich gemacht hatten. Den Angeklagten drohen mehrere Monate Haft. Beide aber fordern Freisprüche und verweisen auf den Strafrechtsparagraphen zum rechtfertigenden Notstand sowie auf zahlreiche Fehler und Verstöße bei der Versuchsdurchführung.

Termine: Bei der Gerichtsvollzieherin in Weimar: 27.8.; 8.00 Uhr morgens; Johann-Sebastian-Bach-Straße 1 a
Beim Gefängnis in Suhl: Genaue Ankunft unbekannt. Eine Mahnwache beginnt um 10.00 Uhr vor dem Gefängnisgebäude.
Eine weitere Mahnwache ist geplant für den 29.08. ab 20:00 Uhr - mit Gentechnik-Vortag vor dem Gefängnis



*


Quelle:
Pressemitteilung, August 2009
Gendreck-weg
Maurenstraße 9, 38300 Wolfenbüttel
Telefax: 0761 / 40 04 22 6
E-Mail: aktion@gendreck-weg.de
Internet: www.gendreck-weg.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. August 2009