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GENTECHNIK/1052: Generelles Genmaisverbot unzulässig (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen e.V.
EU-Koordination

EU-News - 14.09.2017 / Landwirtschaft & Gentechnik

Generelles Genmaisverbot unzulässig


Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass einzelne EU-Staaten kein Verbot für gentechnisch veränderte Lebensmittel erlassen dürfen. Das Urteil wurde gestern veröffentlicht.

Die Mitgliedstaaten dürfen demnach genmanipulierte Lebens- oder Futtermittel erst dann im Alleingang verbieten, wenn ein ernstes Risiko für die Gesundheit oder Umwelt besteht. Die Länder könnten sich nicht einfach über die EU-Regelungen hinwegsetzen, betonten die Luxemburger Richter. Sie verwiesen auf das in der EU geltende Vorsorgeprinzip. Dieses könne zwar vorläufige Risikomanagementmaßnahmen bei Lebensmitteln im Allgemeinen rechtfertigen, reiche aber für Anbauverbote nicht aus. Es erlaube nicht, die Bestimmungen für genetisch veränderte Lebensmittel beiseite zu lassen, da diese Lebensmittel "bereits einer umfassenden wissenschaftlichen Bewertung unterzogen wurden".

Vor vier Jahren hatte Italien den Genmais MON 810 auf seinem Territorium verboten und begründete dies mit Studien zweier heimischer Forschungseinrichtungen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA sah darin keine neuen Erkenntnisse, die die Zulassung von MON 810 in Frage gestellt hätten. Ein italienisches Gericht verwies den Fall an den EuGH, um zu klären, ob bei wissenschaftlichen Differenzen über Gesundheitsgefahren Sofortmaßnahmen einzelner Länder erlaubt sind. [mbu]


EuGH-Urteil über nationale Anbauverbote
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=194406&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1

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Quelle:
EU-News, 14.09.2017
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
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E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. September 2017

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