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EUROPA/226: Agrarreform 2014 muss ökologische Mindeststandards setzen (BfN)


Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Pressemitteilung - Bonn, 27. Januar 2012

Agrarreform 2014 muss ökologische Mindeststandards setzen

- Rückgang der biologischen Vielfalt in intensiv genutzten Agrarlandschaften stoppen
- Beate Jessel: Mindestanteil ökologischer Vorrangflächen wichtigstes Instrument


Berlin/Bonn, 27. Januar 2012: Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) fordert, den Schutz der biologischen Vielfalt auch auf intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen zu verbessern. Der anhaltende Verlust an biologischer Vielfalt in Agrarlandschaften mit ihren typischen Landschaftsstrukturen sowie Pflanzen- und Tierarten sei besorgniserregend. Deshalb müsse die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) im Rahmen der bevorstehenden Reform dringend stärker ökologisch ausgerichtet werden. "Die Landwirtschaft als der größte Flächennutzer in Deutschland ist von zentraler Bedeutung für den Erhalt der biologischen Vielfalt. Die GAP muss daher einen entscheidenden Beitrag auch zum Erreichen der bis 2020 vereinbarten Biodiversitätsziele auf europäischer und bundesdeutscher Ebene leisten", sagte die Präsidentin des Bundesamts für Naturschutz, Prof. Beate Jessel, beim Tag des Ökologischen Landbaus auf der internationalen Grünen Woche in Berlin. Der ökologische Landbau leiste hier bereits einen wichtigen Beitrag, sei aber ebenfalls noch zu optimieren.

Erhebliche Grünlandverluste einerseits und die vielfache Intensivierung der Ackernutzung mit massiv gestiegenem Maisanbau haben vielfach den Charakter der Agrarlandschaften und Landschaftsbilder auch in Deutschland stark verändert. Neben den Verlusten an biologischer Vielfalt, die etwa im Rückgang bodenbrütender Vögel und vieler Schmetterlingsarten deutlich spürbar sind, sind vielerorts hohe Belastungen von Böden und Grundwasser die Folge. Nach Ansicht der BfN-Präsidentin sei es daher nur folgerichtig, dass die EU-Kommission zukünftig den Bezug von Direktzahlungen an die verpflichtende Einhaltung naturverträglicher Bewirtschaftungsmethoden knüpfen will.

Dabei kommt den sogenannten "Ökologischen Vorrangflächen", insbesondere in intensiv genutzten Agrarlandschaften entscheidende Bedeutung zu. "Dies ist die zentrale Maßnahme der "Greening-Vorschläge" der Kommission. Denn nur dadurch wird eine ökologische Aufwertung der bisher ausgeräumten Intensivregionen möglich", betonte Beate Jessel. Die BfN-Präsidentin begrüßte in diesem Zusammenhang, dass die EU-Kommission hierfür einen Mindestanteil von sieben Prozent der betrieblichen Ackerfläche vorschlägt. Das BfN arbeitet derzeit an ersten Vorschlägen für eine ökologisch effiziente Ausgestaltung dieser Flächen und wird diese in Kürze in die öffentliche Debatte einbringen.


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Quelle:
BfN-Pressemitteilung, 27.01.2012
Herausgeber: Bundesamt für Naturschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Januar 2012