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ENERGIE/091: EEG-Novelle verhindert Biogasproduktion durch Ökobetriebe (BÖLW)


Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. - 8. Juli 2011

Kleiner Fehler - große Wirkung: EEG benachteiligt
umweltverträgliche Biogasproduktion


Berlin, 08.07.2011. Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das heute den Bundesrat passiert hat, enthält einen Fehler, der klein scheint, aber große Wirkung entfaltet: Eine in der vergangenen Woche im letzten Moment im Bundestag eingebrachte Änderung hat Kleegras aus der höchsten Vergütungsstufe gekippt - die zusätzlichen zwei Cent pro Kilowattstunde für den Einsatz von umweltverträglichem Kleegras wurden gestrichen. "Es ist unverständlich, wie die Bundesregierung einen Fehler mit so weit reichenden Folgen in das EEG einbauen konnte. Während industrielle Großanlagen durch das Gesetz bevorzugt werden, verhindert es de facto, dass die besonders umweltfreundlichen Ökobetriebe Biogasanlagen wirtschaftlich betreiben können", kritisiert der Vorstandsvorsitzende des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft Felix Prinz zu Löwenstein. Er fordert die Bundesregierung auf, hier für eine Korrektur zu sorgen. "Es darf nicht dazu kommen, dass über das EEG die Entwicklung des Ökolandbaus in Deutschland behindert wird", so Löwenstein. "Es wäre besser gewesen, dem Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen zu folgen, der das Gesetz wegen dieses Vorganges in den Vermittlungsausschuss verweisen wollte."

Kleegras wird vor allem von ökologisch wirtschaftenden Betrieben in der Fruchtfolge eingesetzt, um die Bodenfruchtbarkeit zu erhöhen und den Unkrautbesatz zu regulieren. Ackerbaubetriebe, die den Aufwuchs nicht verfüttern können, hätten durch die höhere Vergütung die Möglichkeit gehabt, Biogasanlagen mit einem Substrat zu betreiben, das nicht in Konkurrenz zu Nahrungsmitteln steht.


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Quelle:
Pressemitteilung, 08.07.2011
Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Juli 2011