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BIENEN/159: Europaweiter Beschluss zu Neonikotinoiden stärkt Bienenschutz (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - 29. April 2013

Europaweiter Beschluss zu Neonikotinoiden stärkt Bienenschutz

Deutschland erhält Möglichkeit, an seinem hohen Schutzniveau festzuhalten



Zum Schutz von Bienen wird der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln aus der Gruppe der Neonikotinoide europaweit deutlich eingeschränkt. Deutschland hat heute in Brüssel einem entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner sagte am Montag anlässlich der Entscheidung: "Mit der neuen Regelung gelten künftig in allen EU-Ländern strengere Vorschriften für den Schutz der Bienen. Deutschland hat diese Notwendigkeit schon lange erkannt und bereits seit 2009 weitere strenge Vorgaben zum Schutz der Bienen eingeführt, die in einigen Punkten sogar über das hinausgehen, was heute in Brüssel beschlossen wurde. So ist die Zulassung von Neonikotinoiden bereits auf wenige sichere Anwendungen begrenzt und mit strengen Auflagen verbunden. Zudem gelten in Deutschland hohe Standards bei der Saatgutbehandlung und strenge Vorgaben für die Anwendung und die Saattechnik. Umso wichtiger war für uns die Klarstellung der EU-Kommission, dass Deutschland auch künftig an seinen strengen Regeln festhalten kann und den Schutz der Bienen nicht aufweichen muss. Das gilt sowohl für in Deutschland nicht zugelassene Mittel, als auch bereits behandeltes Saatgut."

Bei der letzten Abstimmung im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und die Tiergesundheit (STALUT) Mitte März sah sich das Bundeslandwirtschaftsministerium aufgrund der fehlenden Klarstellung, dass Zulassungen für Saatgutbehandlungsmittel national nicht erteilt werden müssen, wenn das hohe Schutzniveau für Mensch, Tier und Umwelt nicht gewährleistet ist, zu einer Enthaltung gezwungen. Vor diesem Hintergrund hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium im Vorfeld der erneuten Entscheidung von der Kommission wiederholt substanzielle Verbesserungen für den Bienenschutz und die nachhaltige Landwirtschaft gefordert. Bekanntlich sind die Neonikotinoide im Gegensatz zum Vorschlag der EU-Kommission in Deutschland nicht für Wintergetreide zugelassen, da es bei der Aussaat zu Staubabdrift kommen kann. Dieser Staub kann sich auf andere Blühpflanzen ablegen und dadurch die Gesundheit der Bienen gefährden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium begrüßt daher die Klarstellung der EU, wonach es gerechtfertigt ist, dass Mitgliedstaaten die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels auf ihrem Gebiet verweigern, wenn das hohe Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier oder die Umwelt nicht erreicht werden kann.

In die Zukunft gerichtet hat Deutschland noch einmal betont, dass es bei der Bewertung von Risiken auch nach dem nun getroffenen Beschluss zu keinem Stillstand kommen darf. Es ist wichtig, dass auch in Zukunft weiter geforscht wird, um mögliche Gefahren für Bienen frühzeitig zu erkennen. "Eine zügige und intensive Prüfung der Risiken in den Mitgliedstaaten und durch die EFSA und ein konsequentes Monitoring bleiben auch in Zukunft unerlässlich. Hier sind EU-Kommission, EFSA und jeder einzelne Mitgliedsstaat weiter gefordert", sagte Bundesministerin Aigner.

Trotz der Zustimmung von 15 Mitgliedstaaten einschließlich Deutschland hat der Kompromissvorschlag der Europäischen Kommission, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln aus der Gruppe der Neonikotinoide europaweit einzuschränken, am heutigen Montag im Berufungsausschuss in Brüssel weder eine qualifizierte Mehrheit dafür noch dagegen erhalten. Die EU-Kommission hat erklärt, den Vorschlag nun in seiner heute abgestimmten Form zu erlassen und dabei eine Übergangszeit bis zum 1. Dezember 2013 einzuräumen. Damit ist garantiert, dass der Anbau von Raps, der mit seinen vielen Blüten zu den wichtigsten Nahrungsquellen für Bienen zählt, nicht rapide einbricht. Deutschland wird die Übergangszeit für weitere Forschung nutzen. Das Deutsche Bienenmonitoring wird seinen Fokus künftig auch auf Hummeln und Wildbienen legen.

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Quelle:
BMELV-Pressemitteilung 124/13, 29.04.2013
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Mai 2013