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BIENEN/106: Ausbruch der bösartigen Faulbrut der Bienen in Hennef (Rhein-Sieg-Kreis)


Rhein-Sieg-Kreis - Pressemitteilung von Mittwoch, 30. Juni 2010

Ausbruch der bösartigen Faulbrut der Bienen in Hennef - Sperrbezirk wurde eingerichtet

Sperrbezirke in Königswinter, Bad Honnef, Bornheim, Much und Alfter aufgehoben


Rhein-Sieg-Kreis (kl) - Am 21. Juni hat das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises den Ausbruch der Bösartigen Faulbrut, auch als Amerikanische Faulbrut bezeichnet, an einem Bienenbestand in Hennef am Heckelsberg festgestellt. Um die Verbreitung der Bienenseuche zu verhindern, wurden die zwei kranken Bienenvölker abgeschwefelt und mit ihren Bienenkästen verbrannt. Zudem wurde um das betroffene Gebiet ein Sperrbezirk festgelegt und durch eine Tierseuchenverordnung veröffentlicht.

Die "Bösartige oder Amerikanische Faulbrut" ist eine anzeigepflichtige Bienenkrankheit, die jedoch für den Menschen und andere Tiere völlig ungefährlich ist. Der Honig kann bedenkenlos verzehrt werden.

Die Amerikanische Faulbrut ist eine bakterielle Infektion der Bienenlarven, die zum Absterben der Brut führt. Sie zersetzten sich und es entsteht ein zäher brauner Schleim. Ist ein Bienenvolk stark von der Krankheit befallen, muss es getötet werden. Die Bienenkästen müssen abgeflammt und die Brutwaben verbrannt werden. Erwachsene Bienen erkranken nicht, können aber zur Ausbreitung beitragen.

Ohne die Durchführung von Bekämpfungsmaßnahmen kann die Erkrankung der Bienenbrut zu hohen Verlusten führen. Damit sich andere Bienenvölker nicht anstecken, wird ein Sperrbezirk errichtet, in dem alle Bienenvölker untersucht werden müssen.

Der Sperrbezirk in Hennef betrifft in einem Umkreis von circa 2 Kilometern die Ortschaft Lichtenberg, Hüchel, Uckerath, Scheuren, Dahlhausen, Kurenbach, Schächer, Raveneck und Lescheid.

Die Imker mit Bienenhaltungen im Sperrbezirk haben ihre Haltung im Veterinäramt, soweit noch nicht geschehen, umgehend anzuzeigen. Alle Bienenstände im Sperrbezirk sind amtstierärztlich zu untersuchen, um feststellen zu können, ob weitere Völker erkrankt sind. Daher dürfen Bienenvölker weder von ihrem Standort entfernt noch in das Sperrgebiet verbracht werden. Waben, Wachs, Honig und Futtervorräte sowie benutze Gerätschaften dürfen nur mit bestimmten Auflagen aus den Bienenständen entfernt werden.

Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises oder können im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter 02241 / 132610 erfragt werden.

Gute Nachrichten gibt es hingegen für Königswinter, Bad Honnef, Bornheim, Much und Alfter. Die Sperrbezirke, die hier wegen des Ausbruchs der Amerikanischen Faulbrut der Bienen im vergangenen Jahr eingerichtet wurde, sind mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Im vergangenen Jahr wurden am 13. Mai, 5. Juni beziehungsweise 24. August die amtstierärztlichen Verfügungen zur Bildung der Sperrbezirke öffentlich bekannt gemacht. Nach Tötung der betroffenen Bienenvölker sowie Reinigung und Desinfektion der Bienenstände wurden in den Sperrbezirken die Völker aller Imker zwei Mal untersucht und keine weiteren Hinweise auf das Vorhandensein von Amerikanischer Faulbrut mehr gefunden.

Unabhängig davon ist jeder Imker verpflichtet, den Verdacht eines Ausbruches der Amerikanischen Faulbrut beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein-Sieg-Kreises zu melden.


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Quelle:
Pressemitteilung von Mittwoch, 30. Juni 2010
Rhein-Sieg-Kreis, Pressestelle
Tel. (02241) 13 - 2966 / -2967 / -2219
E-Mail: pressestelle@rhein-sieg-kreis.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juli 2010