Schattenblick →INFOPOOL →UMWELT → LANDWIRTSCHAFT

ANBAU/143: Naturschutzamt für Förderung naturverträglicher Optionen beim Energiepflanzenanbau (BfN)


Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Pressemitteilung - Bonn, 26. Januar 2011
Naturschutz/Grüne Woche/Erneuerbare Energien

Bundesamt für Naturschutz fordert deutliche ökologische Ausrichtung der Förderung nachwachsender Rohstoffe zur Energieerzeugung


Berlin/Bonn, 26. Januar: Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) empfiehlt deutliche Änderungen bei der Vergütungsstruktur im Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG), zugunsten von naturverträglichen Anbauformen. Anlässlich der Veranstaltung "Erneuerbare Energien ð wohin geht die Reise", einem Dialogforum im Rahmen des Umsetzungsprozesses der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt, bei der Internationalen Grünen Woche in Berlin sagte Dr. Alfred Herberg, Fachbereichsleiter im BfN für nachhaltige Nutzung: "Ein Teil der Erneuerbaren Energien wird auf der Basis von Biomasse produziert. Dabei spielen landwirtschaftlicher Erzeugnisse eine bedeutende Rolle. Ohne eine Änderung der Fördersätze sind regional konzentriert erhebliche Konflikte mit dem Ziel der Erhaltung biologischer Vielfalt vorprogrammiert". Die von der Bundesregierung beschlossene Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt hat als Ziel festgelegt: "Die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien gehen nicht zu Lasten der biologischen Vielfalt" (Kap. B 2.6).

Wie aktuelle BfN-Studien belegen, kommt es schon jetzt zu Nutzungskonflikten. Die im Erneuerbare-Energien-Gesetz festgelegten kombinierbaren Boni können teilweise zu Überförderungen von Biogasanlagen führen und müssen korrigiert werden. Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzprogramme, mit denen z.B. die Bewirtschaftung und Pflege artenreicher Wiesen gefördert werden, haben deutlich weniger Mittel zur Verfügung. Dies hat zur Folge, dass Landwirte vielerorts Grünland in Ackerflächen umwandeln. Gleichzeitig findet auf der restlichen Grünlandfläche eine Intensivierung der Nutzung statt, so dass auch die Qualität der Grünlandflächen abnimmt.

Das ist aber keine zwingende Folge, sondern eine Frage der Förderung. Nach Ansicht des BfN kann eine richtig vorgenommene Energieerzeugung auf der Basis landwirtschaftlicher Produkten im Einzelfall sogar einen positiven Effekt auf die biologische Vielfalt haben. Naturverträgliche und die Biodiversität fördernde Formen von Biomasse, wie Landschaftspflegematerial oder der Anbau von Mischkulturen müssen dazu deutlich besser vergütet werden als derzeit. Für intensive umweltbelastende Formen des Anbaus sollte der Landwirt deshalb weniger Geld bekommen. Eine Förderung naturverträglicher Optionen beim Energiepflanzenanbau muss auch in der anstehenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik in Europa gestärkt werden. "Klimaschutz kann und soll dazu beitragen, die biologische Vielfalt zu erhalten. Wenn dagegen mit Klimaschutzmaßnahmen die biologische Vielfalt massiv gefährdet wird, macht dies keinen Sinn. Klimaschutzmaßnahmen durch Bioenergie sind nicht zielführend, wenn sie mit Grünlandumbruch verbunden sind," sagte Alfred Herberg.


Hintergrund:

Im Rahmen des "Zukunftsforums ländliche Entwicklung" bei der Internationalen Grünen Woche in Berlin vom 26.-27.01.2011 veranstaltet das BfN eine Begleitveranstaltung zum Thema "Erneuerbare Energien ð wohin geht die Reise". Es handelt sich um ein Dialogforum im Rahmen des Umsetzungs- und Dialogprozesses der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (siehe auch www.biologischevielfalt.de) Vertreter und Vertreterinnen aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft sowie Verbände und Vereine diskutieren hierbei die verschiedenen Aspekte mit Blick auf die Entwicklung des ländlichen Raumes.

Heute werden bereits ca. 15% der Ackerfläche (1,8 Mio. ha) für die Energieerzeugung genutzt, davon etwa 1/3 für Energiemais. Nach Szenarien der Bundesregierung kann die Fläche bis 2020 auf 2,5 ð 4 Mio. ha ansteigen, was eine Verdopplung bedeuten würde. Seit 2003 ist der Anteil der Grünlandfläche bundesweit um 3,7% zurückgegangen, in einigen Bundesländern liegt der Verlust bereits über der Cross Compliance relevanten 5%-Grenze. Auch artenreiches Grünland geht kontinuierlich verloren, wie die FFH-Berichterstattung und die Rote Liste für Biotope belegen.


*


Quelle:
BfN-Pressemitteilung, 26.01.2011
Herausgeber: Bundesamt für Naturschutz
Referat Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Konstantinstraße 110, 53179 Bonn
Telefon: 0228/8491-4444, Fax: 0228/8491-1039
E-Mail: presse@bfn.de
Internet: www.bfn.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Januar 2011