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RECHT/018: Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender deutscher Klimapolitik - Bitte um zügige Befassung (SFV)


Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) - Pressemitteilung vom 23. Mai 2019

Klimaklage
Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender deutscher Klimapolitik
Bitte um zügige Befassung


Vor einem halben Jahr reichte der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. gemeinsam mit dem BUND Deutschland und 11 Einzelklägern eine Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender deutscher Klimaschutzpolitik beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein.

Die Klagegemeinschaft forderte das Bundesverfassungsgericht auf festzustellen, dass der Deutsche Bundestag und der Deutsche Bundesrat

  • keine geeigneten Maßnahmen zur Minderung der Treibhausgasemissionen getroffen habe,
  • keine hinreichenden Maßnahmen getroffen haben, um das Ziel des Paris-Abkommens, deutlich unter 2 und möglichst unter 1,5 °C globale Erwärmung zu erreichen,
  • wichtige Teile der Klimapolitik und Zielfestlegungen keine gesetzliche Grundlage aufweisen.

Der Gesetzgeber solle dringend aufgefordert werden, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um rechtzeitig Nullemissionen zu erreichen. Nur so sei es noch möglich, eine Begrenzung der Erderwärmung auf höchstens 1,5°C (und wenn möglich noch weniger) - wie in dem von der Bundesregierung bereits im April 2016 unterzeichneten, völkerrechtlich verbindlichen Pariser Klimaschutzabkommen festgelegt - zu erreichen.

Bis heute liegt uns nur eine Bestätigung des Bundesverfassungsgerichts zum Posteingang unserer Verfassungsbeschwerde vor.

Vor wenigen Tagen meldete die meteorologische Forschungsstation Mauna Loa auf Hawaii, dass der atmosphärische Gehalt des Klimagases CO2 weiterhin gefährlich ansteigt. Der Wert liegt aktuell bei 415 ppm, also weit über dem vorindustriellen Niveau von 280 ppm. Die Warnungen der Wissenschaftler zur rasant fortschreitenden Klimakrise und zu den Gefahren bei der Überschreitung von Klima-Kipppunkten nehmen an Deutlichkeit zu. Sollte der Ausstoß von Klimagasen in den nächsten 10 Jahren nicht zügig gestoppt werden, könnte die Erderwärmung mit bereits jetzt spürbaren, massiven Veränderungen nicht mehr auf unter 1,5 ° C gehalten werden.

Bis heute ist nicht zu erkennen, dass die Bundesregierung ernsthafte Bemühungen unternimmt, bei der Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen voranzugehen. Es ist weiterhin festzustellen, dass keine verbindlichen Pläne zum Ausstieg aus der fossilen Verbrennung, zur Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien, zur Verkehrs- und Wärmewende sowie zur Reduzierung der Treibhausgase in der Landwirtschaft existieren.

Wir appellieren deshalb an das Bundesverfassungsgericht, sich mit unserer Verfassungsbeschwerde schnellstmöglich zu befassen.

Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.
und Einzelkläger

Hintergründe zur Klimaklage:
klimaklage.com


Informationen zum Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

Der SFV ist ein Umweltschutzverein, der sich aus Klimaschutzgründen für die rasche und vollständige Umstellung der Energieversorgung auf Sonnen- und Windenergie - national und weltweit - einsetzt.

Dabei setzt der SFV insbesondere auf eine nationale Vorreiter-Rolle Deutschlands statt auf zähe internationale Verhandlungen.

1986 gegründet, hat der SFV u.a. die Idee der kostendeckenden Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien entwickelt, die im Jahr 2000 in das "Erneuerbare-Energien-Gesetz" (EEG) übernommen wurde, nachdem sie als "Aachener Modell" in verschiedenen deutschen Kommunen bereits erfolgreich praktiziert wurde.

Heute kämpft der SFV gegen den unnötigen Ausbau zusätzlicher Ferntransportleitungen, gegen die fortschreitende Demontage des EEG und insbesondere für die massive Markteinführung dezentraler Langzeitspeicher.

Twitter: @sfv_de
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https://www.instagram.com/sfv_deutschland/

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Quelle:
Pressemitteilung vom 22.05.2019
Herausgeber:
Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV)
Frère Roger Straße 8-10, 52062 Aachen
Tel.: 0241/51 16 16, Fax: 0241/53 57 86
E-Mail: zentrale@sfv.de
Internet: http://www.sfv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Mai 2019

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