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EUROPA/098: Klima- und Energiepaket der EU tritt in Kraft (BMU)


Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Berlin, 24. Juni 2009 - Klimaschutz/EU

Gabriel: Ein wichtiges Signal für Kopenhagen

Klima- und Energiepaket der EU tritt morgen in Kraft


Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat das Inkrafttreten des Klima- und Energiepakets der Europäischen Union am morgigen Donnerstag als ein wichtiges Signal für die Verhandlungen über ein neues internationales Klimaschutzabkommen in Kopenhagen bezeichnet. Gabriel: "Das EU-Klima- und Energiepaket wird einen erheblichen Beitrag zur Minderung der Treibhausgasemissionen in Europa leisten und zugleich Schwung für die anstehenden Verhandlungen in Kopenhagen geben. Es zeigt auch, dass wir Europäer ernst machen beim Klimaschutz. Europa legt vor, jetzt müssen andere Staaten folgen."

Nach dem Willen der Bundesregierung und der EU soll im Dezember in Kopenhagen ein Nachfolgeabkommen zum Kyoto-Protokoll, das 2012 ausläuft, beschlossen werden. Die EU hat in ihrem Klima- und Energiepaket bereits festgelegt, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 30 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren, wenn andere Staaten vergleichbare Verpflichtungen in einem internationalen Abkommen eingehen.

Das EU-Klima- und Energiepaket wurde im vergangenen Jahr verhandelt und beschlossen. Es setzt die im März 2007 unter deutscher Präsidentschaft beschlossenen verbindlichen Klimaschutzziele um. Kern des Pakets sind verbindliche Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen und zum Ausbau der erneuerbaren Energien in der EU. Deren Anteil am Endenergieverbrauch soll auf 20 Prozent bis 2020 erhöht werden.

Das Hauptinstrument des Maßnahmepakets ist der EU-weite Handel mit Emissionszertifikaten. Der Emissionshandel wird die derzeitigen Treibhausgasemissionen der Kraftwerke und Industrieanlagen um 21 Prozent bis 2020 senken. Ab 2013 müssen Stromerzeuger ihre Emissionszertifikate zu 100 Prozent ersteigern. In den übrigen Bereichen wie Verkehr, Landwirtschaft und Gebäude, die nicht am Emissionshandel teilnehmen und etwa die Hälfte der Treibhausgasemissionen in der EU ausmachen, werden nationale Obergrenzen für Treibhausgasemissionen eingeführt. Diese sinken kontinuierlich ab 2013 bis 2020. Insgesamt wird so eine Verringerung der Emissionen von mindestens 20 Prozent gegenüber 1990 bis 2020 erreicht.

Das Ausbauziel von 20 Prozent bei den erneuerbaren Energien wurde verbindlich unter den Mitgliedsstaaten und nach ihren Möglichkeiten aufgeteilt. Deutschland übernimmt einen Anteil von 18 Prozent an seinem Endenergieverbrauch. Erstmals gibt es damit verbindliche Ziele für alle erneuerbaren Energien auf europäischer Ebene. Die Richtlinie setzt wichtige Rahmenbedingungen, um die erneuerbaren Energien in den einzelnen Mitgliedsstaaten zu fördern und gibt ihnen darüber hinaus Instrumente für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit an die Hand.

Das Paket schafft ferner eine Perspektive für den Bau von 12 Pilotanlagen zur Kohlenstoffabscheidung und -lagerung (CCS).

Nach der Veröffentlichung der 4 Dossiers des Klima- und Energiepakets am 5. Juni im Amtsblatt der EU treten die Rechtsakte morgen in Kraft. Die Mitgliedsstaaten müssen diese nun mit eigenen Rechtvorschriften umsetzen und ihre nationalen Systeme anpassen. Dies betrifft etwa die Verabschiedung eines CCS-Gesetzes oder die Modifizierung der emissionshandelsrechtlichen Regelungen. Ab 2013 müssen bereits Zwischenziele für die Emissionsbegrenzungen und den Ausbau der erneuerbaren Energien eingehalten werden. Im Rahmen des europäischen Emissionshandels nimmt das jährlich verfügbare Zertifikatsbudget zwischen 2013 und 2020 um 1,74 Prozent pro Jahr ab.


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Quelle:
BMU-Pressedienst Nr. 210/09, 24. Juni 2009
Herausgeber: Bundesumweltministerium (BMU)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Juni 2009