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WASSER/062: Warnung vor Rückschritt beim Menschenrecht auf Wasser (Institut für Menschenrechte)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 9. März 2012

Menschenrechtsinstitut warnt vor Rückschritt beim Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung


Berlin - Das Deutsche Institut für Menschenrechte warnt vor einem Rückschritt beim Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung durch das Weltwasserforum, das vom 12. bis 17. März in Marseille stattfindet. "Wir sind über den Entwurf der Abschlusserklärung besorgt", so Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Der Text blende aus, dass das Recht auf Wasser und Sanitärversorgung von den Vereinten Nationen bereits als eigenständiges Menschenrecht anerkannt worden sei. Die im Text verwendete ausweichende Formulierung, die auf Druck einiger weniger Staaten gewählt worden sei, entließe die Staaten aus ihrer Verantwortung, das Recht auf Wasser und Sanitätsversorgung tatsächlich umzusetzen. "Sollte der Text in dieser Form beschlossen werden, käme das einem Rückschritt gleich", so Rudolf weiter. "Die Bundesregierung muss bei der Konferenz auf eine Änderung des Textes hinwirken oder ihre Zustimmung zur Abschlusserklärung gegebenenfalls verweigern."

Das Recht auf Wasser und Sanitärversorgung wurde 2010 nach langen Verhandlungen durch die UN-Generalversammlung und den UN- Menschenrechtsrat offiziell anerkannt. An diesen Verhandlungen war Deutschland maßgeblich beteiligt. Die Staaten sind nun verpflichtet, das Recht innerstaatlich und in der internationalen Zusammenarbeit umzusetzen.

Beim Weltwasserforum kommen alle drei Jahre Vertreter von Regierungen, internationalen (Nichtregierungs-) Organisationen und aus der Wissenschaft zusammen, um über Lösungen für die weltweiten Probleme in der Wasser-und Sanitärversorgung zu sprechen. Zum Forum in Marseille, das unter dem Motto "Time for Solutions" stattfindet, werden 25.000 Teilnehmende erwartet.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte unterstützt und berät seit 2009 die UN-Sonderberichterstatterin zum Recht auf Wasser und Sanitärversorgung, Catarina de Albuquerque.

Weitere Informationen:
http://www.institut-fuer-
menschenrechte.de/index.php?RDCT=4a13d3aff1e6d75fa8c6


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Quelle:
Pressemitteilung vom 9. März 2012
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. März 2012