Schattenblick → INFOPOOL → UMWELT → INTERNATIONALES


RECHT/008: Gericht in Brasilien - Indigene müssen Staudamm Teles Pires zustimmen (poonal)


poonal - Pressedienst lateinamerikanischer Nachrichtenagenturen

Brasilien
Gericht in Brasilien: Indigene müssen Staudamm Teles Pires zustimmen

Von Christian Russau


(5. Dezember, amerika21) - Ein brasilianisches Bundesgericht, zuständig für die Großregion Amazonien, hat Anfang Dezember in einem von der Bundesstaatsanwaltschaft angestrengten Prozess in zweiter Instanz entschieden [1], dass das seit Ende 2015 in Betrieb befindliche Wasserkraftwerk Teles Pires [2] am gleichnamigen Fluss die Rechte der vom Staudamm betroffenen Indigenen Kayabi, Munduruku und Apiaká verletzt. Das Gericht ordnete an, dass die Indigenen gemäß der freien, vorherigen und informierten Zustimmung nach der Definition der ILO Konvention Nr. 169 befragt und um Zustimmung gebeten werden müssen. Eine solche Befragung und das Einholen der erforderlichen Zustimmung sei weder durch die brasilianische Regierung noch durch den Betreiber des Wasserkraftwerks eingeholt worden, so das Gericht nun in zweiter Instanz, nachdem zuvor die Bundesregierung und die Staudamm-Betreiberin gegen die gleich ausgefallene, erstinstanzliche Verurteilung Widerspruch eingelegt hatten.


Rechtskonstrukt aus der Militärdiktatur hebelt Urteil aus

Das Gericht erklärte zudem die durch die Umweltbehörde Ibama erteilte Baugenehmigung für rechtswidrig und folgte darin der Staatsanwältin Eliana Torelly, die in ihrem Plädoyer in der Gerichtsverhandlung der zweiten Instanz erklärt hatte, dass das Wasserkraftwerk Teles Pires "die Verringerung der Fischarten, die Verseuchung des Flusswassers, Abholzung von Regenwald zur Folge gehabt und die natürlichen Ressourcen in Mitleidenschaft gezogen" habe.

Das Gericht führte in seiner Urteilsbegründung zudem an, dass durch den Staudammbau und die Flutung von 150 Quadratkilometern Landschaft die Wasserfälle Sete Quedas zerstört wurden. Diese seien aber, so das Gericht, für die indigenen Munduruku heilige Orte. Daher sei eine Befragung und Zustimmung nach den Regeln der ILO-Konvention 169 unerlässlich.

Das Urteil ist zwar nun rechtskräftig, gleichwohl kann es nicht vollstreckt werden. Das hängt mit der sogenannten Suspensão de segurança zusammen. Diese steht für den Verweis auf vermeintlich höherwertigem, nationalem Interesse. Die Suspensão de segurança basiert auf einem Gesetz noch aus der Zeit der Militärdiktatur. Diese Rechtsnorm aus dem Jahre 1964 definiert, dass das Außerkraftsetzen eigentlich verfassungsrechtlich vorgesehener Prinzipien mit dem Verweis auf höherwertige nationale Interessen durch die Regierung durchgesetzt werden kann. Dazu muss nur ein Mitglied des Obersten Gerichtshofs eine diesbezügliche Eingabe machen, so dass der Bau des betreffenden Projekts vorerst durch keine Gerichtsurteile behindert werden darf.


Bauvorhaben wurde dennoch zum Abschluss gebracht

Dennoch muss auch diese Rechtseingabe irgendwann rechtskräftig und abschließend entschieden werden. Doch wann, das regelt das Gesetz nicht. So wies der Bundesstaatsanwalt Felício Pontes in seinem Plädoyer darauf hin, dass "wir in allen Instanzen gewonnen haben, dass der Staudamm nicht ohne die vorherige Konsultation der Indigenen gebaut werden darf. Aber das Bauvorhaben wurde dennoch zum Abschluss gebracht. Die Indigenen leiden unter Krankheiten, die sie zuvor nicht hatten. Und das alles infolge einer politischen Entscheidung im Sinne der Suspensão de segurança, einem Rechtskonstrukt aus der Militärdiktatur, das es in einem demokratischen Land nicht geben dürfte."

Die Staudammbetreiberfirma Companhia Hidrelétrica Teles Pires S/A gehört jeweils zu 24,5 Prozent den staatlichen Unternehmen Eletrobras-Eletrosul und Eletrobras-Furnas, zu 0,9 Prozent der privaten Firma Odebrecht Energia und 50,1 Prozent der Firma Neoenergia. Letztere wiederum gehört zu 49,01 Prozent dem Pensionsfonds der Banco do Brasil, der Caixa de Previdência dos Funcionários do Banco do Brasil (Previ), der Banco do Brasil zu 11,99 Prozent und zu 39 Prozent der spanischen Iberdrola.

Den Bau des umstrittenen Staudamms Pires hat die deutsche Münchener Rückversicherungsgesellschaft gegen Schäden rückversichert.


Anmerkungen:
[1] http://www.mpf.mp.br/regiao1/sala-de-imprensa/noticias-r1/por-unanimidade-tribunal-ordena-consulta-previa-aos-indigenas-para-a-usina-teles-pires
[2] http://www.brasil.gov.br/infraestrutura/2015/11/hidreletrica-de-teles-pires-esta-pronta-para-operar-neste-sabado


URL des Artikels:
https://www.npla.de/poonal/gericht-in-brasilien-indigene-muessen-staudamm-teles-pires-zustimmen/


Der Text ist lizenziert unter Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international.
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

*

Quelle:
poonal - Pressedienst lateinamerikanischer Nachrichtenagenturen
Herausgeber: Nachrichtenpool Lateinamerika e.V.
Köpenicker Straße 187/188, 10997 Berlin
Telefon: 030/789 913 61
E-Mail: poonal@npla.de
Internet: http://www.npla.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Dezember 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang