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KLIMA/436: Klimawandel und Flucht - Welche Schutzrechte für Klimaflüchtlinge? (DGVN)


DGVN Webseite - Den Klimawandel bekämpfen

Klimaflucht - 27.10.2015

Klimawandel und Flucht: Welche Schutzrechte für Klimaflüchtlinge?


Der Anstieg des Meeresspiegels, Gletscherschmelze, Bodenerosion, Überschwemmungen, Dürren und Desertifikation sind dafür verantwortlich, dass weltweit ganze Gebiete dauerhaft unbewohnbar werden oder gar vollständig von der Landkarte verschwinden. In manchen Fällen ist die Umsiedlung ganzer Bevölkerungsgruppen unumgänglich. Schätzungen der Wissenschaftler Frank Biermann und Ingrid Boas [1] zufolge werden im Jahr 2050 etwa 200 Millionen Menschen gezwungen sein, ihre Heimat als Folge des Klimawandels zu verlassen. Auch wenn diese Prognosen auf Schätzungen beruhen und dementsprechend ungenau sind, steht fest: In den kommenden Jahrzehnten werden sich extreme Wetterlagen und Naturkatastrophen häufen und zu freiwilligen und unfreiwilligen Migrationsbewegungen führen. Zu den Brennpunkten klimabedingter Migration zählen das dicht bevölkerte Süd- und Ostasien, die Inselstaaten im asiatisch-pazifischen Raum sowie die Karibik, Nordafrika und die Sahelzone. Diese globalen Trends werfen die Frage auf, welcher Schutz Menschen geboten wird, die aufgrund der Auswirkungen des Klimawandels vom Verlust ihrer Lebensgrundlage bedroht sind.

Fehlende Schutzrechte für Klimaflüchtlinge

Dass Klimaflucht bereits stattfindet, zeigt der Fall einer tuvaluischen Familie. Tuvalu ist ein Inselstaat im Pazifik, der aus neun Atollen besteht. Da die Atolle des Pazifikstaats den Meeresspiegel meist nur um wenige Meter überragen, ist Tuvalu weltweit eines der am stärksten vom Klimawandel betroffenen Länder. In nur wenigen Jahrzehnten könnte die Inselkette vollständig vom Meer verschluckt werden. Hinzu kommen die Versalzung der Böden und die Bodenerosion, die den Anbau von Nahrungsmitteln erheblich erschweren. Angesichts dieser prekären Zukunftsaussichten beantragten Siego Alesana und seine Familie 2012 Asyl in Neuseeland. Nachdem das Gericht den Antrag zunächst ablehnte, wurde der Familie das Asyl 2014 schließlich gewährt. Dies veranlasste die internationale Presse, von den ersten "Klimaflüchtlingen" der Welt [2] zu sprechen.

Bislang bleibt der Fall der tuvaluischen Familie jedoch ein Einzelfall. Die neuseeländische Regierung lehnte ähnliche Asylanträge ab. So auch der Antrag des kiribatischen Staatsangehörigen Ioane Teitiota. Die neuseeländischen Richter beriefen sich darauf, dass Teitiota und seine Familie keinerlei Verfolgung ausgesetzt seien und dementsprechend im völkerrechtlichen Sinne nicht als Flüchtlinge bezeichnet werden könnten. Dies ist auf die Genfer Flüchtlingskonvention zurückzuführen, welche ausschließlich jene Personen erfasst, die vor Verfolgung aufgrund ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder ihrer politischen Überzeugung fliehen. Anders als für politische Flüchtlinge existieren dementsprechend für Betroffene des Klimawandels keinerlei Schutznormen oder Institutionen, wenn sie Zuflucht in einem anderen Land suchen. Folglich können "Klimaflüchtlinge" im Ausland weder Asyl beantragen, noch fallen sie unter das Mandat des UN- Flüchtlingskommissariats (UNHCR). Seinem Mandat nach ist der UNHCR nur für politische Flüchtlinge verantwortlich, kümmert sich inzwischen aber auch verstärkt um Binnenvertriebene.

Dass völkerrechtliche Mechanismen nicht greifen, liegt auch daran, dass es keine allgemeingültige und anerkannte Definition für diejenigen gibt, die aufgrund von Klimafolgen fliehen. So werden Begriffe wie "Klimaflüchtlinge", "Klimamigranten", "Klimavertriebene" oder "survival migrants" parallel verwendet. Diese Vielfalt an Begriffen ist darauf zurückzuführen, dass sich Expertinnen und Experten bislang nicht einig sind, welche Rolle der Klimawandel spielt, wenn Menschen aus ihrem Lebensraum vertrieben werden. Während einige Wissenschaftler der Meinung sind, dass der Klimawandel eine zentrale Rolle bei freiwilligen und unfreiwilligen Migrationsbewegungen spielt, verweisen andere darauf, dass Migrationsbewegungen häufig von vielschichtigen Faktoren bedingt werden und der Klimawandel dementsprechend nur einer unter mehreren Auslösern sein kann.

Die Erweiterung des Geltungsbereichs der Genfer Flüchtlingskonvention? Eine kontroverse Debatte

Angesichts des Fehlens internationaler Strukturen und Institutionen für den Schutz von Klimaflüchtlingen stellt sich die drängende Frage, wie ein internationales Schutzsystem geschaffen werden kann. Diesbezüglich wird der Vorschlag, den Geltungsbereich der Genfer Flüchtlingskonvention zu erweitern, immer wieder geäußert. Dementsprechend sollten Betroffene des Klimawandels in Zukunft denselben Status wie politische Flüchtlinge erhalten. Dieser Gedanke stößt bei politischen Entscheidungsträgern und Experten jedoch auf heftige Kritik. So befürchtet der UNHCR beispielsweise, dass die Aufnahme von Klimaflüchtlingen in den völkerrechtlichen Flüchtlingsbegriff die Rechte bereits anerkannter Flüchtlinge in Gefahr bringen könnte. Das Flüchtlingswerk der Vereinten Nationen führt diesbezüglich an, dass Staaten dies zum Anlass nehmen könnten, die Rechte bestimmter Gruppen zu beschneiden. Andere Vorschläge beinhalten eine eigenständige Konvention für Klimaflüchtlinge. Aufgrund des fehlenden politischen Willens der Staatengemeinschaft sind aber auch hier in naher Zukunft keine Fortschritte zu erwarten, da Aushandlungen völkerrechtlicher Instrumente zudem oftmals langwierige Prozesse sind.

Lösungsansätze zum Schutz von Klimaflüchtlingen: Die Nansen-Initiative

Die gegenwärtigen rechtlichen Schutzlücken verdeutlichen, dass sich die internationale Gemeinschaft dringend um konkrete Lösungsansätze bemühen muss, um Schutz für Betroffene zu gewährleisten. Im Abschlussdokument der UN-Klimakonferenz in Mexiko (2010) erkannten die Unterzeichner klimabedingte Migration als Herausforderung des Klimawandels an. Auf dieser Grundlage verpflichteten sich die Schweiz und Norwegen, einen zwischenstaatlichen Konsultationsprozess voranzutreiben, in dem innovative Lösungen für Menschen erarbeitet werden sollen, die durch den Klimawandel aus ihrer Heimat vertrieben werden. So wurde im Oktober 2012 die Nansen-Initiative ins Leben gerufen. Die Initiative, die nach dem norwegischen Wissenschaftler und ersten Hohen Kommissar für Flüchtlinge Fridtjof Nansen benannt wurde, bezieht neben Staaten auch zivilgesellschaftliche Akteure und Wissenschaftler ein. Langfristig soll dieser Prozess in die UN-Klimaverhandlungen eingebunden werden.

Angesichts der prekären Lage, in der sich nicht nur die Bewohner der pazifischen Inselstaaten, sondern auch Dürre-Opfer, Leidtragende von Sturmfluten und viele weitere Menschen befinden, sind weitere Bemühungen der internationalen Gemeinschaft dringend von Nöten, um den Schutz der Betroffenen sicherzustellen.


Mehr Geschichten und Hintergrundinformationen finden Sie auf unserer neuen Ausstellungsseite "Klimaflucht - Bedrohte Lebenswelten".
http://klimaflucht.de/


Bildunterschriften der im Schattenblick nicht veröffentlichten Abbildungen der Originalpublikation:
  • Der pazifische Inselstaat Kiribati ist besonders stark von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen. In wenigen Jahrzehnten könnte das Land vollständig vom Meer verschluckt werden. Foto: UN Photo
  • Die gesamte Bevölkerung Kiribatis lebt in Küstennähe. Schon heute ist ihre Lebensgrundlage erheblich durch Überflutungen, Küstenerosion und die Versalzung der Böden gefährdet. Angesichts dieser prekären Lage ist die Frage unausweichlich: Wo soll die Bevölkerung künftig leben, wenn ihr Land im Meer versinkt? Foto: Specialist Stock
  • Inselbewohnerinnen der Carteret-Inseln: Der Klimawandel hat die Lebensumstände auf den Carteret-Inseln im Südpazifik sichtlich erschwert. Die Atolle der Carteret-Inseln schrumpfen mit dem ansteigenden Meeresspiegel beständig. Gärten und Anbauflächen werden durch Überflutungen zerstört. Angesichts dieser dramatischen Lage hat die Regierung damit begonnen, die Bewohner der Inseln umzusiedeln. Foto: G. Westrich/laif


[1] http://www.environmentmagazine.org/Archives/Back%20Issues/November-December%202008/Biermann-Boas-full.html

[2] http://www.zeit.de/wissen/umwelt/2014-08/neuseeland-klimawandel-tuvalu-asyl

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Quelle:
DGVN Webseite - Den Klimawandel bekämpfen
Klimaflucht - 27.10.2015
Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V.
Zimmerstraße 26 / 27, 10969 Berlin
Telefon: (030) 25 93 75 - 0, Telefax: (030) 25 93 75 - 29
E-Mail: info@dgvn.de
Internet: http://www.klimawandel-bekaempfen.dgvn.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Oktober 2015

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