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FISCHEREI/080: Europäische Union gibt Kürzungen der Fangquoten für 2013 bekannt (KEG)


Europäische Kommission

Pressemitteilung
Brüssel, den 8. August 2013

Europäische Union gibt Kürzungen der Fangquoten für 2013 bekannt



Die Europäische Kommission hat heute angekündigt, für 2013 die Fangquoten der Mitgliedstaaten zu kürzen, die erklärt haben, ihre Quoten im Jahr 2012 überschritten zu haben. Durch diese jährlich erfolgenden Kürzungen kann die Kommission die Schäden, die den im Vorjahr überfischten Beständen zugefügt wurden, umgehend ausgleichen und eine nachhaltige Nutzung gemeinsamer Fischereiressourcen durch die Mitgliedstaaten gewährleisten.

Maria Damanaki, EU-Kommissarin für maritime Angelegenheiten und Fischerei, erklärte: "Da wir nun an der Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik arbeiten, geht es uns vorrangig darum, die Vorschriften strikt und gerecht durchzusetzen. Ich stelle fest, dass die Überfischung im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen ist, und setze mich dafür ein, diesen Trend längerfristig fortzusetzen. Dies wird Teil unserer stetigen Bemühungen um die Durchsetzung von Kontrollvorschriften sein, die von entscheidender Bedeutung sind, um eine Ende der Überfischung und die langfristige Nachhaltigkeit unserer Bestände zu erreichen."

Quotenkürzungen werden an denselben Beständen vorgenommen, die im Vorjahr überfischt wurden, wobei zusätzliche Abzüge für kontinuierliche Überfischung, eine Überfischung von mehr als 5% oder die Überfischung eines Bestands, für den ein Mehrjahresplan gilt, erfolgen.

Sollte ein Mitgliedstaat jedoch über keine Quote zum Ausgleich für die Überfischung verfügen, so werden die entsprechenden Mengen von einem anderen Bestand in demselben geografischen Gebiet abgezogen. Dabei wird berücksichtigt, dass es Rückwürfe in gemischten Fischereien zu vermeiden gilt. Die Kürzungen bei anderen Beständen werden in Absprache mit den betreffenden Mitgliedstaaten beschlossen und später in diesem Jahr in einer separaten Verordnung veröffentlicht.


Hintergrund

Rechtsgrundlage für die Kürzungen ist die Verordnung (EG) Nr. 1224/2009.[1] Darin wird die Kommission ermächtigt, Abzüge von künftigen Quoten der Mitgliedstaaten vorzunehmen, die ihre Quoten überfischt haben. Um die Nachhaltigkeit der Bestände sicherzustellen, werden dabei bestimmte Multiplikationsfaktoren gemäß Artikel 105 Absätze 2 und 3 der Verordnung angewendet.



Weitere Informationen

Vollständige Liste der Kürzungen 2013 siehe
http://ec.europa.eu/fisheries/cfp/fishing_rules/tacs/info/quota-deductions-for-2013.pdf

Vollständige Liste der Kürzungen 2012 siehe IP/12/874
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-12-874_en.htm

[1] http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:343:0001:0050:DE:PDF

Reference: IP/13/770
Event Date: 08/08/2013
Institution EC
Publication date 08/08/2013 12:00
Last modification date 09/08/2013 16:39



© Europäische Gemeinschaften, 1995-2013

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Quelle:
Pressemitteilung, 08.08.2013
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-770_de.htm
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. August 2013